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Wann bezeichnet man ein Geschäft als Haustürgeschäft?

gefragt von rolandoth am 24.10.2007 um 8:26 Uhr

..wer kann mir zu der rechtlichen Grundlage etwas genauer Auskunft geben und was bedeutet Haustürgeschäft?



Reply


anonym
beantwortet von monetario am 24. Oktober 2007 08:27
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hallo, dass habe ich dazu gefunden (habe mich damit erst kürzlich ebenfalls beschäftigt)

"Ein Haustürgeschäft liegt vor, wenn der Verbraucher zum Vertragsschluss

· durch mündliche Verhandlungen an seinem Arbeotsplatz oder im Bereich einer Privatwohnung,

· anlässlich einer vom Unternehmer oder von einem Dritten zumindest auch im Interesse des Unternehmers durchgeführten Freizeitveranstaltung oder

· im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen

bestimmt worden ist. Vgl. § 312 Abs. 1 BGB." www.wdr.de/tv/recht


andreas48
beantwortet von andreas48 am 24. Oktober 2007 08:28
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hier findest du es juristisch genau ausgedrückt:

http://de.wikipedia.org/wiki/Haust%C3%BCrgesch%C3%A4ft


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