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wann habe ich einen anspruch auf mietübernahme / wohngeld / ALG2

gefragt von tickerlady am 05.06.2008 um 12:41 Uhr

hallo zusammen, bin 19 jahre,wohne noch zuhause, und habe einen job auf 400€ basis, bis ich im semptember eine ausbildung beginne. möchte mit meinem freund zusammen ziehen( er ist 24, und hat zurzeit auch nur eine ABM stelle mit 800€ brutto, und hat leider einen schufa eintrag aufgrund einer jugendsünde ). können aber mit unsern gehältern kein leben finanzieren. können wir eine mietübernahme beantragen?welche richtlinien gibt es da, außer das die wohnung bei 1pers. 360€ warm, und bei 2pers. 444€ warm max. kosten darf. welche rolle spielt unser alter und die situation im elterlichen haushalt? kann ich hartz4 beantragen? es wäre wirklich wichtig danke im vorraus

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arbeitsamt x 1.197 hart4 x 17 mietübernahme x 6

anonym
beantwortet von MarianneW am 5. Juni 2008 13:23
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Man möge mich korrigieren, aber prinzipiell sind deine Eltern für dich unterhaltsverpflichtig bis du eine Ausbildung abgeschlossen hast.

Insofern sehe ich nicht, dass der Staat für dich zahlen würde. Aber man möge mich korrigieren wie gesagt.

Kommentar von tickerlady am 5. Juni 2008 13:52

sprich meine mutter müsste die kosten für unterkunft tragen falls ich "einfach" ohne zuschuss vom amt ausziehen würde? ist das der fall bestände die möglichkeit allerdigns nciht. meine mutter arbeitet in einer dreiviertelstelle im krankenhaus und wir bekommen selbst wohngeldzuschuss.

wie sieht es eignetlihc aus mit der angemessenheit des wohnraums. wir wohnen momentan zu dritt in zweieinhalb zimmern mit knapp 70m². könnte ich beim amt möglicherweise geltend machen das dieser raum aufgrund des alters von mir und meiner schwester(17) zu knapp wird?

ab wann kann ich "schwerwiegende soziale gründe" geltend machen? ich werde zuhause nciht verprügelt oder der gleichen, aber die situation ist die das kein tag vergeht an dem ich und meine mom uns nicht auf übelste art und weise anbrüllen. was das zusammenleben mit ihr für mich fast unmöglich macht, da es mich so sehr belastet, das ich immer seltener die kraft für die wichtigen dinge im leben (sprich schule, arbeit etc) aufbringen kann. (keine ruhe zum bewerbungen schreiben, oder lernen etc)

ich ahbe wirklich das bedürfnis diesen haushalt zu verlassen. aber bis ich finfanziell auf eignen beinen stehen werde gehen durch die anstehende ausbildung, die ich hoffentlich bekommen werde, noch mindestens 3 jahre ins land.

es muss doch eine möglichkeit geben :(

Kommentar von MarianneW am 5. Juni 2008 14:08

Siehst Du, dann ist das also doch ein wenig komplizierter. Aber eigentlich müsstest Du doch Unterhalt vom Vater bekommen bzw das "Amt" diesen vorstrecken so er nicht zahlen kann?

Dass die Situation daheim schwierig ist, kann ich mir übrigens gut vorstellen, aber ich glaub kaum dass bei 70 qm für 3 Personen eine unzumutbare Situation herrscht in rechtlicher Hinsicht.

Allerdings hast Du noch garkeine Lehrstelle fest für den Herbst oder verstehe ich dies falsch? Und ist es nicht auch ein wenig die falsche Einstellung davon auszugehen, dass dein Freund in den nächsten 3 jahren nirgendwo in Deutschland einen "richtigen" Job finden wird und Ihr deshalb aufs Amt angewiesen seid?

Wie gesagt - mag gut sein, dass es da eine Möglichkeit gibt aber ohne Hintergrundinfos wie deine und seine Familie gestellt sind etc wird es wohl kaum gehn.

