Ich soll für meine Fa den Bulli fahren, um mich und meine Kollegen an den Ort des Einsatzes zu bringen. Meine Chefin sagt, das ist eine Fahrgemeinschaft und ich brauche den Schein nicht. Mein Gefühl sagt mir, das ist eine gewerbliche Fahrt, mit dem Ziel Geld zu verdienen und ich brauche Ihn in diesem Fall doch. L.G.
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Hallo, einen PB Schein braucht man nur wenn man mehr als 8 Personen befördert oder das Ganze Gewerblich ausgeübt wird. Der gewerbliche Zweck meint hier, das die Fahrt an sich der Geldverdienst ist, also bei Reisen oder Taxitransporten. Wenn du deine Kollegen fährst, wirst du wohl nicht mehr als 8 Personen im Bulli haben (du incl.). Also alles im Grünen Bereich.

§ 1 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) - Sachlicher Geltungsbereich
(1) Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmässige Beförderung von Personen mit Strassenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.
(2) Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen
mit Personenkraftwagen, wenn das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt;
mit Krankenkraftwagen, wenn damit kranke, verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen befördert werden, die während der Fahrt einer medizinisch fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtung des Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen solches auf Grund ihres Zustandes zu erwarten ist.
§ 21 Abs. 1 StVO (Strassenverkehrsordnung) - Personenbeförderung
In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen
auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,
auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder
in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen.
Genau da ist der Knackepunkt. Ich bekomme das Fahren extra vergütet.
tradaix am 6. Januar 2008 11:00 Zu beachten ist hier der § 1 Abs. 2 Punkt 1 PBefG. Zu den Betriebskosten zählen nicht nur Sprit, sondern auch Verschleiss (Reparaturen usw.) und Wartungen.
Abzuklären wäre am Rande noch Fragen bzgl. Insassenversicherung und Kostenübernahme bei einem (nicht nur selbst verursachten) Unfall, da ein direkter Weg zur Arbeitsstätte nicht mehr eingehalten wird.
Wie ist es mir möglich, die tatsächlichen Kosten zu ermitteln, wenn mein Arbeitgeber mir keine Infos, b.z.w. nur sehr Unglaubwürdige gibt? L.G.
tradaix am 10. Januar 2008 20:26 Ich habe mal Erkundigungen eingeholt. Vielleicht hilft eine (anonyme) Telefonauskunft vom Finanzamt.
schau mal vielleicht hilfts: http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerscheinzurFahrgastbef%C3%B6rderung
Danke, ich weiß zwar immer noch nicht, ob ich Ihn brauche das ist ein Grenzfall aber ich werde mich Morgen mal bei der Polizei erkundigen. L.G.
du brauchst ihn in dem Fall, wenn du weniger als 9 Personen fährst. Sonst dürfte ja niemand seinen Chef vom Bahnhof abholen, niemals 2 Kollegen im gleichen Auto fahren usw.
du brauchst ihn in dem Fall nicht, sollte es heißen
Wikipedia gibt hier die falsche Antwort: dort steht man braucht den Personenbeförderungsschein wenn man gewerblich bis zu 8 Personen befördert. Das ist falsch, denn dann dürfte kein Busfahrer mehr als 8 Leute befördern
sospflege am 16. Mai 2008 23:17 hier wird PBS mit gewerblicher Fahrgastbeförderung auf Konzession nach BoKraft in einen Hut geworfen. Ist so nicht ganz richtig. PB brauche ich, wenn ich Personen gegen Entgelt befördere (z.B. Taxi, Mietwagen, Chauffeurdienste, Limousinenservice, Behindertenfahrdienst). Die Konzession nach BoKraft benötige ich ZUSÄTZLICH zum PB ab einer Personenanzahl von mehr als 8 (Kleinbus, Midibus u.grösser) Wiki hat also Recht

Ich würde mich beim Strassenverkehrsamt erkundigen.
du brauchst ihn nur wenn du mehr als 8 Personen beförderst. Ansonsten dürfte man bei einer dienstlichen Fahrt keinen einzigen Kollegen mitnehmen. Dies wäre absolut unrealistisch, da man als Team ja meist mehr als eine Person ist. Du verdienst mit dieser Fahrt nicht direkt das Geld
8 Personen inclusive Fahrer