Ich mindere nun seit 1,5 Jahren meine Miete um 20%, wegen der schreienden Nachbarn. Dies wird vom Vermieter auch Akzeptiert, jedoch habe ich dass nicht schriftlich. Nur insofern, dass in der Monatlichen Mietrechnung die normale Miete aufgeführt ist, und die 20% die ich mindere als "abzüglich sonstige Mieten" abgezogen wird. Wie lange muss ich diesen Betrag denn nun zurücklegen, bzw. wielange und kann der Vermieter überhaupt noch was davon zurückfordern?

Ich persönlich bin ja der Meinung, das nach einer so langen Zeit, das Geld Deins ist und die geminderte Miete "Gewohnheitsrecht" bzw. akzeptiert ist. Da ich aber nur meinen gesunden Menschenverstand aber keine Rechtskenntnisse habe würde ich vorsichtshalber beim Anwalt oder Mieterbund nachfragen.
Er kann nur von dir verlangen, wieder die volle Miete zu zahlen, wenn das Problem gelöst ist. Laß dich noch beim Mieterbund beraten. Das ist dann auch rechtsverbindlich.

Derlei Forderungen verjähren nach drei Jahren (früher 4 Jahre).
Falls er das noch nicht getan hat würde ich die 2 jahrige Verjährung annehmen.
AndyArbeit am 7. April 2008 17:07 Nö, Forderungen aus Mietverhältnissen verjähren nach 3 Jahren.
Hat doch die Mietforderung beglichen?
Wann hat der Vermieter mehr gefordert?
Steht nicht in der Frage dürfte also alles bezahlt sein.
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