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Wann darf die Polizei einen PKW beschlagnahmen und wann einen Mängelschein ausstellen?

gefragt von gtiraser am 15.05.2007 um 18:25 Uhr

ein Freund von mir hat an seinem Wagen eine Tieferlegung seit 7 Jahren eingetragen. Nun hat ihn, wie des öfteren, ein Polizist angehalten, der wohl Schleifspuren im Radkasten gesehen hat. Da hat das Schnittlauch sofort den Wagen beschlagnahmt ohne wenn und aber. Dürfen die soetwas überhaupt? Wann darf die Polizei beschlagnahmen und wann nur einen Mängelschein ausstellen?


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Reply


markusdani1
beantwortet von markusdani1 am 17. Mai 2007 22:51
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Wenn alles vorliegt dürfen sie den Wagen eigentlich nicht beschlagnahmen. Aber da ja schleispurenzu sehen sind warsich der Polizist wohl nicht sicher.


Markuz
beantwortet von Markuz am 15. Mai 2007 18:33
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Also wenn die Tieferlegungen eingetragen und abgenommen sind und die ABE's und Gutachten alle vorliegen dürfen sie, soweit ich das abschätzen kann, nicht beschlagnahmen. Ich würde auf jeden Fall ganz schön rum zicken, falls sie es versuchen würden.

Nebenbei: Seit wann ist Schnittlauch blau? ;-P


Hunley
beantwortet von Hunley am 20. Mai 2007 23:21
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Sie dürfen ihn an Ort und Stelle stilllegen wenn er nicht verkehrssicher ist, aber ich kann mir nicht vorstellen daß er beschlagnahmt werden darf. Sie müßten aber auch nachweisen, daß die Schleifspuren neu sind, also auch auf dem Reifen Spuren zu sehen sind. Könnte ja mal von einem alten, längst reparierten Defekt stammen. Ich denke die haben eindeutig überreagiert. Oder es war noch was anderes an dem Fahrzeug dran.




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