Welche 'Kriterien' sind einschlägig?
Nach dem Gesetz ist eine Ehe dann gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht mehr erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wieder herstellen, vgl. § 1565 Abs. 1 S. 2 BGB.

Wenn Sie geschieden worden ist?
Ob sie gescheitert ist, das entscheidet ihr als Paar.
Ansonsten tragen Dinge wie : Ehebruch, Gewalt, Drogensucht, Spielsucht, Betrug sicherlich zu einer raschen Scheidung bei und der Anwalt hat gleich ein paar gute Argumente in der Hand.
ich denke auf dieser seite wirst du gut eratschläge bekommen-http://www.scheidungstipps.de/akat1Ehegattenunterhalt.html
Exakt. Eine Ehe kann nur geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Das Scheitern wird vermutet, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen oder bei 3 Jahren Trennung einer die Scheidung gegen den Willen des anderen beantragt.