gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

wann ist die 1. mahnung fällig

gefragt von onlinegutefrage am 05.07.2009 um 19:10 Uhr

hey,

wieviel tage nach rechnungsstellung stellt man üblicherweise die 1. mahnung wenn bis dato kein zahlungseingang festzustellen ist. habe eine schlußrechnung gestellt für eine dienstleistung. wurde bisher immer prompt überwiesen - dies ist jetzt jedoch die endrechnung und der zahlungseingang läßt auf sich warten. sind 14 tage ok. oder muß man länger warten? was meint ihr?

gruß onlinegutefrage

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

geld x 22.747 wirtschaft x 2.666 rechnungswesen x 184

Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


anonym
beantwortet von rudibee am 5. Juli 2009 19:14
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Hast du in der Rechnung eine Zahlungsfrist gesetzt? Wenn nein gilt die Rechnung nach 30 Tagen automatisch als gemahnt, nach aktueller Gesetzeslage. Du kannst dann nochmal erinnern, dass die gesetzliche Zahlungsfrist abgelaufen ist und weitere Maßnahmen ankündigen. Vor den 30 Tagen mahnen giltet nicht

Kommentar von onlinegutefrage am 5. Juli 2009 19:26

zahlbar sofort habe ich geschrieben

Kommentar von Kellerassel am 5. Juli 2009 19:31

Ja, das Fruchtet noch, da viele das nicht wissen. Aber wie man sieht nicht überall. Mit der ersten Mahnung kann aber auch eine Mahngebüht von € 10,oo mit eingetragen werden. Wurde bei mir immer mitbezahlt.

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 5. Juli 2009 20:47

Zahlbar sofort ist eine gängige Praxis aber rechtlich nicht haltbar. Aus der Rechnung muss ein klres Datum ersichtlich sein, also z.B. Zahlbar bis xx.xx.2009, sonst gilt automatisch die gesetzliche 30-Tage-Regelung.
Also schreib Deine "Zahlungserinnerung" mit dem Hinweis auf rechtliche Schritte falls Zahlungseingang nicht bis zum xx.xx.2009.
Danach kannst Du dann automatisch den Mahnbescheid beantragen. die Zeiten wo es 1., 2. und 3. Mahnung gab sind vorbei.


Weitere gute Antworten


koitzsch
beantwortet von koitzsch am 5. Juli 2009 19:19
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Besser du gibst auf Deinen Rechnungen ausser dem Rechnungsdatum noch ein Datum für die Fälligkeit an. Also Rechnungsdatum + 14 Tage bis 30 Tage aber Datum hinschreiben. Wenn diese Frist abgelaufen ist noch etwa 3 - 5 Tage Warten und dann Mahnung schreiben. In der Mahnung muss ein genaues Datum stehen bis wann Du den Geldeingang erwartest. Wichtig ist auch der Hinweis an den Kunden, dass dieser sich im Zahlungsverzug befindet seit Ablauf der Zahlungsfrist, siehe oben. Eine 2. Mahnung ist nicht erfl., kannst dann gleich einen Mahnbescheid beantragen oder Klage erheben. Ein RA empfiehlt sich.

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 5. Juli 2009 20:49

Warum bei einer Handwerkerrechnung noch 14 oder 30 Tage Ziel? Handwerkerrechnungen sind sofort zahlba, also Rechnungsdatum plus max. 7 Tage, das ist aber schon großzügig.


anonym
beantwortet von Kellerassel am 5. Juli 2009 19:14
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Handwerkerrechnung waren einmal gem., nach VOB sofort fällig. Das hat sich 2007 geändert. Jetzt sind 10 Tage - Skonto oder nicht und 14 Tage - Skonto oder nicht - oder 30 Tage netto. Nach 30 Tagen ist die erste Mahnung zu schreiben.


anonym
beantwortet von moonilein am 5. Juli 2009 19:12
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bei manchen Banken dauern die Überweisungen länger.Warte mal noch 3-5 Tage,dann kannst Du mahnen.


anonym
beantwortet von Pammie am 5. Juli 2009 19:11
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

14 Tage sind i.O., dann sollte das Geld da sein


Piranha84
beantwortet von Piranha84 am 5. Juli 2009 19:11
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

kommt auf die firma an. nextnet z.b. schickt nach 2 wochen eine mahnung ohne vorher überhaupt eine rechnung zu schicken


anonym
beantwortet von Frerichs am 7. Juli 2009 05:47
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein man muß nicht länger warten Dem Kunden eine Zahlungsfristsetzen bis wann Geld eingegangen sein. Wenn kein Geld danach eingeht eventuel Mahnbescheid schicken


vlavielle
beantwortet von vlavielle am 6. Juli 2009 09:08
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das kommt auf die Zahlungsbedingungen an. Ist eine Rg. z.B. nach 30Tagen netto fällig nimmt man ca 3-5 Tage Toleranz dazu, wegen Postweg und Zahlungsweg. Dann wär eine heute erstellte Rechnung am 8ten bis 11ten August fällig, dann kann man mahnen, Du musst aber nicht wenn die Fälligkeit auf der Rechnung steht. Kann sofort die Forderung z.B. an den Anwalt oder ein Inkassobüro weitergegeben. LG


anonym
beantwortet von onlinegutefrage am 5. Juli 2009 19:36
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

danke euch allen

gruß

onlinegutefrage


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Wo ist das Geld?

    LUXUS videos/dokus usw,

    Werbeflächenvermietung

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.