Wann brauche ich einen Personenbeförderungsschein?
Ich soll für meine Fa den Bulli fahren, um mich und meine Kollegen an den Ort des Einsatzes zu bringen. Meine Chefin sagt, das ist eine Fahrgemeinschaft und ich brauche den Schein nicht. Mein Gefühl sagt mir, das ist eine gewerbliche Fahrt, mit dem Ziel Geld zu verdienen und ich brauche Ihn in diesem Fall doch. L.G.
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Antwort von BusfahrerFrank 04.01.20122 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Man seit ihr blöd firmenintern kein P-Schein! geweblich bis 8 Personen P-Schein ! Ab 8-22 Personen D1über 22 Personen D !
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2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
§ 1 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) - Sachlicher Geltungsbereich
(1) Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmässige Beförderung von Personen mit Strassenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.
(2) Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen
mit Personenkraftwagen, wenn das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt;
mit Krankenkraftwagen, wenn damit kranke, verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen befördert werden, die während der Fahrt einer medizinisch fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtung des Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen solches auf Grund ihres Zustandes zu erwarten ist.
§ 21 Abs. 1 StVO (Strassenverkehrsordnung) - Personenbeförderung
In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen
auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,
auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder
in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen.
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Antwort von zaunkoenig66 29.10.20121 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Kommentar zur Antwort von BusfahrerFrank Warum ist der Fragesteller blöd? Auch ich hatte mir schon die Frage gestellt. Aber so einfach ist die Antwort nicht zu finden. Muß zum Beispiel eine Mutter, die Kinder in einem gekennzeichneten Auto (Schulbussymbol) auch bei unter 8 Personen einen P-Schein haben? Blöd war eigentlich nur Deinen Antwort: Also erstmal überlegen was Du schreibst!
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Antwort von stefan67 02.12.20091 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Du brauchst keinen Personen beförderungsschein! 8+ Fahrer ist erlaubt Wichtig ist Fahrtenschreiber sonst bitte nicht mit Hänger Fahren und auf ladegut sicherung achten sonst den schef selbst Fahren lassen
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Antwort von Paragen 01.12.2012
Die Frage nach dem P-Schein ( Führerschein zur Fahrgastbeförderung ) hat mit der Anzahl der Personen überhaupt nichts zutun. Zum einen ist der Beförderungszweck wchtig und zum anderen die Zulassungsart des Kfz. Wenn mehr als 8 Sitz- oder Fahrgastplätze dann handelt es sich in der Regel um einen KOM. Dann ist schon ab dem 1. Fahrgast die Fahrerlaubnis Klasse D1 oder D erforderlich. Bei einem Pkw, der zur entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung eingesetzt wird ist das Personenbeförderungsgesetz zu beachten und je nach Beförderungszweck ist der "P-Schein" notwendig. Eventuell auch noch eine Ortskundeprüfung. Das wäre dann der Taxi- Mietwagenverkehr, Gelegenheitsverkehr mit Pkw, Krankenwagen. Zu beachten wären jetzt noch die Ausnahmen und Freistellungsmöglichkeiten vom PBefG.
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Du brauchst den Personenbeförderungsschein wenn du für ein Taxi, Mietwagen und Krankentransport gewerblich nutzt. Wenn du Betriebspersonal zum Abholen und heimfahren brauchst, dann brauchst du keinen Personenbeförderungsschein, weil das Innerbetrieblicher Transport ist undf dadurch du nicht direckt mit den Auto Geld verdienst.
L. G. Aral.59
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Antwort von moselfloh 08.10.2011
Personenbeförderung
Als Privatperson darf ich generell mit einem Führerschein der Klasse 3 oder wie jetzt B B1 nicht mehr als 8 Personen befördern. In Großfamilien die aus mehr als 8 Personen bestehen muß der Fahrer im Besitz eines Personenbeförderungsscheins sein.