Kommentar von tickerlady am 5. Juni 2008 14:57

diese jahre in denen es unterhalt vom staat gab, da mein vater dafür nicht aufkommen konnte sind leider schon vorbei.

aus rechtlicher hinsicht sind die wenigstens situationen unzumutbar man siehe nur die meines freundes, der mit seinem stiefvater in 2 zimmern wohnt, wovon ein zimmer ein durchgangszimmer zwischen flur und zimmer zwei darstellt, und beide räume nur etwa 9m² groß sind, aber selbst das ist fürs amt noch zumutbar, und ein grund für mehrere ablehnung beim thema mietübernahme, er bekommt ja nicht mal wohngeld zuschuss, da sein steifvater eine gute rente hat, und entsprechend sein übrschuss verrechnet wird, und trotzdem muss mein freund 200€ miete zahlen von seinem alg2. es ist zum mäuse melken. was das mit dem richtigen job angeht, da wirds richtig kompliziert, das würde hier den rahmen sprengen. aber soviel soll gesagt sein er ist noch ungelernt, mit 2 unvollständigen ausbildungen, aufgrund unzureichender schulbildung ausgelöst durch seine eltern die ihn für 10 jahre ins heim gaben. wir bemühen uns beide unsaglich um arbeit für ihn aber es ist wirklihc schwer mit diesen vorraussetzungen.

was meine ausbildung angeht ich bin seid anfangdes jahres und imemrnoch am bewerbungen schreiben, leider bisher nur absagen, trotz versuchtem aber leider nciht bestandenen abitur.

wie sieht es denn aus, eventuell hat hier einer eine vernünftige anlaufstelle im kreis berlin, in petto, wo cih mich wirklich mal umfassend informieren kann, da man bei der arge ja eh immer nur von zimmer zu zimmer verwiesen wird und die linke hand weiß nicht was die rechte tut und eignetlich ist ja eh keiner zuständig (soweit meine erfahrungen dieses thema betreffend) was links auf internetseiten angeht, bin cih reichlich eingedeckt, habe schona ndrer post hier durchgekramt und sämtliche infos aufgesaugt, nur leider hats ncith viel geholfen, da e ja immer situationsabhängig berechnet und bearbeitet wird.

zur not könnte auch ein experte etwas dazu sagen?


irreWaldfee
beantwortet von irreWaldfee am 15. Juni 2008 05:33
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ihr werdet keinen erfolg haben. denn alle jugendlichen unter 25 bekommen nur noch in Härtefällen die Genehmigung für Leistung zum Lebensunterhalt!!!

GLAUB MIR EINS,ENTWEDER: -WÜRDET IHR ZUSCHÜSSE BEKOMMEN HÄTTET DANN AUF JEDEN FALL WENIGER GELD ALS IHR JETZT HABT

ODER WAS ICH EHER GLAUBE

  • IHR WERDET KEIN ZUSCHUSS BEKOMMEN, DA IHR GENUG GELD ZUSAMMEN HABT!!!1200€

ICH LEBE MIT MEINEM FREUND ZUSAMMEN IN EINER 2RAUM-WOHNUNG, DIE MIETE BETRÄGT 329€ DIE DAS AMT BEZAHLT UND FÜR DEN MONAT ZUM LEBEN BEKOMMEN WIR BEIDE ZUSAMMEN (DAS GELD GEHT AUF EIN KONTO) 499€!!! DAS SIND ÜBER 100€ WENIGER FÜR JEDEN VON UNS BEIDEN NUR WEIL WIR ZUSAMMEN GEZOGEN SIND UND SO MIT EINE EHELICHE GEMEINSCHAFT BILDEN BEI DER DER PARTNER DES ANTRAGSTELLERS NUR 90% DES REGELSATZES BEKOMMT! DANN KOMMT HINZU DAS DAS KINDERGELD ALS EINKOMMEN VON MIR MIT ABGEZOGEN WERDEN!WÜRDE DAS NICHT SEIN HÄTTEN WIR 629€ UND WÜRDEN WIR ALLEIN WOHNEN HÄTTE JEDER ETWA 350€ UND SOMIT MEHR!

BEI EUCH WÄREN ES 1200€ DIE IHR ZU VERFÜGUNG HABT UND DAMIT LÄSST SICH EIN ZWEIMANN HAUSHALT LOCKER FINANZIEREN UND GLAUBE SOMIT NICHT DAS IHR ETWAS BEKOMMEN WERDET! ABER NUR DER VERSUCH MACHT KLUG!

UND BITTE MELDE DICH BEI MIR SOLLTET IHR ERFOLG GEHABT HABEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!BITTE BITTE

VIEL VIEL GLÜCK, UND VERZWEIFELT NICHT MIT DER GANZEN BÜROKRATIE-SCHEIßE!



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