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Wann darf der Vermieter der Mietpartei kündigen?

gefragt von Isamaus am 13.05.2008 um 10:35 Uhr

Reply


moon73
beantwortet von moon73 am 13. Mai 2008 10:38
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Kündigung wegen Eigenbedarf,Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen,Ordentliche Kündigung wegen Pflichtverletzung des Mieters.

Alles nachzulesen unter: http://www.ra-cunningham.de/rechtsanwalt-mietrecht-nuernberg/kuendigung-mietvert...

Kommentar von Simple_avatar6smallIndy72 am 13. Mai 2008 10:41

DH!


Seraphinchen
beantwortet von Seraphinchen am 13. Mai 2008 10:37
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gekündigt kann wegen Eigenbedarf, nicht bezahlter Miete, nicht halten an die Hausordnung trotz Abmanung vom Vermieter.

Kommentar von Simple_avatar6smallIndy72 am 13. Mai 2008 10:41

DH!


geige
beantwortet von geige am 13. Mai 2008 10:40
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z.B. bei: Eigenbedarf, Mietrückstand, stets unpünktliche Mietzahlungen, Störung des Hausfriedens, Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses ist aus wichtigem Grund nicht mehr zumutbar.... um was genau geht's denn bei Dir?

Kommentar von Simple_avatar6smallIndy72 am 13. Mai 2008 10:41

DH!


Mismid
beantwortet von Mismid am 13. Mai 2008 10:42
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Wenn die Miete über mehrere Monate nicht bezahlt wurde, bei nachgewiesenem Eigenbedarf oder grober Verletzungen des Mietvertrages (wobei dies gerichtlich meist schwer durchsetzbar ist)


andreas48
beantwortet von andreas48 am 13. Mai 2008 10:44
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  1. innerhalb der Kündigungsfrist

  2. bei Mietnichtzahlung

  3. bei groben Verstößen gegn den Mietvertrag

  4. groben Verstößen gegen Recht und Gesetz (Lautstrke, Hausordnung etc.

  5. bei begründeten Eigenbedarf





anjanni
beantwortet von anjanni am 13. Mai 2008 11:17
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... und außerdem in einem Zweifamilienhaus, in dem der Vermieter selber auch wohnt, auch ganz ohne Angabe eines Grundes - mit einer um drei Monate verlängerten Kündigungsfrist!


Patron
beantwortet von Patron am 13. Mai 2008 13:40
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die antwort steht in deinem mietvertrag und im bürgerlichen gesetzbuch, bgb, aus dem internet runterladen auf den pc.


gnat01
beantwortet von gnat01 am 13. Mai 2008 18:57
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bei einem EFH mit anliegerwohnung sieht das aber schon wieder ganz anders aus. ist halt dem eigenbedarf gleichzusetzen.


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