Wann erfährt die Versicherung davon, dass ein Auto abgemeldet ist und wann erlischt dadurch die Beitragspflicht?

9 Antworten

Das meldet die Zulassungsbehörde direkt der Versicherung! Dann wird die Zahlung direkt eingestellt und falls du noch Guthaben hast, wird das direkt über wiesen!

Bei mir ist es jetzt der Fall, dass das Auto schon anderthalb Wochen abgemeldet ist. Leider kam noch keine Mitteilung von der Versicherung und sie verlangen weiterhin Beiträge.

@will1984

10 Tage ist auch noch keine lange Zeit. Das Schreiben kommt schon noch und auch das zuviel gezahlte Geld.

@will1984

Hast du denn überhaupt deiner Versicherung denn unverzüglich die Veräusserung deines Kfz mitgeteilt??? Laut deiner AKB gilt folgendes:


Anzeige der Veräußerung

Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung des Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen.
Unterbleibt die Anzeige, droht unter den Voraussetzungen des
§ 97 Versicherungsvertragsgesetz der Verlust des Versicherungsschutzes.


Was denn jetzt?  Außer Betrieb gesetzt oder verkauft?

Mit einer Abmeldung erlischt ja nicht die Beitragspflicht, wo steht das denn? Das gute Stück ist doch kostenfrei in der Ruheversicherung und deshalb muß der komplett geschuldete Beitrag auch bis zur Abmeldung gezahlt worden sein.

Entweder von der Zulassungsbehörde oder vom Versicherungsnehmer, oder von beiden.

Da der Beitrag jeweils im Voraus für den vereinbarten Zahlungsmodus zu entrichten ist, sollte sich keine neue Beitragsforderung ergeben. Natürlich kannst du auch selbst dem Versicherer, die Stilllegung des Fahrzeugs anzeigen. Es muss ja auch entschieden werden, ob der Vertrag nur "ruhend" gestellt werden soll oder abgerechnet.

Sobald du dem Versicherer mitgeteilt hast, dass du dein Kfz verkauft hast und kein "neues" mehr bei dieser Gesellschaft versichert wird, erhälst du taggenau die zuviel bezahlten Kfz-Versich.beiträge rückerstattet!

Die Meldung von der Zulassungsstelle an deinen bisherigen Versicherer erfolgt automatisch! Jedoch muß ja dein bisheriger Versicherer wissen, was du schließlich vorhast, wie z.B. eine Ruheversicherung für deinen "Alten", eine Folgeversicherung für deinen "Neuen", einen Versicherungswechsel beim Fahrzeugwechsel, eine Folgeversicherung wg. Fzg-Halterwechsel usw. usw.

Ausserdem muß dem Versicherer unverzüglich eine Meldung wg. Veräußerung des Kfz erfolgen:


Anzeige der Veräußerung

Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung des Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, droht unter den Voraussetzungen des § 97 Versicherungsvertragsgesetz der Verlust des Versicherungsschutzes.


Gruß siola55