Hallo,
ich habe eine Rechnung bekommen, von einem Verein in dem ich Mitglied bin und der mir in diesem Zusammenhang eine eigene Emailadresse zur Verfügung stellt. Auf dieser Emailadresse habe ich eine Erinnerung für den Nachweis, dass ich Student bin, erhalten, da die Mitgliedschaft für Studenten günstiger ist.
Blöderweise habe ich diese Emailadresse nie genutzt und daher die Erinnerung nicht gelesen. Nun soll ich 10 Euro für die verspätete Lieferung meiner Immatrikulationsbescheinigung zuzahlen.
Bin ich nun verpflichtet zu zahlen, oder hätte mir diese Erinnerung postalisch zugehen müssen um rechtskräftig (d.h. als gelesen geltend) zu sein?
Vielen Dank für eure Hilfe!

Das muss in den Bedingungen des Vereines stehen. Ohne dessen Kenntnis würde ich mal sagen, Du musst die 10 Euro zahlen, denn es ist ja Dein Verschulden.

Wenn du diese E-Mailadresse angegeben hast, daß man dich unter der erreicht, dann mußt der Verein auch davon ausgehen, daß du die E-Mail erhälst und liest.

Es wird vermutlich in den AGB so festgelegt sein und das hast Du irgendwann mit Deiner Unterschrift akzeptiert.
Der Verein darf davon ausgehen, dass Du Dein eMail-Postfach regelmässig anschaust und insofern musst Du die Mahngebühr wohl oder übel berappen.

Zum einen handelt es sich ja wohl gar nicht um die eigentliche Rechnung, sondern nur um eine Erinnerung deinen Nachweis einzureichen. Eigentlich also nur ein Service dieses Vereins und eine nette Sache - ein Rechtsanspruch kann sich daraus aber wohl nicht ergeben, da du bei solchen Rabatten (z.B. Studentenermässigung) in der Bringschuld bist. Und selbst wenn es sich um eine Rechnung gehandelt hat ist es genau so deine Sache, dein E-Mail-Postfach zu checken wie du auch ab und zu mal in deinen echten Briefkasten schauen musst. Von seiten des Rechnungsstellers reicht das rechtzeitige Versenden vollkommen aus.
entweder in den AGB oder Zusatzvereinbarung.