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Wann darf ich die Alarmanlage im Auto einschalten,nur bei Unfall oder bei Pizzeria auch o

gefragt von Gromovy am 29.10.2007 um 0:17 Uhr

Ich habe Alarmanlage in meinem Auto eingeschaltet bei eine Pizzakauf gegen Pizzera,als ich kamm in 5 minuten ,stand Polizeiwagen da,und Poilizeibeamter hat mich gefragt,warum Alarmanlage ist an,ob mein Auto ein Unfall hat.Ich habe erklert, nur 5minuten gebraucht, um meine Pizza zukaufen.Polizeibeamter sagte,dass nur bei einem Unfall kann ich das machen (Alarmanlage einscalten).


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Mimi081
beantwortet von Mimi081 am 4. November 2007 20:21
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Hilfreichste Antwort

PANNEN UND ABSCHLEPPEN

§ 51 (bisher § 15) Bleibt ein Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht rechtzeitig als Hindernis erkannt werden kann, so wird sogleich das Warnblinklicht eingeschaltet und ein Warndreieck in ausreichender Entfernung aufgestellt, bei schnellem Verkehr etwa 100 Meter vor dem liegen gebliebenen Fahrzeug. § 52 (bisher § 15 a) Beim Abschleppen fahren beide Fahrzeuge mit Warnblinklicht. Findet das Abschleppen auf der Autobahn statt, so verlassen beide Fahrzeuge die Autobahn bei der nächsten Ausfahrt. Das Einfahren in eine Autobahn ist ihnen untersagt.

§ 57 (bisher § 16/2) Das Warnblinklicht ist beim Liegenbleiben und beim Abschleppen einzuschalten (§ 45 und § 46). Außerdem darf es verwendet werden, um nachfolgende Fahrzeuge vor einem Stau oder einem anderen Hindernis zu warnen

Spezielle Regeln gelten für Omnibusse

http://www.jurawiki.de/Stra%C3%9FenVerkehrsOrdnung/AceEntwurf


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koira1975
beantwortet von koira1975 am 29. Oktober 2007 00:24
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Vermutlich meinst Du jetzt die Warnblinkanlage , oder? Die Warnblinkanlage darf jedenfalls nicht beim Parken in der 2. Reihe angemacht werden. Der Polizist hatte also recht;-).

Kommentar von Gromovy am 29. Oktober 2007 14:44

Vielen Dank!


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 29. Oktober 2007 06:38
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Alarmanlage bei Pizzeria ist gut wegen Mafia!

Warnlicht darf man natürlich nur bei Gefahr einschalten, Pizza holen ist keine Gefahr, mit Warnblinkanlage darf man nicht einfach so parken, wo das verboten ist, auch wenn das viele machen. Bei Entladen eines Lastwagens ist das hilfreich aber verboten, wenn dort Parkverbot gilt!

Kommentar von Gromovy am 29. Oktober 2007 14:45

Vielen Dank!


LeArza
beantwortet von LeArza am 29. Oktober 2007 09:51
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mein fahrlehrer sagte zur benutzung der warnblinkanlage immer:

UPS -> Unfall - Panne - Stauende

ist einfach zu behalten

Kommentar von Gromovy am 29. Oktober 2007 14:45

Vielen Dank!


anonym
beantwortet von Bruno am 29. Oktober 2007 00:48
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Wenn man wuesste was er meint, vielleicht waere Antwort moeglich.

Kommentar von Gromovy am 29. Oktober 2007 14:46

Vielen Dank!


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 29. Oktober 2007 00:23
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Meinst Du vielleicht Warnblinklicht ?

Kommentar von Gromovy am 29. Oktober 2007 14:47

Das meinte ich.Vielen Dank!


Mismid
beantwortet von Mismid am 29. Oktober 2007 09:30
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Das Warnblinklicht darf man nur bei einer Panne einschalten.

Kommentar von Gromovy am 29. Oktober 2007 14:48

Vielen Dank!


anonym
beantwortet von Lilly19901 am 29. Oktober 2007 07:37
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ne darf man nicht

Kommentar von Gromovy am 29. Oktober 2007 14:48

Vielen Dank!


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 29. Oktober 2007 12:03
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Die Alarmanlage darfst Du überhaupt nicht einschalten, sondern die darf nur im Falle eines Einbruchsversuchs automatisch auslösen.

Und ausserdem darf sie maximal 30 Sekunden laufen, niemals 5 Minuten.

Kommentar von Gromovy am 29. Oktober 2007 14:57

Entschuldigung,ich meinte(Warnblinkanlage).Vielen Dank!


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