Ständig fragt mein Arbeitsgeber mich ,ob ich Überstunden machen könnte.Ich sage nie nein,weil ich befürchte,dass er mir das übel nimmt.Wann kann ich aber nein sagen ,wenn ich mal wirklich nicht will?

wenn du es wirklich mal nicht willst oder kannst, darfst du immer " nein " sagen.
du bist doch ein freier mensch,oder?
dein arbeitgeber hat wohl sehr gut erkannt, dass du schwer " nein " sagen kannst und scheint das auch auszunutzen.

Du darfst zu Überstunden immer nein sagen.
Wenn Du merkst, Dein Cheff nutzt Dich aus, sage halt auch einmal nein: tut mir leid Chef, heute geht es wirklich nicht, habe nioch eine wichtigen Termin, oder so.
Andererseits kenn ich wiederum einige Menschen, die sehr gerne Überstunden machen, zum Einem, weil sie das Geld brauchen, zum Anderen, weil ihnen ihre Arbeit sehr am Herzen liegt. Wenn man dann Familie hat, machen es die Meisten nur noch des Geldes wegen, man will ja seine Familie auch mal sehen.
nun , das kommt natürlich auf deine Situation in der Firma an. Meiner Meinung kannst du auch mal nein sagen , wenn du abschätzen kannst , das die Termine nicht davon gefährdet sind , und du auch gute Gründe hast , das mal abzulehnen. Ansonsten freu dich doch über die Zuschläge ;-) Und Hoffe , das die "Normal"-Arbeitszeit nicht einfach verlängert wird , so wie's bei uns in der Firma war...

Als Teilzeit-Arbeitnehmer müssen keine Überstunden geleistet werden. Also nein ist ok. Bei Vollzeitbeschäftigung ist das üblich, aber nicht länger als 10 Std., pro Tag. Es gibt eine gesetzliche Betriebsreglung, wie oft im Monat. Die Überstunden werden meistens mit Freizeit abgegolten.
schurke am 5. August 2007 22:10 Woher nimmst Du nur diese Weisheiten?
Weder Teilzeit- noch Vollzeitmitarbeiter müssen Überstunden machen, einzigste Ausnahme, wenn Gefahr in Verzug.
10 Überstünden pro Tag darf niemand leisten. Die Gesamttagesarbeitszeit darf an maximal 30 Tagen im Jahr 10 Stunden erreichen, mehr nie (ausser wenn Gefahr in Verzug).
Es gibt keine gesetzliche Betriebsregelung. Es gibt Arbeitsschutzgesetzte, Tarifverträge und betriebliche Vereinbarungen.
Überstunden werden in Freizeit oder Geld abgegolten. Viele Firmen haben heute Arbeitszeitkonten auf denen die Stunden gutgeschrieben werden, ist die vereinbarte max. Höhe erreicht, müssen alle weiteren Überstunden (oder Mehrarbeit) bezahlt werden. LG schurke
Silmoo am 29. Oktober 2007 20:45 Die "Weisheiten" stammen Sinngemässigt aus dem Buch: Arbeitsgesetze von Deutscher Taschenbuch Verlag /Stand 15.Sept.1999!!! Und will mich verbessern:Arbeitsschutzgesetze sind zu treffend.Gesetzliche Betriebsreglung nicht redewand.