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Wann ist eine Mieterhöhung trotz Modernisierung ausgeschlossen?

gefragt von dargent am 21.01.2008 um 11:43 Uhr

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Reply


anonym
beantwortet von laudata am 21. Januar 2008 11:50
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Der Vermieter darf trotz Modernisierung die Miete insbesondere dann nicht erhöhen, wenn

· der Mieter der Modernisierungsmaßnahme nicht zugestimmt hat und er auch nicht verpflichtet war, die Modernisierung zu dulden,

· eine Staffelmiete oder Indexmiete vereinbart wurde (vgl. §§ 557a Abs. 2, 557b Abs. 2 BGB),

· der Mietvertrag zeitlich befristet ist und der Vermieter nicht ausdrücklich zur Mieterhöhung berechtigt ist.

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 21. Januar 2008 13:27
  • und wenn der Vermieter die Mieterhöhung nicht mit der Modernisiserung rechtzeitig angekündigt hat.

anonym
beantwortet von Rolfe am 21. Januar 2008 21:19
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Wenn der Mieter der Modernisierung nicht zugestimmt hat, darf er die Handwerker auch nicht in die Wohnung lassen - das zählt sonst auch als Zustimmung. Wie eine Modernisierung ohne Zutritt zur Wohnung aber vollzogen werden kann (und danach eine darauf gestützte Mieterhöhung erfolgt), ist für mich nicht nachvollziehbar.


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