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Wann erlischt ein Besitzanspruch?

gefragt von AngelflightAngelflight am 25.10.2008 um 23:02 Uhr

Vor circa einem Jahr zog eine Familie aus unserem Haus aus, und hinterließ eine menge Kram auf dem Dachboden. Darunter auch ganz brauchbare Sachen. Es wurde im Haus darüber gesprochen, alles in den Sperrmüll zu geben. Dabei ist auch ein ganz toller Wohnzimmertisch, den ich gerne nehmen würde. Keiner weiss, wohin die Familie gezogen ist, so das ich fragen könnte. Kann ich mir diesen Tisch nehmen, oder kann der Besitzer seine Sachen jetzt noch beanspruchen?


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Sofaschalter
beantwortet von Sofaschalter am 25. Oktober 2008 23:04
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Nimm ihn einfach. Der wird sicher nicht mehr abgeholt. Ich als Vermieter hätte ihn schon längst zum Sperrmüll gegeben. Der Tisch? Welcher Tisch? Ist schon lange weg... ;-)


Schwindler
beantwortet von Schwindler am 25. Oktober 2008 23:26
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Laßt mal die Kirche im Dorf: ein Wohnzimmertisch - nicht das Bernsteinzimmer. Aber einen kleinen Rechtsbruch mußt Du schon begehen - allerdings: wo kein Kläger auch kein Richter


Anell
beantwortet von Anell am 25. Oktober 2008 23:06
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Wenn du ihn nimmst, kann die Familie ihn wenigstens notfalls wiederbekommen, während das Zeug auf dem Sperrmüll für alle Zeiten weg ist ;-) - Ernsthaft, wenn sie dort keinen Wohnraum mehr haben, haben sie auch nicht das Recht auf die dort hinterlassenen Sachen. Hätten sie ja mitnehmen können. Anell


Justmeee
beantwortet von Justmeee am 25. Oktober 2008 23:06
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Kleiner Tip, wenn du weißt wem die Sachen gehören dann ist man leider verpflichtet (also der Hausbesitzer) die Sachen zu verwahren, bzw. zu lagern. Solange der Besitzer ermittelt werden kann und gegeben ist, gehören die Sachen ihm und er kann klagen, wenn was davon weg ist. Dumm aber is leider so

Kommentar von 4617dba291005fd368c712197b86352bsmallAngelflight am 25. Oktober 2008 23:13

Aber ab wann gelten die Sachen als "aufgegeben"?

Kommentar von Drachentoeter am 19. Mai 2009 11:56

Klar kann er Klagen, aber wie will er das Beweisen? Wenn der Vermieter nichts unterschrieben hat haftet er auch nicht. Zwangsräumungen sind etwas anderes, da darf ich natürlich nicht einfach den Kram weg schmeißen, da kommt dann aber auch der Gerichtsvollzieher und fertig eine Liste der Gegenstände an.


ungererbad
beantwortet von ungererbad am 25. Oktober 2008 23:28
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Ich sehe das auch wie Ostrichfan. Juristische Feinheiten hin oder her - die Sachen wurden aufgegeben, keiner weiß, wo die Leute jetzt sind; die Wahrscheinlichkeit, dass sie irgendwann daherkommen und Anspruch erheben auf diese Sachen ist gering. Man muss nicht jeden Plunder unbegrenzt aufheben.

Kommentar von Drachentoeter am 19. Mai 2009 11:48

DH!


anonym
beantwortet von maus66 am 25. Oktober 2008 23:04
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wenn sie sie bis jetzt noch nicht abeholt haben werden sie die sachen wohl auch nicht mehr brauchen...


Qetan
beantwortet von Qetan am 25. Oktober 2008 23:06
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Ich würd ihn nehmen.


Ostrichfan
beantwortet von Ostrichfan am 25. Oktober 2008 23:07
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Sie sind ausgezogen, haben ihre Sachen aufgegeben, der Tisch gehört dir. Ostrichfan.

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 25. Oktober 2008 23:09

Falsch. Siehe die Antwort bei Justmeee

Kommentar von 9826c70f7ce13524a46961c0254936b5smallOstrichfan am 25. Oktober 2008 23:18

Ich würde es mit Sofaschalter halten. Die Klamotten standen 1 Jahr auf dem Dachboden. Ich als Vermieter hätte sie zum Sperrmüll gegeben denn auf dem Dachboden haben sie nichts zu suchen und stellen eine Brandgefahr da. Außerdem kann ich nach einen Jahr nicht mehr behaupten "meine Kronjuwelen standen auf dem Speicher". Ostrichfan.

