hartzerroller am 31.08.2008 um 17:11 Uhr
Staatsanwalt korrigieren. Ich war vor 2 Jahren Zeuge und musste vor Gericht aussagen. Zuerst hatte der Richter nicht meine persönl. Daten verkündet (also Vorname falsch usw.). Der Staatsanw. hatte in seiner Abschlußrede auch einiges falsch wieder gegeben, was ich so nicht gesagt hatte. Wenn man es nicht korrigiert, steht es doch dann auch falsch im Protokoll??? Also, wann habe ich die Möglichkeit, zu korrigieren.
sobald der Richter oder Staatsanwalt mit seinen Ausführungen fertig ist, darf man den Richter bitten etwas korrigieren zu dürfen. Ein "guter" Richter fragt sogar, ob alles so richtig ist. Aber: Nicht einfach hineinrufen, sondern darum BITTEN, dass man etwas sagen möchte - in der Regel wird dem sattgegeben
hartzerroller am 31. August 2008 17:16 Danke, das hat mich schon sooo lange interessiert. DH

Ein Protokoll wir vorgelesen oder abgespielt, der Richter fragt ob das so in Ordnung ist !
hartzerroller am 31. August 2008 20:09 Dies war in dem Fall leider nicht so. Danke für die Antwort und ein DH

Wenn der Staatsanwalt sein Plädoyer hält, ist die Beweisaufnahme schon abgeschlossen und damit auch die Befragung der Zeugen. Den Staatsanwalt nach oder während seines Plädoyers zu korrigieren ist üblicherweise nicht möglich. Der Richter muss aber der Argumentation der Staatsanwaltschaft weder in rechtlicher Hinsicht noch bei der Würdigung der Beweismittel (Zeugenaussage) folgen. Der Verteidiger ist nach dem Staatsanwalt dran. Er kann auf Fehler in der Beweiswürdigung des Staatsanwaltes hinweisen. Und der Richter hat schließlich eigene Aufzeichnungen von der Zeugenaussage gemacht, die er bei seiner Beratung über das Urteil heranzieht. Das Protokoll wird vom Protokollführer/in (Geschaftsstellenbeamter) während der Zeugenaussage mitgeschrieben. Das Plädoyer des Staatsanwaltes wird nicht wörtlich protokolliert sondern nur sein Votum,also sein Antrag, wie der Angeklagte bestraft werden soll. Da steht seine falsche Argmentation also nicht im Protokoll.
hartzerroller am 31. August 2008 20:13 Ich hatte keine Möglichkeit dem Verteidiger zu sagen, dass hier was nicht stimmt. Ich hatte den Eindruck, dass Rechtsanwalt und Staatsanwalt mich von vornherein als Lügnerin hinstellen wollten - es war ein furchtbare Verhandlung. Ich habe daraus gelernt und werde nicht wieder als Zeuge aussagen. Danke für die Antwort und ein DH für Dich. LG

Melde dich einfach zu Wort "he,hallo,möchte was richtig stellen",dann muß er dich anhören!
eben, so bitte nicht, da hast du beim Richter schlechte Karten!
hartzerroller am 31. August 2008 17:16 Danke, das hat mich schon sooo lange interessiert. DH
Danke, das hat mich schon sooo lange interessiert. DH