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Wann brauche ich einen Personenbeförderungsschein?

gefragt von TonicaTonica am 05.01.2008 um 7:31 Uhr

Ich soll für meine Fa den Bulli fahren, um mich und meine Kollegen an den Ort des Einsatzes zu bringen. Meine Chefin sagt, das ist eine Fahrgemeinschaft und ich brauche den Schein nicht. Mein Gefühl sagt mir, das ist eine gewerbliche Fahrt, mit dem Ziel Geld zu verdienen und ich brauche Ihn in diesem Fall doch. L.G.


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isa1313
beantwortet von isa1313 am 5. Januar 2008 07:57
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Hallo, einen PB Schein braucht man nur wenn man mehr als 8 Personen befördert oder das Ganze Gewerblich ausgeübt wird. Der gewerbliche Zweck meint hier, das die Fahrt an sich der Geldverdienst ist, also bei Reisen oder Taxitransporten. Wenn du deine Kollegen fährst, wirst du wohl nicht mehr als 8 Personen im Bulli haben (du incl.). Also alles im Grünen Bereich.

Kommentar von Baf7456ce932bcb63b281a64b6c36df8smallt49atbv am 5. Januar 2008 23:31

8 Personen inclusive Fahrer


tradaix
beantwortet von tradaix am 5. Januar 2008 10:17
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§ 1 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) - Sachlicher Geltungsbereich

(1) Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmässige Beförderung von Personen mit Strassenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.

(2) Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen

  1. mit Personenkraftwagen, wenn das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt;

  2. mit Krankenkraftwagen, wenn damit kranke, verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen befördert werden, die während der Fahrt einer medizinisch fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtung des Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen solches auf Grund ihres Zustandes zu erwarten ist.

§ 21 Abs. 1 StVO (Strassenverkehrsordnung) - Personenbeförderung

In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen

  1. auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,

  2. auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder

  3. in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen.

Kommentar von Simple_avatar5smallTonica am 6. Januar 2008 06:56

Genau da ist der Knackepunkt. Ich bekomme das Fahren extra vergütet.

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 6. Januar 2008 11:00

Zu beachten ist hier der § 1 Abs. 2 Punkt 1 PBefG. Zu den Betriebskosten zählen nicht nur Sprit, sondern auch Verschleiss (Reparaturen usw.) und Wartungen.

Abzuklären wäre am Rande noch Fragen bzgl. Insassenversicherung und Kostenübernahme bei einem (nicht nur selbst verursachten) Unfall, da ein direkter Weg zur Arbeitsstätte nicht mehr eingehalten wird.

Kommentar von Simple_avatar5smallTonica am 8. Januar 2008 07:48

Wie ist es mir möglich, die tatsächlichen Kosten zu ermitteln, wenn mein Arbeitgeber mir keine Infos, b.z.w. nur sehr Unglaubwürdige gibt? L.G.

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 10. Januar 2008 20:26

Ich habe mal Erkundigungen eingeholt. Vielleicht hilft eine (anonyme) Telefonauskunft vom Finanzamt.


anonym
beantwortet von Burgi411 am 5. Januar 2008 07:37
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Kommentar von Simple_avatar5smallTonica am 5. Januar 2008 07:43

Danke, ich weiß zwar immer noch nicht, ob ich Ihn brauche das ist ein Grenzfall aber ich werde mich Morgen mal bei der Polizei erkundigen. L.G.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 5. Januar 2008 10:15

du brauchst ihn in dem Fall, wenn du weniger als 9 Personen fährst. Sonst dürfte ja niemand seinen Chef vom Bahnhof abholen, niemals 2 Kollegen im gleichen Auto fahren usw.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 5. Januar 2008 10:16

du brauchst ihn in dem Fall nicht, sollte es heißen

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 5. Januar 2008 10:36

Wikipedia gibt hier die falsche Antwort: dort steht man braucht den Personenbeförderungsschein wenn man gewerblich bis zu 8 Personen befördert. Das ist falsch, denn dann dürfte kein Busfahrer mehr als 8 Leute befördern

Kommentar von 0aae0e1c14332b60314d5ab6eb9533c5smallsospflege am 16. Mai 2008 23:17

hier wird PBS mit gewerblicher Fahrgastbeförderung auf Konzession nach BoKraft in einen Hut geworfen. Ist so nicht ganz richtig. PB brauche ich, wenn ich Personen gegen Entgelt befördere (z.B. Taxi, Mietwagen, Chauffeurdienste, Limousinenservice, Behindertenfahrdienst). Die Konzession nach BoKraft benötige ich ZUSÄTZLICH zum PB ab einer Personenanzahl von mehr als 8 (Kleinbus, Midibus u.grösser) Wiki hat also Recht


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 5. Januar 2008 08:54
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ich glaube ab 8 Personen....

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 5. Januar 2008 10:11

bei mehr als 8! Also einen 9-Sitzer darf man noch fahren

Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallQuestor am 5. Januar 2008 11:27

Richtig, da ein Bulli ja nun mal ein 9-Sitzer ist.


Brigitta
beantwortet von Brigitta am 5. Januar 2008 09:20
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Ich würde mich beim Strassenverkehrsamt erkundigen.



Mismid
beantwortet von Mismid am 5. Januar 2008 10:14
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du brauchst ihn nur wenn du mehr als 8 Personen beförderst. Ansonsten dürfte man bei einer dienstlichen Fahrt keinen einzigen Kollegen mitnehmen. Dies wäre absolut unrealistisch, da man als Team ja meist mehr als eine Person ist. Du verdienst mit dieser Fahrt nicht direkt das Geld


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