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Wann ist der Vermieter dazu verpflichtet die wohnung zu streichen ,nach wie vielen jahren

gefragt von lululagatta am 19.09.2007 um 22:30 Uhr

wie lange muss man im mietverhältniss sein um zu dem genuss zu kommen,dass der vermieter streichen muss


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 19. September 2007 22:33
18x
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da wirst du dich schon selber bequemen müssen, wir leben noch nicht im schlaraffenland für mieter.


gri1su
beantwortet von gri1su am 19. September 2007 22:39
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Wenn Du so einen Vermieter gefunden hast, dann gib mir bitte mal seine Anschrift. Da ziehe ich sofort ein.........

Schau einfach mal in Deinen Mietvertrag. Da steht drin, wer für das Streichen zuständig ist: Nämlich DU als Mieter.


Discoopa
beantwortet von Discoopa am 19. September 2007 22:32
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Wieso der Vermieter?Das musst du schon selber machen.

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 20. September 2007 09:18

Nicht immer, es gibt tatsächlich Ausnahmen.

Dann wenn z.B. eine Komplettsanierung ansteht. In unserem Fall war das so, wir mussten absolut nichts machen, nicht tapezieren, streichen und keine Schönheitsreparaturen.

Kommentar von 569588b4199b6de88d960af8b45bdfb2smallDiscoopa am 20. September 2007 23:58

Das ist aber eine seltene Ausnahme.


tewes14041986
beantwortet von tewes14041986 am 19. September 2007 22:33
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normaler weise ist nicht der vermieter sondern der mieter dazu verpflichtet nach drei jahren zu renovieren

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 20. September 2007 07:18

Nein, pauschale Fristen zu Renovierungsarbeiten sind rechtswidrig.

Kommentar von Auskunft am 20. September 2007 09:54

Das ist richtig:

Mieter mit einem Vertrag, der eine unwirksame starre Fristenregelung enthält, brauchen nach dem BGH-Grundsatzurteil gar nicht mehr selbst zu renovieren. Die unwirksame Klausel zu Schönheitsreparaturen wird nicht durch eine wirksame Variante ersetzt, sondern fällt vollständig weg. Die für Mieter erfreuliche Folge: Der Vermieter ist schon im laufenden Mietverhältnis verpflichtet, notwendige Schönheitsreparaturen vorzunehmen. Die vom BGH beanstandete Regelung stammt aus einem Mustervertrag des hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverbandes. Nach Schätzungen des Deutsche Mieterbunds (DMB) sind insgesamt viele Millionen Mieter in ganz Deutschland betroffen.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23. Juni 2004 Aktenzeichen: VIII ZR 361/03

(http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/-/1197065/1197065/)


anonym
beantwortet von Lissa am 19. September 2007 22:34
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Das ist eine interessante Frage.

Normalerweise ist der Mieter für das Streichen zuständig.

Und oft gibt es Schwierigkeiten mit dem Vermieter, wenn die Wohnung beim Auszug gestrichen übergeben soll.

Während man in einer Wohnung wohnt, ist man selbst dafür verantwortlich, sie in einem ordentlichen Zustand zu halten.

Klauseln, dass die Wohnung in Zimmer in festen Abständen zu streichen sind, sind zwar ungültig, man darf die Wohnung trotzdem nicht verkommen lassen.


Lola60
beantwortet von Lola60 am 19. September 2007 22:32
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Seit wann muß der Vermieter streichen?


agnostiker
beantwortet von agnostiker am 19. September 2007 23:25
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Das ist Deine erste Frage hier. Daher gehe ich mal davon aus, dass es Dir einfach langweilig war und Du wissen wolltest, wie die Leute reagieren. Und, geht es Dir besser?


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 20. September 2007 09:20
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Normalerweise nie!


anonym
beantwortet von Auskunft am 20. September 2007 08:50
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Seht Euch mal dieses Urteil an:

Vermieter muss Mieterwohnung renovieren:

Wenn nichts anderes vereinbart ist, zählen Schönheitsreparaturen zu den Aufgaben des Vermieters.

Ist im Mietvertrag nicht ausdrücklich vereinbart und geregelt, dass der Mieter Schönheitsreparaturen in seiner Wohnung durchführen muss, ist der Vermieter selbst für die erforderlichen Tapezier- und Anstreicharbeiten in der Mieterwohnung verantwortlich, entschied das Landgericht Berlin (65 T 104/01) nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB).

Nicht nur bei einer fehlenden vertraglichen Regelung, auch wenn die vereinbarte Renovierungsklausel im Mietvertrag unwirksam ist, muss der Vermieter die Schönheitsreparaturen in der Mieterwohnung durchführen, erklärt der Deutsche Mieterbund und verweist auf ein weiteres Urteil des Landgerichts Berlin (62 S 213/02).

Der Formularmietvertrag sah vor, dass Schönheitsreparaturen in Küche, Bad, Dusche und WC alle zwei Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Flur und Diele alle drei Jahre fällig werden.

Eine solche Klausel mit derart kurzen Frist ist aber unzulässig. Konsequenz, so das Landgericht Berlin, die Renovierungsklausel ist insgesamt unzulässig, es gilt die gesetzliche Regelung, der Mieter muss keinerlei Renovierungsarbeiten in seiner Wohnung vornehmen. Weitere Konsequenz, so der Deutsche Mieterbund, der Vermieter ist für diese Arbeiten verantwortlich.

(http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps/renov/ratgdmbcr0162.jsp)


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