Wann fehlt man unetschuldigt auf der Arbeit?

9 Antworten

Wenn Du Dich telefonisch abgemeldet hast, dann bist Du entschuldigt und das ist okay! Der Krankenschein muss spätestens in 3 Tagen beim Arbeitgeber vorliegen.

Die meisten Firmen verlangen bereits schon ab dem 1. Tag ein ärztliches Attest.

@danitom

In dem Vertrag steht ab dem dritten, deshalb denke ich auch das es so in Ordnung ist.

Es ist ein verbreiteter Irrtum das die Krankmeldung erst am dritten Tag beim Arbeitgeber vorliegen muss. Wenn du krank bist MUSST du dich noch vor Arbeitsbeginn telefonisch krank melden. Wenn dein Chef es verlangt musst du am selben Tag noch eine Krankmeldung vorlegen, per Fax oder Mail zum Beispiel. Andersrum braucht man auch nicht immer eine Krankmeldung vom Arzt, das kommt auch wieder auf die Firma an. Man kann auch mal einen Tag oder zwei krank sein ohne zum Arzt zu gehen, aber auch nur dann wenn der Chef keine schriftliche Krankmeldung verlangt was allerdings eher selten vorkommt.

Du musst dich spätestens bis 10:00 h beim Arbeitgeber telefonisch krank melden und dann zum Arzt gehen oder diesen kommen lassen, falls das nötig ist.

Dann kommt es darauf an, wie es in deinem Arbeitsvertrag steht bzw. wie die Firma es haben möchte. Die meisten Firmen verlangen bereits ab dem 1. Arbeitstag eine Krankmeldung, sprich der Arzt muss dich noch am gleichen Tag krank schreiben und du musst diese dann noch am gleichen Tag per Post verschicken, so dass diese spät. am nächsten Tag deinem Arbeitgeber vorliegt. Besser noch, du hättest jemanden, der diese noch am gleichen Tag dort ab gibt.

Es gibt auch noch Firmen, bei welchen man 2-3 Tage ohne Attest zu Hause bleiben kann. Aber das weist du besser - siehe eben Arbeitsvertrag.

Du kannst zwei Tage zu Hause bleiben und dann benötigst du eine Krankmeldung.

Du musst dich spätestens bis 10:00 h beim Arbeitgeber telefonisch krank melden 

In welchem Gesetz steht das? Es heißt unverzüglich und ohne schuldhaftes Verzögern und in den allermeisten Arbeitsverträgen steht, dass das vor Arbeitsbeginn zu geschehen hat. Die Angabe einer Uhrzeit ist also unsinnig.

@ralosaviv

Bei den Firmen, wo ich gearbeitet habe und das gleiche habe ich auch schon im Bekannten- und Verwandtekreis gehört: bis 10:00 h. Man muss ja deswegen nicht auf ein paar Minuten herum hacken.

@danitom

Nein, muss man nicht. Man kann aber nicht eine Uhrzeit in den Raum stellen, die aus einem individuellen Vertrag Gültigkeit hatte, ohne Wissen über die Vertragsinhalte des Fragestellers und damit billigend in Kauf nehmen, dass sich jemand nach diesem Ratschlag richtet und prompt eine Abmahnung kassiert.

@danitom

Also, ich kenn das auch nur so, das man sich sofort morgens vor Dienstbeginn krank melden muss. Bei uns ist das immer schwierig, da ich im Altenheim arbeite und wenn ich mich morgens um 6 krank melde( mein dienst beginnt um 7) ist meine Kollegin alleine. Wenn ich am Abend schon merke, das ich mich net gut fühle, dann ruf ich schon an, und sag das ich am nächsten morgen zum Arzt gehe, da hat man wenigstens noch die chance, jemanden anzurufen, das er einspringt.

@Sakura30

Von mir aus - ihr habt Recht und ich meine Ruhe.

@danitom

Naja, stell dir vor, du bist Arbeitgeber und die Arbeitszeit beginnt um 8 uhr. Ein MItarbeiter ist krank und meldet sich erst um 10 uhr, kein Mensch weiß was los ist und der ruft dann an und sagt, "Ach übrigens, ich bin krank"! Schon allein den Kollegen gegenüber find ich das nicht okay.

@Sakura30

Bekommt ihr euch jetzt endlich wieder ein, bei mir war es eben anders und ich kenne genügend Firmen, die das so handhaben. Und jetzt ist für mich Schluß, denn es wird kindisch.

@Sakura30

Genau so ist es bei mir auch. Mein Dienst beginnt um 6 Uhr und dann ist es auch blöd kurz vorher anzurufen.

Durch deinen frühzeitigen Anruf vor Arbeitsbeginn bist du zunächst entschuldigt. Wenn du nicht am gleichen Tag zum Arzt gehst, musst du dich auch am nächsten Tag wiederholt telefonisch melden. Ansonsten wäre das bereits als unentschuldigt zu werten.

Wenn man § 5 Abs. 1 EntgFG richtig liest, muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens am 4. Krankheitstag vorgelegt werden und nicht am 3.

Du stehst in der Pflicht, dich unverzüglich, noch vor Arbeitszeitbeginn, telefonisch krank zu melden. Desweiteren bist du verpflichtet, so bald wie möglich zu einem Arzt zu gehen, um eine Krankenmeldung zu holen. Es kann ja sein, dass der Arzt dich nicht krankschreibt, weshalb du schnell handeln solltest.