Wenn ich mein Geld festverzinslich anlege, muss ich meine Zinseinkünfte jährlich bei der Steuer angeben. Wie ist das bei Aktienfonds?

Die Kurssteigerungen von Aktienfonds setzen sich zusammen aus Kursgewinne und Dividendenzahlungen von den Aktiengesellschaften, die im Fonds enthalten sind. Teilweise sind auch Zinserträge enthalten, da oftmals ein Teil des Fondsvermögens in festverzinslichen Wertpapieren geparkt ist. Versteuert werden müssen nur die Dividenden- und Zinserträge. Daher muss bei Aktienfonds ein verhältnismäßiger geringer Teil versteuert werden. Zum 01.01.08 sind jedoch schon wieder Änderungen hierzu von der Politik geplant.

Aktuelles Recht ist. Kursgewinne sind steuerfrei, wenn die Aktienfonds mindestens 12 Monate im Bestand bleiben. Dividende und Zinserträge sind steuerpflichtig. Werden Aktienfonds innerhalb von 12 Monaten verkauft, ist der Kursgewinn zu versteuern.
Nach derzeitigem Stand fällt ab 01.01.2009 diese Spekulationsfrist weg. Alle Kursgewinne sind bei Verkauf zu versteuern. Steuersatz 25 % + Soli. Dividenden und Zinsen wie gehabt. Deswegen macht es Sinn noch bis Ende 2008 Aktienfonds zu kaufen, denn die Besteuerung gilt erst für neu erworbene Papiere ab 01.01.2009.
Da mittlerweile alle Anlagen zukünftig einer Besteuerung unterliegen, ist zu überlegen, wie man zukünftig spart. Meine Berechungen haben ergeben, dass sich gute Aktienfonds nach wie vor und trotz Abgeltungssteuer immer noch zu den renditestärksten Anlagen gehören.
zu den neuerungen zum nachlesen: Der Bundestag hat die Abgeltungssteuer mit der Unternehmenssteuerreform beschlossen. Wie in Österreich, Polen und Schweden wird sie ab dem 1.1.2009 einheitlich auf Zinsen, Dividenden und Wertpapier-Veräußerungsgewinne erhoben. Das wirkt sich auf die unterschiedlichen Anlagen so aus: - Zinsgewinne: Für Anleger, deren persönlicher Steuersatz heute über 25% liegt, ist die Abgeltungssteuer von Vorteil: Sie zahlen weniger Steuern als bisher. - Dividenden: Mit Einführung der Abgeltungssteuer endet das Halbeinkünfteverfahren. Der niedrigere Steuersatz muß also nicht nur auf den halben, sondern den ganzen ausgeschütteten Gewinn bezahlt werden. Allerdings sinkt durch die Unternehmensteuerreform die Vorbelastung mit Steuern auf Firmenebene, was zu höheren Ausschüttungen führen kann. Wer heute Spitzensteuerzahler ist, dürfte sich damit gegenüber heute leicht besser stellen. Je niedriger der persönliche Steuersatz ist, desto mehr fällt jedoch das Ende des Halbeinkünfteverfahrens ins Gewicht. - Kursgewinne: Für alle Aktien, die bis zum 31.12.2008 gekauft werden, gelten die heutigen Steuerregeln: Werden sie über die einjährige Spekulationsfrist hinaus gehalten, bleibt der Kursgewinn steuerfrei. Für Aktien, die ab 1.1.2009 erworben werden, wird auf den Kursgewinn immer die Abgeltungssteuer fällig. Verluste aus Aktiengeschäften können nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden. Für Zertifikate, die ab 14.3.2007 erworben wurden, endet die Chance, sie nach einem Jahr steuerfrei verkaufen zu können, bereits am 30.6.2009. Die Finanzminister von Bund und Ländern wollen so Steuergestaltungen verhindern. - Kirchensteuer: De facto wird die Zahlung ab 2009 für zwei Jahre freiwillig. Nur wer der Bank mitteilt, evangelisch oder katholisch zu sein, bekommt sie zusätzlich zur Abgeltungssteuer abgezogen. Die Bank Darf aus Datenschutzgründen nicht nachfragen. Ab 2011 soll es für jeden Bürger eine zentral erfaßte Steuer-Identitätsnummer geben: Über diese kann Dann auch die Kirchensteuer anonym für die Bank abgerechnet werden. Bis zuletzt haben Lobbyisten der Wertpapierbranche gegen die Abgeltungssteuer mobil gemacht. Jetzt, da das Gesetz verabschiedet ist, rüsten sie für den Schlußverkauf, der in den nächsten Monaten einsetzen und Ende 2008 seinen Höhepunkt erreichen dürfte. Erwartet wird ein Absatzschub bei Fonds und Umschichtungen von direkten Aktienbeständen in Fondsanlagen.s
Änderung nicht schon zum 01.01.08, sondern ab 01.01.09. Dann soll eine Abgeltungssteuer von 25 % eingeführt werden, die auch die Kursgewinne betrifft.