Wann ist es erlaubt und was sagt die StVO?

Das ist nur erlaubt, wenn es ein Zusatzschild gibt, ansonsten haben Mofas nichts auf dem Radweg zu suchen. Das sagt die StVO.
Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen auch Mofas auf Radwegen fahren - und zwar selbst dann, wenn dort kein Zusatzschild mit dem Hinweis "Mofas frei" steht. Denn das ist seit Anfang des Jahres nicht mehr nötig. Daran hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW erinnert. Das gilt für Radwege ebenso wie für gemeinsame Rad- und Fußwege. Damit sollen NRW-weit einige Tausend Schilder überflüssig werden. http://www.wdr.de/radio/wdr2/quintessenz/461007.phtml
Neeee, finde ich auch sehr schade, denn dann würden die Mofas mit 25 Km/h nicht mehr Mitten auf der Fahrbahn fahren. L.G.

§2 Abs4 StVO:
(4) 1: Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.
2: Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist.
3: Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen.
4: Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden.
5: Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden. ____________________________________________________
6: Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.