bei persönlicher Übergabe oder wenn es durch den Briefträger übermittelt wird. Wann beginnt der Zeitpunkt/ab wann ist man offiziell informiert?
In diesem Fall ist nur die schriftliche Kündigung maßgebend. Die Klagefrist berechnet sich nach dem Zugang der schriftlichen Kündigung.
Ich denke auch ab dem Zeitpunkt der Zustellung. Ich würde es per Einschreiben mit Rückschein schicken, dann hast du auch etwas in der Hand.

In dem Augenblick, in dem es in den Bereich des Empfängers gelangt.
Meist ist das der Einwurf in den Briefkasten. Natürlich gibt es da unter Umständen ein kleines Nachweisproblem. Deshalb gibt es (Einwurf-) Einschreiben.
Persönliche Übergabe ist natürlich auch möglich. (Auf Zeugen achten.)

Normalerweise mit Zugang.
Wenn du kündigen willst, kannst du das auch mit Rückschein machen, dann hast du einen Nachweis. In der regel lasse ich mir eine Bestätigung zukommen, wenn ich einen Vertrag kündige. Das klappt meistens