
Kündigung wegen Eigenbedarf,Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen,Ordentliche Kündigung wegen Pflichtverletzung des Mieters.
Alles nachzulesen unter: http://www.ra-cunningham.de/rechtsanwalt-mietrecht-nuernberg/kuendigung-mietvert...
gekündigt kann wegen Eigenbedarf, nicht bezahlter Miete, nicht halten an die Hausordnung trotz Abmanung vom Vermieter.
DH!
z.B. bei: Eigenbedarf, Mietrückstand, stets unpünktliche Mietzahlungen, Störung des Hausfriedens, Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses ist aus wichtigem Grund nicht mehr zumutbar.... um was genau geht's denn bei Dir?
DH!
Wenn die Miete über mehrere Monate nicht bezahlt wurde, bei nachgewiesenem Eigenbedarf oder grober Verletzungen des Mietvertrages (wobei dies gerichtlich meist schwer durchsetzbar ist)

innerhalb der Kündigungsfrist
bei Mietnichtzahlung
bei groben Verstößen gegn den Mietvertrag
groben Verstößen gegen Recht und Gesetz (Lautstrke, Hausordnung etc.
bei begründeten Eigenbedarf
... und außerdem in einem Zweifamilienhaus, in dem der Vermieter selber auch wohnt, auch ganz ohne Angabe eines Grundes - mit einer um drei Monate verlängerten Kündigungsfrist!

die antwort steht in deinem mietvertrag und im bürgerlichen gesetzbuch, bgb, aus dem internet runterladen auf den pc.

bei einem EFH mit anliegerwohnung sieht das aber schon wieder ganz anders aus. ist halt dem eigenbedarf gleichzusetzen.
DH!