Was das Gewerbe angeht
Egal ob Selbstständig oder als Arbeitnehmer
Jeder der beauftragt ist, Personen zu befördern ,im gewerblichen Sinne, muß im Besitz eines Personenbeförderungsschein sein.. Dies ist unabhängig von der Anzahl der Personen im Fahrzeug oder ob es sich dabei um einen Bus oder einem Pkw handelt.
Anders sieht es aus wie oben erfragt
Wer Kollegen im Privatwagen oder Firmenwagen mitnimmt benötigt den oben genannten Schein nicht so lange die Personenzahl von 8 nicht überstiegen wird
Liebe Grüße Moselfloh
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du brauchst ihn nur wenn du mehr als 8 Personen beförderst. Ansonsten dürfte man bei einer dienstlichen Fahrt keinen einzigen Kollegen mitnehmen. Dies wäre absolut unrealistisch, da man als Team ja meist mehr als eine Person ist. Du verdienst mit dieser Fahrt nicht direkt das Geld
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Ich würde mich beim Strassenverkehrsamt erkundigen.
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ich glaube ab 8 Personen....
Kommentar von MismidMismid 05.01.2008bei mehr als 8! Also einen 9-Sitzer darf man noch fahren
Kommentar von QuestorQuestor 05.01.2008Richtig, da ein Bulli ja nun mal ein 9-Sitzer ist.
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Antwort von Burgi411 05.01.2008
schau mal vielleicht hilfts: http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerschein_zur_Fahrgastbef%C3%B6rderung
Kommentar von TonicaTonica 05.01.2008Danke, ich weiß zwar immer noch nicht, ob ich Ihn brauche das ist ein Grenzfall aber ich werde mich Morgen mal bei der Polizei erkundigen. L.G.
Kommentar von MismidMismid 05.01.2008du brauchst ihn in dem Fall, wenn du weniger als 9 Personen fährst. Sonst dürfte ja niemand seinen Chef vom Bahnhof abholen, niemals 2 Kollegen im gleichen Auto fahren usw.
Kommentar von MismidMismid 05.01.2008du brauchst ihn in dem Fall nicht, sollte es heißen
Kommentar von MismidMismid 05.01.2008Wikipedia gibt hier die falsche Antwort: dort steht man braucht den Personenbeförderungsschein wenn man gewerblich bis zu 8 Personen befördert. Das ist falsch, denn dann dürfte kein Busfahrer mehr als 8 Leute befördern
Kommentar von sospflege 16.05.2008hier wird PBS mit gewerblicher Fahrgastbeförderung auf Konzession nach BoKraft in einen Hut geworfen. Ist so nicht ganz richtig. PB brauche ich, wenn ich Personen gegen Entgelt befördere (z.B. Taxi, Mietwagen, Chauffeurdienste, Limousinenservice, Behindertenfahrdienst). Die Konzession nach BoKraft benötige ich ZUSÄTZLICH zum PB ab einer Personenanzahl von mehr als 8 (Kleinbus, Midibus u.grösser) Wiki hat also Recht
Genau da ist der Knackepunkt. Ich bekomme das Fahren extra vergütet.
Zu beachten ist hier der § 1 Abs. 2 Punkt 1 PBefG. Zu den Betriebskosten zählen nicht nur Sprit, sondern auch Verschleiss (Reparaturen usw.) und Wartungen.
Abzuklären wäre am Rande noch Fragen bzgl. Insassenversicherung und Kostenübernahme bei einem (nicht nur selbst verursachten) Unfall, da ein direkter Weg zur Arbeitsstätte nicht mehr eingehalten wird.
Wie ist es mir möglich, die tatsächlichen Kosten zu ermitteln, wenn mein Arbeitgeber mir keine Infos, b.z.w. nur sehr Unglaubwürdige gibt? L.G.
Ich habe mal Erkundigungen eingeholt. Vielleicht hilft eine (anonyme) Telefonauskunft vom Finanzamt.