gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Wann darf mein chef "sie" rechtlich rausschmeissen???

gefragt von sahara24 am 28.08.2008 um 21:52 Uhr

Bald kommt eine ehmalige Kollegin aus der Elternzeit wieder..sie war Vollzeit bevor sie ging und nun muss sie auch wieder eine Vollzeit stelle bekommen...ABER....mein chef will sie so schnell wie möglich dann wieder loswerden , weil er sie nicht mag (alter chef hatte sie damals eingestellt) und meine frage ist: Muss sie nicht noch mind. 3 oder 6 Monate (bin unsicher) bei uns bleiben? oder darf er sie am 3 Tag oder so einfach rausschmeissen(Kündigen)? Ich weiß das ist echt mies, aber ich hab da nicht mitzureden ;-( würde aber gerne wissen wie lange er rechtlich sie behalten muss...Danke

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.125 arbeit x 14.477 Arbeitsrecht x 2.175 mutterschutz x 136

RamsesII
beantwortet von RamsesII am 28. August 2008 21:54
11x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das ist nicht nur mies sondern eine richtige Sauerei!

Kommentar von Simple_avatar6smallEmanuela80 am 28. August 2008 21:55

genau,doppel DH

Kommentar von C7c9dab8f458606bbf23e9f4b4aba726smallteardrop1109 am 28. August 2008 21:56

Ich bin auch von den Socken, von mir den 2. D. H.

Kommentar von sahara24 am 28. August 2008 21:56

Ich weiß, aber was soll ich schon machen?! Oder denkt ihr, jemand der sowas macht, lässt mit sich reden??;-(

Kommentar von Cb359b079859a8b6e10f5a9ce118d6b7smallRamsesII am 28. August 2008 21:57

Nein ganz bestimmt nicht.


teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 28. August 2008 21:55
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Er kann sie gar nicht einfach so rausschmeißen. Was wären das für Methoden. Es gibt ein Kündigungsschutzgesetz. Er muss schon gute Gründe für eine Kündigung haben, die auch vor einem Arbeitsgericht standhalten. Und jemanden nicht mögen, ist kein Kündigungsgrund.

Kommentar von 9731636c1addb31bb323f29e4e9f1a7fsmallwienochmal am 28. August 2008 21:57

traurige tatsache ist aber leider, wenn man jemanden los werden will bekommt man das auch hin. zauberwort: mobbing. das hier ist echt eine unmögliche nummer

Kommentar von sahara24 am 28. August 2008 21:57

Er sagt, (gründe) das ist sein kleinstes problem....aber ich glaube er muss sie eine zeitlang mind. behalten aber wie lange???

Kommentar von C7c9dab8f458606bbf23e9f4b4aba726smallteardrop1109 am 28. August 2008 22:02

Hier stehen die Fristen drin, alles weitere steht im Kündigungsschutzgesetz: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 28. August 2008 22:24

''Hier stehen die Fristen drin''

Welche Fristen? Die Kündigungsfristen könnens nicht sein. Die stehen im Arbeits- oder Tarifvertrag oder im BGB § 622. Und während der Elternzeit kann eh nicht vom Arbeitgeber gekündigt werden.

Kommentar von C7c9dab8f458606bbf23e9f4b4aba726smallteardrop1109 am 28. August 2008 22:28

Nein, hab mich wohl bisschen umständlich ausgedrückt - das sollte nur der Anhalt sein, wie zu verfahren ist und dann muss man sehen, nach dem Kündigungsschutzgesetz oder Arbeitsvertrag.

Kommentar von C7c9dab8f458606bbf23e9f4b4aba726smallteardrop1109 am 28. August 2008 22:30

Wieso sagt er das eigentlich zu dir? Wenn ich der Boss wäre, würde ich mit niemandem darüber reden. Ich finde das alles reichlich merkwürdig.

Kommentar von C7c9dab8f458606bbf23e9f4b4aba726smallteardrop1109 am 28. August 2008 22:31

Dieser Kommentar steht an der falschen Stelle. GF scrollt hier mal wieder, wie es will. Diese Antwort gehört zu der Aussage von "sahara", dass ihr Chef gesagt hat, Gründe wären sein kleinstes Problem.

Kommentar von sahara24 am 29. August 2008 14:47

nicht nur zu mir sagt er das..auch zu meinen kolleginnen...er denkt wir halten eh die klappe und das werde ich auch, da ich damit nichts zutun haben will....er sagt es ob ich hin höre oder nicht einfach so ind en raum..keine ahnung warum..ist mir auch schnuppe!