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 25. Oktober 2008 23:26

Außerdem kann ich nach einen Jahr nicht mehr behaupten "meine Kronjuwelen standen auf dem Speicher". Ostrichfan.

Doch genau das kannst du. Solange der Besitzer nicht sein Besitzanspruch daran aufgibt kann er diesen Anspruch auch noch erheben und das über einen sehr langen Zeitraum hinweg. Der längste mir bekannt Fall betrug 30 Jahre.

Allerdings kann der Vermieter in so einem Fall eine Rechnung stellen da er ja den Platz für die Sachen zur Verfügung gestellt hat.

Kommentar von 4617dba291005fd368c712197b86352bsmallAngelflight am 25. Oktober 2008 23:29

Bei einer Einlagerung nach einer Zwangsräumung, werden die Sachen doch auch recht schnell versteigert, wenn niemand Anspruch erhebt, oder?

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 25. Oktober 2008 23:43

Eine Zwangsräumung ist aber was ganz anderes. Da werden die Sachen verscherbelt um die Schulden die der ehemalige Mieter hinterlassen hat, zu begleichen. Das ist gesetzlich geregelt.

Kommentar von Drachentoeter am 19. Mai 2009 11:45

Behaupten kann ich viel, wichtiger ist aber die Frage wie du so etwas vor Gericht beweisen willst?

Kommentar von Drachentoeter am 19. Mai 2009 11:51

Kein Vermieter muss den Plunder seine Exmieters 30 Jahre aufheben.


heinmueck
beantwortet von heinmueck am 25. Oktober 2008 23:25
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Das könnte eine Dereliktion sein, d. h. die Sachen wären herrenlos, weil der Eigentümer den Besitz mit der Absicht auch auf die Rechte als Eigentümer zu verzichten, aufgegeben hat ($959 BGB).

Solche herrenlosen Sachen kann man sich aneignen.

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 25. Oktober 2008 23:44

Leider muss dazu feststehen das der Eigentümer den Besitz aufgegeben hat und nicht aus sonstigen uns unbekannten Gründen sein Zeug nicht abholt.


Romjia
beantwortet von Romjia am 25. Oktober 2008 23:27
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Am besten wendet ihr Euch ans Ordnungsamt. Die können unter Umständen auch herausfinden wo die Familie hin ist.


donnerunddoria
beantwortet von donnerunddoria am 25. Oktober 2008 23:33
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Wer viel fragt, bekommt viele Antworten. Einfach nehmen, und, falls der Eigentümer darauf noch Anspruch erheben sollte, kannst Du den Tisch ja zurückgeben :o)))

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 25. Oktober 2008 23:45

Und ne fette Strafe zahlen wenn der Eigentümer den Diebstahl anzeigt.

Kommentar von D987caf9014a26fc1e12ca594a12f2c3smalldonnerunddoria am 26. Oktober 2008 00:14

Meiner Meinung nach hat der Eigentümer die Sachen extra dagelassen, weil er sie nicht mehr haben wollten, aber zu faul war, sie zu entsorgen. Ausserdem ist der Eigentumsanspruch nach 1 Jahr verjährt. Ich würde so verfahren, wie in meiner obigen Antwort angegeben. Wenn die Sachen im Sperrgut landen, sind sie ja auch weg!

Kommentar von Drachentoeter am 19. Mai 2009 11:47

DH! Ich würde mir den Tisch nehmen und was ich sonst davon noch gebrauchen kann und den Rest entsorgen. Es steht wo nirgends das der Vermieter das Zeug auf seine Kosten lagern muss.

Kommentar von Drachentoeter am 19. Mai 2009 11:39

Rein Juristisch mag das alles mögliche sein, ein Diebstahl ist es nicht. Auch ein Unterschlagung fällt flach, die Sachen wurden da gelassen ohne weitere Absprachen. Bestenfalls würde man Schadensersatzpflichtig wenn man das Zeug entsorgt.


anonym
beantwortet von Drachentoeter am 19. Mai 2009 11:43
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Nimm den Tisch und gut ist. Soll der dir doch erst einmal beweisen das das sein Tisch ist oder war, da dürfte er einige Probleme haben. Mit einer Rechnung braucht er da nicht zu kommen, die besagt ja nur das er die Sachen irgend wann einmal gekauft hat, ein Beweis das sie ihm noch immer gehören ist das nicht. Denn eines ist klar dein Exmieter muss beweisen das im das Zeug gehört, du musst gar nichts Beweisen.


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