Eveline am 31.01.2008 um 11:13 Uhr
Der Ausbildungsvertrag unseres Azubi hat als Datum des Ausbildungsendes den 18.02.08 Er hatte am 24.01.08 Abschlussprüfung. Die Ergebnisse erhält er am 28.02.08. Ich weiß, dass dasAusbildungsverhältnis laut BBiG mit der bestandenen Abschlussprüfung endet. Aber welches Datum gilt da nun, der 24.01.08 (Prüfung) oder der 28.02.08 (Bekanntgabe der Ergebnisse)? Alles, was ich dazu finde, liest sich wie "Gummi" und eine Dame bei der IHK sagte mir am Telefon sogar den 18.02.08 wie es im Vertrag steht. Das kann ich nun am wenigsten glauben.
Wer von Euch kennt sich da genau aus? Danke.
Normalerweise bekommen die, die bestanden haben, am Prüfungstag bescheid und damit endet auch das Ausbildungsverhältnis. Frag doch mal einen Berufschullehrer. die wissen es ganz genau. Ich meine, der Prüfungstag ist der letzte.
So war es bei unseren Azubis (HOGA)

Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, dann endet das Berufsausbildungsverhältnis mit dem Bestehen der Abschlussprüfung (§ 21 Abs. 2 BBiG).
Eveline am 31. Januar 2008 12:41 Das ist ja für mich genau die Frage! Ist die Abschlussprüfung am 24.01.08 bestanden oder am 28.02.08?

Generell gilt das im Ausbildungsvertrag genannte Datum. Das Ablegen der Prüfung hat damit nicht unbedingt zu tun. Er kann sich bis zum Vertragsende doch noch in der Firma nützlich machen. Danach kann er entweder übernommen werden oder eine andere Arbeit suchen. Die Bekanntgabe der Ergebnisse hat wiederum keine zwingende Relevanz für das Ausbildungsverhältnis, außer es wäre im Vertrag so vereinbart.

Ich kenn das auch nur so: Die Ausbildung endet mit bestandener Prüfung. Ab dem Folgetag besteht auch Anspruch auf mehr Gehalt, wenn man denn weiterbeschäftigt wird.

Mein Sohn hat letzte Woche Donnerstag seine Ausbildungsabschlussprüfung bestanden. Hat heute den schriftlichen Bescheid bekommen. Ganz klar ist geregelt, dass er ab dem heutigen Tag seine Lehre beendet hat. für Dich ist es der 28.02.08

Mir stellt sich die Frage wozu das wichtig ist. Es gibt einen Vertrag da steht ein Datum drin.
weil er als Lehrling weniger Geld bekommt als als Geselle
wenn er nach Ende des Ausbildungsverhältnisses geduldet weiterarbeitet, hat er Anspruch auf Übernahme
usw.
Da gibt es offenbar einen ganze Menge Rechtsfolgen!
Eveline am 31. Januar 2008 12:42 Genau, auch die Zahlung des Kindergeldes für die Eltern hängt z. B. davon ab.
Richtig! So siehts aus!