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Wann darf man bei einer Gerichtsverhandlung den Richter oder

gefragt von hartzerrollerhartzerroller am 31.08.2008 um 17:11 Uhr

Staatsanwalt korrigieren. Ich war vor 2 Jahren Zeuge und musste vor Gericht aussagen. Zuerst hatte der Richter nicht meine persönl. Daten verkündet (also Vorname falsch usw.). Der Staatsanw. hatte in seiner Abschlußrede auch einiges falsch wieder gegeben, was ich so nicht gesagt hatte. Wenn man es nicht korrigiert, steht es doch dann auch falsch im Protokoll??? Also, wann habe ich die Möglichkeit, zu korrigieren.

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Gericht x 885 Zeuge x 42

WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 31. August 2008 17:13
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Erst ums Wort bitten; dann korrigieren.

Kommentar von 3888abede78f2355e05bd52a44976cd7smallhartzerroller am 31. August 2008 17:16

Danke, das hat mich schon sooo lange interessiert. DH


anonym
beantwortet von hochglanz am 31. August 2008 17:14
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sobald der Richter oder Staatsanwalt mit seinen Ausführungen fertig ist, darf man den Richter bitten etwas korrigieren zu dürfen. Ein "guter" Richter fragt sogar, ob alles so richtig ist. Aber: Nicht einfach hineinrufen, sondern darum BITTEN, dass man etwas sagen möchte - in der Regel wird dem sattgegeben

Kommentar von 3888abede78f2355e05bd52a44976cd7smallhartzerroller am 31. August 2008 17:16

Danke, das hat mich schon sooo lange interessiert. DH


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 31. August 2008 17:34
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Ein Protokoll wir vorgelesen oder abgespielt, der Richter fragt ob das so in Ordnung ist !

Kommentar von 3888abede78f2355e05bd52a44976cd7smallhartzerroller am 31. August 2008 20:09

Dies war in dem Fall leider nicht so. Danke für die Antwort und ein DH


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 31. August 2008 17:27
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Wenn der Staatsanwalt sein Plädoyer hält, ist die Beweisaufnahme schon abgeschlossen und damit auch die Befragung der Zeugen. Den Staatsanwalt nach oder während seines Plädoyers zu korrigieren ist üblicherweise nicht möglich. Der Richter muss aber der Argumentation der Staatsanwaltschaft weder in rechtlicher Hinsicht noch bei der Würdigung der Beweismittel (Zeugenaussage) folgen. Der Verteidiger ist nach dem Staatsanwalt dran. Er kann auf Fehler in der Beweiswürdigung des Staatsanwaltes hinweisen. Und der Richter hat schließlich eigene Aufzeichnungen von der Zeugenaussage gemacht, die er bei seiner Beratung über das Urteil heranzieht. Das Protokoll wird vom Protokollführer/in (Geschaftsstellenbeamter) während der Zeugenaussage mitgeschrieben. Das Plädoyer des Staatsanwaltes wird nicht wörtlich protokolliert sondern nur sein Votum,also sein Antrag, wie der Angeklagte bestraft werden soll. Da steht seine falsche Argmentation also nicht im Protokoll.

Kommentar von 3888abede78f2355e05bd52a44976cd7smallhartzerroller am 31. August 2008 20:13

Ich hatte keine Möglichkeit dem Verteidiger zu sagen, dass hier was nicht stimmt. Ich hatte den Eindruck, dass Rechtsanwalt und Staatsanwalt mich von vornherein als Lügnerin hinstellen wollten - es war ein furchtbare Verhandlung. Ich habe daraus gelernt und werde nicht wieder als Zeuge aussagen. Danke für die Antwort und ein DH für Dich. LG


baer1
beantwortet von baer1 am 31. August 2008 17:13
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Melde dich einfach zu Wort "he,hallo,möchte was richtig stellen",dann muß er dich anhören!

Kommentar von hochglanz am 31. August 2008 17:15

eben, so bitte nicht, da hast du beim Richter schlechte Karten!

Kommentar von 3888abede78f2355e05bd52a44976cd7smallhartzerroller am 31. August 2008 17:16

Danke, das hat mich schon sooo lange interessiert. DH


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