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Wann erhält man denn den Energieausweis `?

gefragt von frastanzer am 02.11.2009 um 13:16 Uhr

es ist ja inzwischen Pflicht bei Verkauf und Vermietung von Wohnungen bzw. Häusern, dass der Besitzer einen Energieausweis vorlegen muss mit den wichtigsten Gebäudedaten (Bruttogeschossfläche, Kompaktheit, Wärmebedarf für Heizung, Warmwasser, Haustechnik sowie Energiebedarf des Gebäudes)

wenn ich jetzt ein Haus oder eine Wohnung kaufen will, wann muss mir der Verkäufer dieser übergeben ? bei der Unterzeichnung des Kaufvertrages oder bei Bezahlung des Kaufpreises ?

Ich hätte den Energieausweis doch schon gern früher, um mir ein genaues bild zu machen

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Wohnung x 4.643 Energie x 1.527 Hausbau x 485 Energiepass x 65 Energieausweis x 44

anonym
beantwortet von Schnigger am 4. November 2009 09:42
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Seit dem 01.01.2009 ist ein Energieausweis bei Neuvermietung/-verpachtung und Verkauf von Wohnimmobilien gesetzlich vorgeschrieben. Immobilien-Eigentümer sind auf Nachfrage verpflichtet dem Käufer/Mieter den Energieausweis vorzulegen. Das heisst, Du kannst den Ausweis ruhigen Gewissens bereits bei der ersten Besichtigung/Verhandlung verlangen.

Die Top-Ten Fragen zum Energieausweis findest Du hier: http://www.strom-prinz.de/news/article/top-ten-fragen-und-antworten-zum-energiea...


anonym
beantwortet von tombau am 3. November 2009 09:14
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Ich würde den Energieausweis auf jeden Fall vor dem Kauf einfordern. Da liest man nämlich auch die Bausubstanz raus und Du weisst sofort, sollte es sich um ein älteres Gebäude handeln, ob der Verkäufer lügt oder nicht. Der HWB-Wert und somit die Energieklasse ist relativ auf 20° Raumtemperatur berechnet und gibt keine Auskunft auf die tatsächlichen Heizkosten, weil diese sehr stark vom Benutzerverhalten abhängen. Die Online-Ferndiagnosen sind nicht einmal die Zeit wert, die Du investierst. Habe vor kurzem das geplante Haus von meinem Freund online berechnet -> HWB 37 kwh/m²/Jahr Gegenprobe mit GEQ-Software (offizielle Software von Energieberatern) -> HWB 56 kwh/m²/Jahr Wenn Du möchtest geb ich Dir eine Kontaktadresse eines richtigen Energieberaters.


anonym
beantwortet von Arkesilaos am 3. November 2009 06:51
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Der Energieausweis ermöglicht Mietern und Käufern den Vergleich zwischen unterschiedlichen Immobillienangeboten und deren Energiebedarf. Dieser hat nur Sinn, wenn er von einem Ingenieurbüro angefertigt wird. Ab 2009 ist er für Neubauten Pflicht.


LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 2. November 2009 13:23
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Er muß ihn Dir nicht übergeben, sondern nur Einblick gewähren. Du hast nicht einmal Rechtsanspruch auf eine Kopie davon. Du darfst ihn Dir vor der Vertragsunterzeichnung ansehen.

Der Notar wird in den Kaufvertrag einen Passus aufnehmen, dass der Energiepass (nicht) vorgelegen hat.

Versprich Dir nicht zuviel von dem Zertifikat, insb. wenn es ein verbrauchsorientierter Pass ist.


PPanther
beantwortet von PPanther am 2. November 2009 13:18
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vielleicht findest du hier Antworten http://www.der-energiepass24.de/FAQ.htm


juezi
beantwortet von juezi am 2. November 2009 13:17
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der muss schon bei der Beratung/Besichtigung vorliegen. Sonst kaufst du ja die Katze im Sack


anonym
beantwortet von Imera am 3. November 2009 21:13
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von dem Berater


ichamcomputer
beantwortet von ichamcomputer am 2. November 2009 13:18
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na das Ding ist das Geld nicht wert...

man kann sich sowas "Drucken" lassen. Ferndiagnose.

Es hängt vom Berater ab!


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