..wer kann mir zu der rechtlichen Grundlage etwas genauer Auskunft geben und was bedeutet Haustürgeschäft?
hallo, dass habe ich dazu gefunden (habe mich damit erst kürzlich ebenfalls beschäftigt)
"Ein Haustürgeschäft liegt vor, wenn der Verbraucher zum Vertragsschluss
· durch mündliche Verhandlungen an seinem Arbeotsplatz oder im Bereich einer Privatwohnung,
· anlässlich einer vom Unternehmer oder von einem Dritten zumindest auch im Interesse des Unternehmers durchgeführten Freizeitveranstaltung oder
· im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen
bestimmt worden ist. Vgl. § 312 Abs. 1 BGB." www.wdr.de/tv/recht

hier findest du es juristisch genau ausgedrückt: