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Wann darf ich abwracken, wenn ich den Reservierungsantrag am 31.03.2009 abgeschickt habe ?

gefragt von autofriend am 05.04.2009 um 1:29 Uhr

Ich habe am 31.03.2009 den Antrag an das bafa geschickt. Mein neues Auto ist inzwischen beim Händler angekommen. Wann kann ich mein altes Auto abwracken? Muss ich jetzt auf das Verwendungsnachweisformular vom 16.04.2009 warten, damit ich die erforderlichen Nachweise erbringen kann. Dann müsste ich doch bis zum 16.04 09 zwei Autos versichern,oder ? Ich möchte mit dem neuen Auto schon mal fahren. Kannich denn nicht jetzt schon das alte auto abmelden und das neue anmelden, ohne dass ich auf das Verwendungsnachweisformular warte? Vielen Dank für Eure Antworten

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steffiHobbylos
beantwortet von steffiHobbylos am 5. April 2009 01:32
1x
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anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 5. April 2009 01:30
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Warum macht das nicht Dein Händler? Wir mussten nichts selbst machen, wurde alles erledigt - Kundenservice!

Kommentar von 9a465d4b5c63e5ed2639b61cdb8afd1bsmalllulululukas am 5. April 2009 01:32

Du kannst natürlich das alte Auto schon abmelden. Du musst nur drauf achten, dass Du den Original Schein und Brief sowie das Verwertungsnachweisformular vom Schrotti kriegst.

Kommentar von autofriend am 5. April 2009 01:42

Ich habe die Meldungen das bafa so verstanden, dass wir mit dem Reservierungsbescheidauch das Vewertungsnachweisformular bekomemn werden, mit dem wir die einzelnen Nachweise erbringen sollen. Haben wir die Garantie, dass das Verwertungsformular das selbe ist, wie jenes vom vor 30.03.09? Die ADAC-Seite habe ich mehrer Male gelesen, abe keine Antwort auf meien Frage gefunden.

Kommentar von autofriend am 5. April 2009 01:42

Ich habe die Meldungen das bafa so verstanden, dass wir mit dem Reservierungsbescheidauch das Vewertungsnachweisformular bekomemn werden, mit dem wir die einzelnen Nachweise erbringen sollen. Haben wir die Garantie, dass das Verwertungsformular das selbe ist, wie jenes vom vor 30.03.09? Die ADAC-Seite habe ich mehrer Male gelesen, abe keine Antwort auf meien Frage gefunden.

Kommentar von autofriend am 5. April 2009 01:43

Ich habe die Meldungen das bafa so verstanden, dass wir mit dem Reservierungsbescheidauch das Vewertungsnachweisformular bekomemn werden, mit dem wir die einzelnen Nachweise erbringen sollen. Haben wir die Garantie, dass das Verwertungsformular das selbe ist, wie jenes vom vor 30.03.09? Die ADAC-Seite habe ich mehrer Male gelesen, abe keine Antwort auf meien Frage gefunden.

Kommentar von 9a465d4b5c63e5ed2639b61cdb8afd1bsmalllulululukas am 5. April 2009 01:47

Ruf doch einfach Montag da an (wenn Du nicht durchkommst, einfach 10x hintereinander anrufen, beim Band direkt auflegen und nochmal, dann kommst Du innerhlab von ein paar Minuten immer durch)...

Auf das Formular kann der ja auch noch in drei Monaten kurz seinen Stempel draufmachen, hat keinen Sinn, dass Du das alte Auto noch behälst!

Kommentar von autofriend am 5. April 2009 01:46

Vielleicht hast vor dem 30.03.2009 gekauft?

Kommentar von 9a465d4b5c63e5ed2639b61cdb8afd1bsmalllulululukas am 5. April 2009 01:47

Nee, das würde nur was bringen, wenn er davor auch an- und abgemeldet hat...



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