Ich habe gehört, dass bei der Zustimmung der Verwandtschaft einem Toten Organe entnommen werden dürfen! Stimmt das?

Organspende nach dem Tode
In Deutschland können Verstorbenen Organe zur Transplantation entnommen werden, wenn der Hirntod sicher nachgewiesen ist und eine Zustimmung vorliegt.
In Deutschland gilt die erweiterte Zustimmungslösung, das heisst man kann die Zustimmung zur Organspende zu Lebzeiten zum Beispiel in einem Organspendeausweis dokumentieren. Liegt bei einem Verstorbenen keine dokumentierte Entscheidung zur Organspende vor, so müssen die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden.
Die Organisation des Prozesses obliegt in Deutschland der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), für die Zusammenführung von Spender und Empfänger ist Eurotransplant zuständig (Benelux, Deutschland, Österreich, Slowenien).
Quell: http://de.wikipedia.org/wiki/Organspende#VoraussetzungenzurOrganspende

Im großen ganzen ist das so.
Grundsätzlich muß der Organspender zu Lebzeiten zustimmen. Die Zustimmung kann auch nach dem Tod von nahen Angehörigen erteilt werden. (Theoretisch wenn das dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entspricht.)

In Deutschland dürfen Organe nur entnommen werden wenn ein Organspenderausweis (oder die Angehörigen zustimmen) vorliegt. In Österreich wird die Zustimmung zur Organspende immer als gegeben angenommen.
DH!@lolitabelli : Wie hast Du denn geschafft bisher noch nie davon zu hören? ;-)