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Wann gehört der geminderte Mietanteil mir?

gefragt von domgeier am 07.04.2008 um 16:51 Uhr

Ich mindere nun seit 1,5 Jahren meine Miete um 20%, wegen der schreienden Nachbarn. Dies wird vom Vermieter auch Akzeptiert, jedoch habe ich dass nicht schriftlich. Nur insofern, dass in der Monatlichen Mietrechnung die normale Miete aufgeführt ist, und die 20% die ich mindere als "abzüglich sonstige Mieten" abgezogen wird. Wie lange muss ich diesen Betrag denn nun zurücklegen, bzw. wielange und kann der Vermieter überhaupt noch was davon zurückfordern?


Reply


schurke
beantwortet von schurke am 7. April 2008 16:55
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Ich persönlich bin ja der Meinung, das nach einer so langen Zeit, das Geld Deins ist und die geminderte Miete "Gewohnheitsrecht" bzw. akzeptiert ist. Da ich aber nur meinen gesunden Menschenverstand aber keine Rechtskenntnisse habe würde ich vorsichtshalber beim Anwalt oder Mieterbund nachfragen.


mitra54
beantwortet von mitra54 am 7. April 2008 16:55
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Er kann nur von dir verlangen, wieder die volle Miete zu zahlen, wenn das Problem gelöst ist. Laß dich noch beim Mieterbund beraten. Das ist dann auch rechtsverbindlich.


AndyArbeit
beantwortet von AndyArbeit am 7. April 2008 17:00
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Derlei Forderungen verjähren nach drei Jahren (früher 4 Jahre).


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 7. April 2008 17:01
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Falls er das noch nicht getan hat würde ich die 2 jahrige Verjährung annehmen.

Kommentar von 4436df8bc2c3da90af850ad8a13529e7smallAndyArbeit am 7. April 2008 17:07

Nö, Forderungen aus Mietverhältnissen verjähren nach 3 Jahren.

Kommentar von Simple_avatar6smallMietnormade am 7. April 2008 17:21

Hat doch die Mietforderung beglichen?

Wann hat der Vermieter mehr gefordert?

Steht nicht in der Frage dürfte also alles bezahlt sein.

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