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Wann beteiligt sich das Finanzamt bei den Umzugskosten von Arbeitnehmern?

gefragt von Rosa1 am 28.03.2008 um 20:34 Uhr

Also von einer Stadt in eine andere (näher der Arbeit)? Welche Kriterien gibt es?


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Reply


regideur
beantwortet von regideur am 28. März 2008 20:35
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Arbeitsbedingter Umzug! Stellenwechsel oder Versetzung in eine andere Stadt zum Beispiel.


koira1975
beantwortet von koira1975 am 28. März 2008 20:36
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anonym
beantwortet von BernhardMeyer am 28. März 2008 20:37
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Du musst mindestens 1 Stunde täglich für Hin- und Rückfahrt durch den Umzug sparen! Dann kannst du einen Antrag stellen. Kosten für die Umzugafirma sind absetzbar, sowie eine Pauschale pro Person bzw. Paar (ca. 500 bzw. 1000 Euro). Für Kinder gibt es noch extra Geld (ca. 200 für jedes Kind).


andreas48
beantwortet von andreas48 am 28. März 2008 20:51
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seit 01.01.06 werden nur noch Umzugskosten berücksichtigt, die arbeitsbedingt waren..





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