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Wann gilt ein Kündigungsschreiben als eingegangen?

gefragt von indieGO am 03.05.2008 um 11:59 Uhr

bei persönlicher Übergabe oder wenn es durch den Briefträger übermittelt wird. Wann beginnt der Zeitpunkt/ab wann ist man offiziell informiert?



Reply


Joshua W.....
beantwortet von Joshua W..... am 3. Mai 2008 12:00
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in dem Augenblick wo es zugestellt ist......


anonym
beantwortet von rainermurt am 3. Mai 2008 12:00
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In diesem Fall ist nur die schriftliche Kündigung maßgebend. Die Klagefrist berechnet sich nach dem Zugang der schriftlichen Kündigung.


DaniH
beantwortet von DaniH am 3. Mai 2008 12:03
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Ich denke auch ab dem Zeitpunkt der Zustellung. Ich würde es per Einschreiben mit Rückschein schicken, dann hast du auch etwas in der Hand.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 3. Mai 2008 12:05
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In dem Augenblick, in dem es in den Bereich des Empfängers gelangt.

Meist ist das der Einwurf in den Briefkasten. Natürlich gibt es da unter Umständen ein kleines Nachweisproblem. Deshalb gibt es (Einwurf-) Einschreiben.

Persönliche Übergabe ist natürlich auch möglich. (Auf Zeugen achten.)


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 3. Mai 2008 12:08
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Normalerweise mit Zugang.

Wenn du kündigen willst, kannst du das auch mit Rückschein machen, dann hast du einen Nachweis. In der regel lasse ich mir eine Bestätigung zukommen, wenn ich einen Vertrag kündige. Das klappt meistens







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