Hallo,
habe am 15.09.06 eine Beschäftigung aufgenommen im Angestelltenverhältnis.
Wenn ich am 15.09.07 keine Arbeit mehr habe, habe ich dann Anspruch auf ALG 1?
Gruß

Wenn Du mindestens 1 volles Jahr gearbeitet hast,ohne Unterbrechung,meine ich !
Das kommt darauf an. Wer in den letzten 24 Monaten mind. 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, hat anspruch auf 6 Monate. Also nachrechnen, ansonsten Alg II
Hier gibt es die Antworten: http://www.sozialhilfe24.de/arbeitslosengeld.html

Soviel ich weiß muss man in den letzten 3 Jahre mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig arbeiten dann hat man anspruch auf (glaube ich) 6 Monate ALG1.
Gruß Albert
das ist definitiv nicht korrekt und ein weit verbreiteter Irrtum - es sind aktuell 12 beitragspflichtige Monate (nicht am Stück) innerhalb von 2 Jahren, davor betrug der Zeitraum sogar 3 Jahre