Kommentar von 2f4d9359ea2ee4d69a381404ff29a99csmallwaggerla am 28. August 2008 21:58

Aber braucht er ihr nicht bloß zu sagen, sie muss jetzt jeden Nachmittag und Abend arbeiten und Samstags auch? Wenn sie das wegen der Kinder nicht kann, dann hat er doch schon seinen Grund, fieser Weise. :o(

Kommentar von C7c9dab8f458606bbf23e9f4b4aba726smallteardrop1109 am 28. August 2008 22:02

Wenn diese Arbeitszeiten nicht im Arbeitsvertrag vereinbart sind, bedarf es einer Änderungskündigung und damit muss er auch erst einmal durchkommen.


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 28. August 2008 21:58
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sobald deine Kollegin wieder arbeitet, darf er sie kündigen, sofern ein Grund vorliegt. Einfach nur der Nase wegen schon mal gar nicht.

LG

Wieselchen

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 28. August 2008 22:04

Wenn kein Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz besteht, kann einfach ohne Grund gekündigt werden. Aber wir wissen ja nicht, wie lange diese Kollegin schon in der Firma beschäftigt ist und wie viele Mitarbeiter die Firma hat.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 28. August 2008 22:08

Ja, Entschuldigung, bitmap. Mein Fehler. Ich gehe immer von meiner Firma auf, und da greift das Kündigungsschutzgesetz.

LG

Wieselchen

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 28. August 2008 22:20

Es sollte aus heißen, nicht "auf".

LG

Wieselchen


pippi60
beantwortet von pippi60 am 28. August 2008 21:58
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Auf jeden Fall muß die Kündigungsfrist eingehalten werden (steht im Arbeitsvertrag). Wir haben uns auf Arbeit erst vor einigen Tagen darüber unterhalten. Da sagte ein Mitarbeiter: "Schmuggle dem Mitarbeiter etwas in die Tasche, dann mache eine Taschenkontrolle. Und schon kannst Du ihn wegen Diebstahls fristlos kündigen". Ob es wirklich so einfach geht weiß ich nicht und so etwas fände ich ausgesprochen fies.

Kommentar von sahara24 am 28. August 2008 22:00

Naja, ich hab kein problem mit "ihr"....das wäre jawohl genauso schlimm ;-( Also zählt was im alten vertag steht?? gibs da nicht einheitliche gestezte vom manteltarifvertag??

Kommentar von Fc79fbbeff80352f2626db4f72e0c114smallpippi60 am 28. August 2008 22:10

Genau. Aber es können abweichend davon auch Haustarifsverträge abgeschlossen werden. Aber ich denke, in Bezug der Kündigungsfristen gibt es keine Abweichungen. Wir beschäftigen geförderte Arbeitnehmer (ABM damals) und haben zum Beispiel den Passus rausgenommen, dass nach dem Tod noch für 3 Monate weiter Gehalt gezahlt wird.

Kommentar von C7c9dab8f458606bbf23e9f4b4aba726smallteardrop1109 am 28. August 2008 22:13

Haustarifverträge werden aber in der Regel nur dann abgeschlossen, wenn eine Kündigungswelle bevorsteht - und um diese abzuwenden, werden dann Haustarifverträge abgeschlossen. Ansonsten stimmt die Gewerkschaft diesen Tarifverträgen nicht zu.

Kommentar von Fc79fbbeff80352f2626db4f72e0c114smallpippi60 am 28. August 2008 22:18

Wir, ein Verein, haben, als wir mit den ersten ABM´s begonnen haben, einen Haustarifvertrag mit der ÖTV gemacht. Der damalige Chef wollte es und ich (auch in ABM) sollte die Paragrafen aufschreiben, die wir ausschließen wollen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 28. August 2008 22:12
  • In der Regel zählt die im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist.

  • Gekündigt werden kann frühestens ab dem Tag nach Beendigung der Elternzeit

  • Und ob einfach ohne Probleme gekündigt werden kann, hängt noch immer von der Beschäftigungsdauer der Kollegin und der Mitarbeiterzahl der Firma ab (die wir noch immer nicht wissen)


bitmap
beantwortet von bitmap am 28. August 2008 21:56
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kommt drauf an, wie die Kündigungsfrist ist.

(Und ob sie einfach gekündigt werden kann, richtet sich danach, ob sie evtl. noch Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz hat ... was wiederum von der Mitarbeiterzahl der Firma und der Dauer der Firmenzugehörigkeit der Kollegin abhängt)


funny1995
beantwortet von funny1995 am 28. August 2008 22:13
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Also ne Sauerei ist das definitiv...aber wenn man jemanden loswerden will,schafft man das auch und wenns (wie immer) aus "betrieblichen Gründen" ist....mit dieser Masche kommt fast jeder Chef durch...aber vorher muss auch er die Kündigungsfrist einhalten

Ich würde mir einfach mal Rat beim Anwalt holen...und manch einer verlangt bei dieser Frage auch nicht gleich Geld für die Auskunft

