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Wann gilt teilweise Erwerbsminderung?

gefragt von pommi08 am 30.07.2009 um 19:21 Uhr

Meine Tante hat seit Jahren Probleme mit einem Arm und kann aus diesem Grund nur noch mit Mühe länger als 5 Stunden am Tag arbeiten. Da sie sich die Qual nicht mehr antun will, überlegt sie einen Antrag auf Rente aufgrund Erwerbsminderung stellen. Da sie aber ja noch arbeiten kann, ist sie skeptisch! Welche Grenze gilt denn für die teilweise Erwerbsminderung?

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Arbeit x 14.553 Rente x 1.547 wann x 138 Erwerbsminderung x 17 teilweise x 3

anonym
beantwortet von chicaBlue am 30. Juli 2009 19:24
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Das sagt ihr der Amtsarzt, der sie untersuchen will. Hausarzt Attest , zur Rentenstelle antrag mit Attest, von Rentenstelle Amtsarzttermin. Probiers.


Hexenkueche
beantwortet von Hexenkueche am 30. Juli 2009 19:23
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PetraBinsmaier
beantwortet von PetraBinsmaier am 31. Juli 2009 19:54
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Teilweise Erwerbsminderungsrente erhält der Versicherte, der ein Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt hat. Wenn Deine Tante vor dem 2.1.61 geboren ist, kann sie auch noch gem. Vertrauensschutzregelung eine teilweise Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit erhalten;die gibt's wenn man auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zwar noch 6 Stunden und mehr arbeiten kann aber in seinem Beruf nur mehr unter 6 Stunden (pauschal formuliert).

Man sollte sich bei Erwerbsminderungsrenten immer überlegen, um wieviel Geld es hier eigentlich geht (Rentenzahlung) und ob man das wirklich alleine "probieren" will. Helfen können VdK, freiberufliche Rentenberater oder Anwälte.


Mismid
beantwortet von Mismid am 30. Juli 2009 19:55
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bei teiweiser Erbwerbsminderung gibt es ka kein Geld mehr! Klar kann sie dann früher in Rente, bekommt aber dann auf Dauer auch entsprechend weniger Rente. Wenn man noch mehr als 2 Stunden irgendwo rumsitzen kann und mit dem Kopfnicken, bekommt man schon nichts mehr


anonym
beantwortet von Mariell am 30. Juli 2009 19:40
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Ich weiß, das wenn man nur noch weniger als 4 Stunden arbeiten kann und das stellt der Amtsarzt fest. Dann bekommst du Erwerbsminderungsrente. Aber das entscheidet auch noch die Rentenstelle.


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