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Wann gelten Rechnungen, die man per Email erhält als gelesen? Rechtslage?

gefragt von chrschulz am 28.04.2008 um 19:29 Uhr

Hallo,

ich habe eine Rechnung bekommen, von einem Verein in dem ich Mitglied bin und der mir in diesem Zusammenhang eine eigene Emailadresse zur Verfügung stellt. Auf dieser Emailadresse habe ich eine Erinnerung für den Nachweis, dass ich Student bin, erhalten, da die Mitgliedschaft für Studenten günstiger ist.

Blöderweise habe ich diese Emailadresse nie genutzt und daher die Erinnerung nicht gelesen. Nun soll ich 10 Euro für die verspätete Lieferung meiner Immatrikulationsbescheinigung zuzahlen.

Bin ich nun verpflichtet zu zahlen, oder hätte mir diese Erinnerung postalisch zugehen müssen um rechtskräftig (d.h. als gelesen geltend) zu sein?

Vielen Dank für eure Hilfe!


Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 28. April 2008 19:31
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Das muss in den Bedingungen des Vereines stehen. Ohne dessen Kenntnis würde ich mal sagen, Du musst die 10 Euro zahlen, denn es ist ja Dein Verschulden.

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 28. April 2008 19:33

entweder in den AGB oder Zusatzvereinbarung.


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 28. April 2008 19:40
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Wenn du diese E-Mailadresse angegeben hast, daß man dich unter der erreicht, dann mußt der Verein auch davon ausgehen, daß du die E-Mail erhälst und liest.


Kaiser von China
beantwortet von Kaiser von China am 28. April 2008 19:44
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Es wird vermutlich in den AGB so festgelegt sein und das hast Du irgendwann mit Deiner Unterschrift akzeptiert.

Der Verein darf davon ausgehen, dass Du Dein eMail-Postfach regelmässig anschaust und insofern musst Du die Mahngebühr wohl oder übel berappen.


Renegade71
beantwortet von Renegade71 am 7. Mai 2008 20:11
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Zum einen handelt es sich ja wohl gar nicht um die eigentliche Rechnung, sondern nur um eine Erinnerung deinen Nachweis einzureichen. Eigentlich also nur ein Service dieses Vereins und eine nette Sache - ein Rechtsanspruch kann sich daraus aber wohl nicht ergeben, da du bei solchen Rabatten (z.B. Studentenermässigung) in der Bringschuld bist. Und selbst wenn es sich um eine Rechnung gehandelt hat ist es genau so deine Sache, dein E-Mail-Postfach zu checken wie du auch ab und zu mal in deinen echten Briefkasten schauen musst. Von seiten des Rechnungsstellers reicht das rechtzeitige Versenden vollkommen aus.


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