Versicherungen können doch in bestimmten Fällen von Kunden einen Erbguttest verlangen. Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
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Bei einer Lebensversicherung darf die Versicherungssumme nicht mehr als 300000 Euro betragen. Eine Jahresrente muss unter 30000 Euro bleiben. Dann dürfen keine Geninformationen erhoben bzw genutzt werden. Ist aber bisher nur ein Gesetzentwurf.

Kurz angemerkt, ... es gibt auch Gesellschaften die über 300.000.- € mit den normalen Gesundheitsfragen, ohne Arztuntersuchungen, Bluttests etc., versichern.

das ist mir völlig unbekannt..zur Zeit reichen die Gesundheitsfragen völlig aus..es sei denn, es gibt irgendwelche besonderen unübliche Versicherungssummen..
Wenn bereits einer vorliegt aus früheren Zeiten und die Versicherungssumme über 300.000 Euro liegt.
Derzeit wird ein Gesetz vorbereitet, das den Versicherungen einen Erbguttest künftig verbieten wird.
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