Hallo!
Ein rein effektiver Fall:
Arbeitnehmer 1 wird von einer dritten Person beim unerlaubten rauchen während der Arbeitszeit erwischt. AN 2 trägt die vorgeschrieben Arbeitskleidung nicht (weil unbequem oder zu kühl).
AN 3 wird ebenfalls von einer 3 Person, beim lesen erwischt.
Nun zu meiner Frage: Dürfte der AG den AN 1,2 oder 3 den Lohn für den ganzen Tag streichen oder sogar für den ganzen Monat. Wie könnten sich die AN gegen diese Massnahme wehren?
Alle AN sind Aushilfen und arbeiten max 5 Std. am Stück, müssen aber 15 Minuten vor dem offizielen Beginn, anfangen zu arbeiten (ansonst wieder Lohnkürzung). Allen AN sind die o.g. Verbote bakannt!
Vielen Dank!

Ohne hier Rechtsberatung machen zu wollen – ich denke mal, der AG müsste zuallererst eine Abmahnung aussprechen, in allen drei Fällen, bevor er Lohn kürzen dürfte.

Rein effektiv.... cool ;-)
WEISTDUS am 26. November 2008 11:12 Was Du so alles siehst; ist das immer so?
bummelliese am 26. November 2008 11:18 Ja, bin leider ein kleines effektives Klugschnack ;-)
selber schuld? Regeln sind Regeln und daran hat sich jeder AN zu halten. Aber eine Abmahnung reicht aus... Lohnkürzungen ka. Jedenfalls darf er nicht den Lohn für den gaNZEN Monat kürzen lg

ich gehe jetzt mal davon aus dass man ein und dieselbe Person ohne Arbeitskleidung rauchend beim Lesen erwischt hat; wer das rein effektiv war, mag dahingestellt bleiben; es müsste vorher eine Abmahnung erfolgen; hinsichtlich des Rauchens und Lesens kann er ihm nicht den Lohn für den Monat abziehen; hinsichtlich des Tragens bzw. Nichttragens der Arbeitskleidung könnte es durchaus sein, dass er ihn nicht mehr weiterarbeiten lässt ohne dass er die Arbeitskleidung die ja auch Schutzkleidung sein kann (wieder) anzieht; ansonsten würde er sicher gegen Vorschriften der Berufsgenossenschaft verstoßen; also: Zünd Dir nur in Deiner Freizeit eine an, lies nicht die Zeitung mit vier Buchstaben während der Arbeitszeit und trag immer Deine Berufskleidung.

Zunächst müssen alle drei Arbeitnehmer eine Abmahnung bekommen.Lohnkürzung geht nicht ohne weiteres,zumindest nicht für einen ganzen Tag oder Monat und auch nicht für AN 2 .

Der AG wäre verpflichtet die Mitarbeiter zur Einhaltung de Vorschriften anzuhalten,im Zweifelsfall wegen Arbeitsverweigerung zu entlassen !
genauuu!
DH
DH
DH