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Wann bin ich berechtigt, den Pflege-Pauschbetrag für pflegebedürfitge Eltern zu beantragen?

gefragt von hummel27 am 28.08.2008 um 14:08 Uhr

Meine Eltern sind sehr pflegebedürftig, wohnen aber noch in ihrer eigenen Wohnung. Da sie auf meine Hilfe angewiesen sind, fahre ich fast täglich zu ihnen, wodurch ich monatlich einen enormen Zeit- und Kostenaufwand habe. Natürlich mache ich dies gern, habe aber nun auch überlegt, die finanziellen Lasten durch den Pflege-Pauschbetrag zu ersetzen. Wann bin ich berechtigt, diesen zu beantragen und wer ist diesbezüglich mein Ansprechpartner?


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anonym
beantwortet von anjanni am 28. August 2008 14:14
3x
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Du möchtest was bei der Steuer geltend machen, lese ich aus Deiner Frage.

Ich habe mal eine ganze Zeit lang einen Angehörigen regelmäßig im Krankenhaus besucht. Die Fahrtkosten konnte ich unter "außergewöhnlicher Belastung" angeben. Davon wird dann aber noch die zumutbare Belastung abgezogen.

Kann sein, daß das Finanzamt dann noch einen Nachweis möchte, daß das kein anderer machen kann, daß Du das wirklich machst usw. Habe ich damals erst mal nur in einer kleinen Notiz dazugeschrieben, und das hat gereicht.


Etwas anderes ist das Pflegegeld, das man mit Hilfe des medizinischen Dienstes und des Hausarztes Deiner Eltern beantragen muß. Der hilft dann auch dabei.

Kommentar von E7833c8129179618ea8f8203252a8524smallvollimleben am 28. August 2008 14:19

Genau,ohne Arzt geht es nicht!DH


Mismid
beantwortet von Mismid am 28. August 2008 14:09
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das entscheidet der Medizinische Dienst. Der legt die Pflegestufe fest. Erst ab Pflegestufe 1 gibt es Geld. Du selbst hast aber keinerlei Anspruch - nur deine Eltern. Die können dann das Geld an dich oder einen Pflegdienst verteilen

Kommentar von E7833c8129179618ea8f8203252a8524smallvollimleben am 28. August 2008 14:14

Bin im Med Dienst,bei uns legt keiner Die Pflegestufe fest,nur ein Arzt ist dazu berechtigt!


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 28. August 2008 14:10
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Der Hausarzt deiner Eltern kann Dir für die Zugehörige Krankenkasse eine Bescheinigung ausfüllen:Allerdings kann die Krankenkasse noch einen 2ten Arzt zur Besichtigung der Lage hinzuziehen!


abibremer
beantwortet von abibremer am 28. August 2008 14:23
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Der Begriff "sehr pflegebedürftig" ist inhaltlich zu dürftig. Die Pflegebedürftigkeit der Eltern oder Verwandten muß durch den MDK also den medizinischen Dienst der Krankenkasse festgestellt werden. Das ist formlos bei der Pflegekasse der jeweils zuständigen Krankenkasse zu beantragen. Schlage hierzu vor: 1.)Anruf bei der Krankenkasse: Mein Vater/ Mutter oder was auch immer kann nicht allein z.B. einkaufen zur Toilette usw. weil... Bitte um Hilfe und Beurteilung durch den medizinischen Dienst.Zunächst kommen auszufüllende Formulare, die möglichst zügig zurück zu senden sind. Eine Antwort kann dann mehrere Wochen, evtl. sogar Monate dauern, deshalb unbedingt IMMER das Datum und den Namen des ersten Ansprechpartners parat haben. Da das Ganze ja Geld kostet lassen sich die Kassen gern Zeit. Also nicht verzagen und IMMER WIEDER nachhaken. Wünsche viel Erfolg.


anonym
beantwortet von doro05 am 28. August 2008 15:14
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Du rufst einfach die Pflegekasse bei der Krankenkasse Deiner Elern an und lässt Dir ein Formular schicken. Du kannst Deine Eltern zwar unterstützen, den Antrag müssen aber sie unterschreiben. Mach' Dir mal schon Gedanken darüber, wie hoch der Pflegeaufwand täglich ist. Du musst bei der Pflegestufe 1 auf 45 Minuten bei der körperlichen Hilfestellung und auf 60 Minuten bei der hauswirtschaftlichen Unterstützung einschl. der Besuche bei den Ärzten kommen. Natürlich für jeden einzeln. Die Zeiten für die persönliche/körperliche Betreuung sind am schwersten zu erreichen. Sie rechnen sich zusammen aus: Hilfe beim Waschen, Baden/Duschen, Kämmen, vielleicht Windeln, Zahnpasta auf die Zahnbürste drücken, auf die Toilette bringen oder Toilettenstuhl ausschütten und reinigen, also die ganze persönlich Körperpflege. Kommst Du da nicht auf 45 Minuten, weil Deine Eltern noch viel oder alles selber machen, bekommen sie auch keine Pflegestufe. Übrigens: wöchentlich stattfindende Hilfen werden auf täglich umgerechnet. Dein Aufwand für die Eltern, den Du mit dem Fahren hast, wird nicht ersetzt. Pflegestationedn von Caritas, DRK und andere helfen bei der Zusammenstellung.



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