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Wann besteht ein Anspruch auf einen Abfindung?

gefragt von hermann am 06.05.2006 um 15:58 Uhr

Hat man als gekündigter Arbeitnehmer immer den Anspruch auf einen Abfindung? Oder gibts da nur bestimmte Fälle, in denen man den Anspruch hat?


Reply


anonym
beantwortet von kretsche am 6. Mai 2006 18:30
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ein Recht auf Abfindung besteht nicht. Aber man hat als gekündigter Arbeitnehmer oft ganz gute Chancen eine Abfindung zu erhalten. Manchmal steht ja auch etwas von einer Abfindung schon im Arbeitsvertrag, dann hat man Glück. Es lohnt sich auf jeden Fall zu prüfen, ob bei der Kündigung alles mit rechten Dingen zuging, wenn nicht kann man eventuell eine Abfindung bekommen. Wenn Fehler bei der Kündigung auffallen, sollte man innerhalb von drei Wochen nach der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.


anonym
beantwortet von svenni am 6. Mai 2006 18:37
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für Arbeitgeber sind Kündigungsschutzklagen oft mit ziemlich viel Aufwand verbunden, Dehalb enden solche Klagen vor dem Arbeitsgericht oft im vergleich und der Arbeitnemer bekommt eine Abfindung.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 12. Februar 2007 21:17
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Speziell in Hamburg, wo es noch viele Richter aus den 68ern gibt, enden Kündigungsschutzprozesse praktisch immer mit einer Abfindung, selbst wenn der Mitarbeiter nachweislich Mist gebaut hatte.


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