DesperateHousewife am 19.12.2006 um 13:47 Uhr
Habe gehört, dass ein Händler nicht verpflichtet ist, bei ihm gekaufte Waren umzutauschen. Gibt es da irgendwelche Regeln oder wie sichere ich mich am Besten ab?

Laut Gesetz besteht das Recht auf Umtausch im stationären Handel (Media-MArkt / Karstadt / Saturn)usw die ersten sechs Monate nach Kauf, sofern der Fehler eindeutig technisch ist (Gerät muss also Def sein und von Herrsteller überprüft werden). Ein generelles Rückgaberecht gibt es nur im Versandhandel, Internethandel und bei so genannten Haustürgeschäften, da der Verbraucher sich die Ware nicht vor dem Kauf anschauen bzw anfassen /testen kann.

Am Besten sicherst du dich ab, in dem du dich gleich beim Kauf über ein eventuelles Umtausch bzw. Rückgaberecht beim Kauf der Ware informierst.
Ein reines Umtauschrecht (also ohne Angabe von Gründen) gibt es nur für Neuware im Internet, die nach dem Fernabsatzgesetz binnen 2 Wochen bei Widerruf zurückgegeben werden kann. Alles andere ist reine Kulanz und wird gerade in der Weihnachtszeit häufig angeboten - vor dem Kauf. Einen Anspruch darauf gibt es aber nicht.

Außerdem gibt es Güter ( wie Lebensmittel z.B. ), die nie umgetauscht werden können.
Habe allerdings auch von einem Umtauschrecht für 2 Jahre gehört. Soll angeblich immer gelten. (Umtausch ! nicht Rückgabe )
Ich weiß natürlich nichts rechtliches darüber.