Kommentar von sahara24 am 28. August 2008 22:39

keine ahnung, ich will nichts damit zu tun haben..ich geh im lieber aus dem weg..sonst zieht er mich da noch mit rein...mir egal was der tut..."opderBerg" hat schon recht...ich will da nicht reingezogen werden...bye


carlotte
beantwortet von carlotte am 28. August 2008 22:11
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn die Kollegin aus der Elternzeit kommt, hat sie nur Anspruch auf den Arbeitsplatz von Tätigkeit und Arbeitszeiten her so, wie sie ihn verlassen hat. Dass sich ihr Leben und ihre Flexibilität verändert haben, findet darin bedauernswerterweise keinerlei Berücksichtigung.
Wie das aber mit Fristen aussieht, das weiss ich nicht. Ich gehe aber davon aus, dass es für beide Seiten von Interessen sein sollte, eine absehbare Zeit vor Wiederaufnahme der Arbeit diese Dinge zu klären und würde mich als Dritte wirklich meilenweit raushalten - alles andere kommt auf dich zurück.


anonym
beantwortet von opderberg am 28. August 2008 21:59
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mies ist das schon. Du hast Deiner zukünftigen Kollegin mit Deiner Frage alle Argumente geliefert jeden Prozess beim Arbeitsgericht zu gewinnen. Sie braucht Dich nicht mal als Zeugin. Das war Dumm.

Kommentar von sahara24 am 28. August 2008 22:01

Wie kommst du den darauf?

Kommentar von sahara24 am 28. August 2008 22:05

Wieso bin ich DUMM?????? Spinnst du?? Was hab ich damit zu tun? NICHTS! Also rede nicht so ein mist!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 28. August 2008 22:08

''Du hast Deiner zukünftigen Kollegin mit Deiner Frage alle Argumente geliefert jeden Prozess beim Arbeitsgericht zu gewinnen.''

Warum?

Kommentar von opderberg am 28. August 2008 22:11

Wenn es zur Beweisführung kommt, muss auch GF die IP Adresse herausgeben. Es gibt keine Anonymität. Nur zwischen Usern.

Kommentar von sahara24 am 28. August 2008 22:13

Willst du mir jetzt drohen? tssss..du hast ja sorgen...

Kommentar von opderberg am 28. August 2008 22:17

Tatsachen sind keine Drohung. Verstehe Deinen Kommentar nicht.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 28. August 2008 22:17

Beweisführung für was? Hier fragt nur jemand nach den Bedingungen unter denen jemand gekündigt werden kann. Das ist nicht strafbar.

Kommentar von opderberg am 28. August 2008 22:41

Wer fährt den so scharfe Geschütze auf? Niemand. Gehe nur davon aus, dass Deine Kollegin oder jemand im Umkreis Mitglied von GF ist und einen Bezug erkennt.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 28. August 2008 22:50

Es geht hier nicht um meine Kollegin und ich hab auch nicht die Frage gestellt. Aber seltsam, dass hier auf die Fragestellerin losgegangen wird, die nur eine Frage gestellt hat zu dem was ihr Chef vor hat.

Kommentar von sahara24 am 29. August 2008 14:49

Danke!

Kommentar von sahara24 am 28. August 2008 22:12

Ich rede ja nicht mit ihr oder??? ;-) Sie weiß es ja nicht! Außerdem ist es schwer mit zwillingen.wir werden sehen wie lange sie voll arbeitet...

Kommentar von 53fb6b45c448bec1af26704478490421smallSoundfrau am 28. August 2008 22:14

Ist doch wunderbar, wenn "sahara24" ihrer Kollegin damit hilft, denn was der Chef vorhat, ist unterste Schublade.
Vielleicht schreibt "opderberg", dass es dumm war, weil Dein Chef DICH dann auf dem Kieker haben wird?!

Kommentar von sahara24 am 28. August 2008 22:15

ich binn selber im 7 Monat schwanger und gehe bald..ich will nicht das er das selbe bei mir macht..ihr soltet mich nicht schlecht machen, weil "er" so ist" KLAR!

Kommentar von sahara24 am 28. August 2008 22:19

Außerdem, ist das dumm von DIR! ich habe mich komplett rausgehalten...und ich frage nur hier mal...da ich eh weg bin wegen meiner schwangerschaft..ist das verboten?? Macht mich nicht an, ICH kann nichts dafür!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 28. August 2008 22:27

Deine Fragen wurden beantwortet, soweit das mit deinen wenigen Angaben möglich war.

Kommentar von sahara24 am 28. August 2008 22:30

Ich weiß, aber die wenigen Angaben sind besser sonst will MICH noch jenamd beschuldigen...schlimm! Vielen Dank den "hilfreichen"....und den "anderen" --> Ich bin NICHT der chef!!!!

Kommentar von opderberg am 28. August 2008 22:29

Du hast den richtigen Riecher gehabt - Bravo !

Kommentar von sahara24 am 28. August 2008 22:36

Naja, schlaft gut! bye


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.