wann gilt ein balkon als wintergarten?

5 Antworten

Als Wintergarten bezeichnet man einen Anbau an ein Gebäude oder ein selbständiges Bauwerk, dessen Dach und Seitenwände größtenteils aus Glas bestehen. Ist nur eine Seite oder Teil offen handelt es sich definitiv nicht um einen Wintergarten, sondern um einen Balkon.

@ anitari!

also bisher wurde der balkon nicht zur wohnfläche mitgerechnet. die sache ist auch die,dass ich in einer wg wohne. mein mitbewohner ist der hauptmieter,zieht aber bald aus,weshalb ich den part dann übernehmen wollte. deswegen soll ein neuer mietvertrag gemacht werden,wo der balkon jetzt berücksichtigt werden soll. der vermieter ist seit diesem jahr auch ein anderer.

Balkone, Wintergärten oder Loggien dürfen zur Wohnfläche gezählt werden. Jedoch nur 25 max. 50 %.

Das muß dann von vorn herrein so sein.

Nachträglich geht das nicht.

Ist denn der Balkon jetzt in Deiner Wohnfläche enthalten?

@ anitari!

also bisher wurde der balkon nicht zur wohnfläche mitgerechnet. die sache ist auch die,dass ich in einer wg wohne. mein mitbewohner ist der hauptmieter,zieht aber bald aus,weshalb ich den part dann übernehmen wollte. deswegen soll ein neuer mietvertrag gemacht werden,wo der balkon jetzt berücksichtigt werden soll. der vermieter ist seit diesem jahr auch ein anderer.

@oscar89

Hallo oscar,

also bist Du Untermieter? Der Hauptmieter zieht bald aus? Heißt er hat die Wohnung gekündigt und Du schließt mit dem Vermieter einen neuen Vertrag ab?

Das ist eine völlig andere Situation bzw. neuer Vertrag. Da ist es rechtens wenn der Vermieter den Balkon als Wohnfläche, wie schon gesagt zu 25 - 50 %, anrechnet.

Wintergärten, das habe ich auch erst jetzt gelesen, dürfen generell zu 50 % angerechnet werden.

Also müßte der Begriff Wintergarten genau(er) definiert werden.

Meiner Meinung nach ist ein nachträglich verglaster Balkon kein Wintergarten.

siehe WoFlV (Wohnflächenverordnung) § 4

http://www.gesetze-im-internet.de/woflv/_4.html

Balkone zählen zur Wohnnutzfläche. In welchem Ausmaß diese Fläche zum Mietpreis dazu gerechnet wird, ist wahrscheinlich in D, CH, A unterschiedlich

Der eigentliche Sinn eines Wintergartens ist die Versorgung von Pflanzen (die im Sommer draußen stehn) mit einer geeigneten, regelbaren Temparatur und Feuchtigkeit. Somit ist im Bezug auf den Balkon, nur der völlig umschließbare Raum als Wintergarten zu bezeichnen. Wie weit ein Vermieter eine eventuelle Schädigung durch diese Feuchtigkeit in Betracht zieht, hängt sicher von seinem Weitblick ab.

@Robinson40

Stimmt meiner Meinung nach nicht ganz so. Die vorangige Aufgabe eines Wintergartens ist es die Sonnenenergie zur Erwärmung der Wohnung, durch die Verglasung, im Winter zu nutzen.

Wenn er vorne und an den Seiten Fenster hat und Überdacht ist.