Mir wurde gesagt, dass in bestimmten Fällen ein Hypnose-Therapie von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird - weiss jemand für welche Erkrankungen?
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Die Frage würde ich an deiner Stelle der Kasse stellen, bei der du versichert bist. Von dort wirst du eine verbindliche Auskunft erhalten.

Nein aber wenn Du es rausbekommst, würde ich es auch gern wissen. Danke :-) !!
bitmap am 9. September 2007 19:42 Es gibt keinen einklagbaren Anspruch auf Hypnosebehandlung. Also wenn du es für dich wissen möchtest, wirst du deine KK befragen müssen. Denn ob bigbossis KK die Hypnosebehandlung bezahlt oder nicht wird dir nicht viel nützen (es sei denn, du wärst ganz rein zufällig in der selben KK).
Sascha manop M. am 9. September 2007 20:08 Und selbst dann, gibt es keinen rechtlichen Anspruch, denn eine Hypnosetherapie ist, wenn überhaupt, nur im Leistungskatalog bei den freiwilligen Leistungen zu finden. Anfechtbar wird es erst, wenn man die identischen Symptome, über den gleichen Zeitraum (gleiche Krankheitsdauer) und die selben anderen Therapiemöglichkeiten erschöpfend versucht hat.
Bei mir war es so, daß mein Therapeut eine Hypnosebehandlung als unerläßlich diagnostiziert hatte. Sie wurde von der GKV voll bezahlt. Hypnose als Therapie gegen übersteigerte Geräuschempfindlichkeit.
Bei meinem Mann wurde ebenfalls eine Hypnosebehandlung bezahlt, er hatte Jahre chronische Kopf- und Rückenschmerzen. Uns wurde gesagt dass die Krankenkassen bei chronischer Schmerzdiagnose die Kosten übernehmen.

Die Frage kann dir nur deine Krankenkasse beantworten. Ob und wann eine Therapie bezahlt wird, ist von Kasse zu Kasse und von Fall zu Fall verschieden. Eine derartige Kostenübernahme erfolgt nur nach Prüfung des Einzelfalls
Da du anscheinend gesetzlich versichert bist, wäre es doch das beste bis morgen zu warten und dann bei deiner Kasse die Frage telefonisch abzuklären.
Aber wenn selbst bei einer Privatkrankenkasse diese Behandlung nicht grundsätzlich übernommen wird, habe ich bei einer gesetzlichen KK große Bedenken.