Also von einer Stadt in eine andere (näher der Arbeit)? Welche Kriterien gibt es?

seit 01.01.06 werden nur noch Umzugskosten berücksichtigt, die arbeitsbedingt waren..
Du musst mindestens 1 Stunde täglich für Hin- und Rückfahrt durch den Umzug sparen! Dann kannst du einen Antrag stellen. Kosten für die Umzugafirma sind absetzbar, sowie eine Pauschale pro Person bzw. Paar (ca. 500 bzw. 1000 Euro). Für Kinder gibt es noch extra Geld (ca. 200 für jedes Kind).

Das kannst Du als Werbungskosten absetzen: http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/umzugsplaner/einzug/135.jsp

Arbeitsbedingter Umzug! Stellenwechsel oder Versetzung in eine andere Stadt zum Beispiel.