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Wann gehört ein Geschenk mir?

gefragt von Arinatak am 12.12.2008 um 12:09 Uhr

Ich habe von meinem Freund eine Camera geschenkt bekommen. Jetzt nach unserer Trennung möchte er sie wieder zurück. Nur bin ich der Meinung das ein Geschenk ein Geschenk ist und nicht einfach nach Laune wieder zurückgefordert werden kann. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.


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fnmama
beantwortet von fnmama am 12. Dezember 2008 12:10
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geschenkt ist geschenkt-wiederholen ist gestohlen

Kommentar von 9a2e5d81de5287c3fe4f67dab3050b22smallcoyotincaos am 12. Dezember 2008 12:25

stimmt nicht ganz... er kann es sich wiederholen.. ist aber Charaktersache

Kommentar von 1d45f97d7323c076dc064e844f89f259smallAndersinn am 12. Dezember 2008 13:45

Verstehe nicht, warum derartige Plattitüden hochgevotet werden. Die richtige Antwort hat coyotincaos gegeben.

Kommentar von 9a2e5d81de5287c3fe4f67dab3050b22smallcoyotincaos am 12. Dezember 2008 14:13

Danke @Andersinn


kara222
beantwortet von kara222 am 12. Dezember 2008 12:10
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Geschenkt ist geschenkt, sie gehört auf jeden Fall dir. Ja nicht zurückgeben!


Nellina
beantwortet von Nellina am 12. Dezember 2008 12:10
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Ja, ein Geschenk ist definitiv Dein Besitz.


Monchiane
beantwortet von Monchiane am 12. Dezember 2008 12:11
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Typische Geschichte, oder? Ist natürlich Deine!


anonym
beantwortet von Wikingerbraut am 12. Dezember 2008 12:12
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Wenn er sie Dir geschenkt hat gehört sie auch Dir. Was anderes wäre es, wenn er sie für Euch beide zur gemeinsamen Nutzung gekauft hätte.


H0NEY
beantwortet von H0NEY am 12. Dezember 2008 12:13
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Die Camera gehört dir, er hat sie dir schließlich Geschenkt.


coyotincaos
beantwortet von coyotincaos am 12. Dezember 2008 12:18
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Es kommt darauf an wie wertvoll sie ist, wie viel Zeit zwischen dem Geschenk und der Rückforderung liegt. Bei groben Undank darf er es zurückfordern.

Kommentar von D7bb574af6d90ba0d87fe6a66303987asmallPinnirapus am 12. Dezember 2008 12:19

oO nicht wirklich?

Kommentar von 9a2e5d81de5287c3fe4f67dab3050b22smallcoyotincaos am 12. Dezember 2008 12:21

Ja ist gesetzlich verankert. Er muss es aber Beweisen.

Kommentar von 1d45f97d7323c076dc064e844f89f259smallAndersinn am 12. Dezember 2008 13:43

Gute Antwort!

Kommentar von Arinatak am 12. Dezember 2008 18:00

kannst du mir bitte sagen wie die chacen stehn wenn wir vor gericht landen?

Kommentar von 9a2e5d81de5287c3fe4f67dab3050b22smallcoyotincaos am 12. Dezember 2008 20:56

Es ist schwer umzusetzen - der Beiweis für groben Undank. Hängt auch davon ab wie lange dir die Kamera schon gehört. Ob sie für euch beide zur Nutzung bestimmt war und natürlich die Preisklasse.


coyotincaos
beantwortet von coyotincaos am 12. Dezember 2008 12:18
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Es kommt darauf an wie wertvoll sie ist, wie viel Zeit zwischen dem Geschenk und der Rückforderung liegt. Bei groben Undank darf er es zurückfordern.


Kapstadt
beantwortet von Kapstadt am 12. Dezember 2008 12:21
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Die Camera gehört Dir. Ich persönlich würde sie ihm aber wiedergeben, wenn er sie wiederhaben will. Daran erkennst Du, wes Geistes Kind er ist ! Primitiv und berechnend. Ich bin auch der Meinung "geschenkt ist geschenkt", aber solche Menschen wie Deinen Freund, die gibt es nun leider mal.


anonym
beantwortet von Arinatak am 12. Dezember 2008 15:02
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die kamera hat neu vor einem jahr 500 euro gekostet und ist eine spiegelreflexkamera. wenn ich seiner aussage tatsächlich trauen kann dann geht er mit der sache jetzt zum anwalt, er hat mir eine frist von 1 woche gesetzt. das problem ist, es steht aussage gegen aussage und ich weiß nicht was ich machen soll. auf einen gerichtstermin wegen sowas bin ich nicht wirklich scharf ich weiß nicht wie gut die chancen stehen würden dass ich recht bekomme.


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