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Wann bekommt man eine zweite Staatsbürgerschaft?

gefragt von MutterMiezi am 20.01.2008 um 15:06 Uhr

Wenn ein Kind im Ausland geboren wird, die Eltern aber Deutsche sind, hat das Kind dann automatisch zwei Staatsbürgerschaften, oder wo muss man das beantragen?


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Reply


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 20. Januar 2008 15:11
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Nach deutschem Recht, hat ein Kind, dessen Eltern deutsche sind, automatisch die deutsche Staatsbürgeschaft. Also du meldest das Kind ganz normal in Deutschland an (mußt im Ausland geborene Kinder soweit ich weiß beim Standesamt in Berlin anmelden) und dann hat es die deutsche Staatsbürgerschafft und die kann einem auch nicht aberkannt werden. Wenn das Kind nun aber zufällig in einem Land geboren ist, wo die rechtliche Lage vorsieht, daß jeder dort geborene dessen Staatsbürgerschaft hat (z.B. die USA) dann kannst du das Kind auch dort anmelden. Und naja unter umständen hat das Kind dann zwei staatsbürgerschaften, wobei ich persönlich finde, daß man sich auf eine festlegen sollte.


anjanni
beantwortet von anjanni am 20. Januar 2008 15:07
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In Deutschland gibt es keine zweite Staatsbürgerschaft.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 20. Januar 2008 15:12

Das stimmt nicht.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 20. Januar 2008 15:21

Das stimmt. ^

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 20. Januar 2008 15:34

Wieso haben dann soviele Türken in Berlin die türkische und die deutsche Staatsbürgerschaft? (Woanders wahrscheinlich auch)


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 20. Januar 2008 15:13
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Kinder: Deutsche Staatsbürgerschaft bei Geburt Die deutsche Staatsangehörigkeit wird grundsätzlich nach der Abstammung vergeben, nicht nach dem Geburtsort. Kinder eines deutschen Vaters oder einer deutschen Mutter sind automatisch deutsche Staatsbürger. Dagegen sind nicht alle in Deutschland geborenen Kinder auch Deutsche. De facto werden jedes Jahr ca. 100.000 nicht-deutsche Kinder in Deutschland geboren.

Wenn beide Eltern Ausländer sind, erhält das Kind nur dann die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens einer der Elternteile seit mindestens 8 Jahren in Deutschland lebt und seit 3 Jahren eine gültige Aufenthaltsberechtigung oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt. In diesem Fall erhält das Kind sowohl die deutsche Staatsangehörigkeit als auch die der Eltern. Nach Erreichen des 18. Lebensjahres muss es dann entscheiden, welche der Staatsbürgerschaften es behalten möchte.

http://www.justlanded.com/deutsch/germany/tools/justlandedguide/visas_permits/citizenship

Kommentar von Simple_avatar4smallfraggle16 am 21. Januar 2008 13:52

ich denke, damit ist die Frage auch beantwortet, Deutsche Staatsbürgerschaft aufgrund von Abstammung definitiv, Fremde Staatsbürgerschaft je nach Recht des Landes, wo das Kind zur Welt gebracht wurde. US-Staatsbürgerschaft z.B. bekommt man de jure per Geburt in den USA selbst. Also wäre dann doppelte Staatsbürgerschaft gegeben.

Kommentar von Simple_avatar4smallfraggle16 am 21. Januar 2008 13:53

ich denke, damit ist die Frage auch beantwortet, Deutsche Staatsbürgerschaft aufgrund von Abstammung definitiv, Fremde Staatsbürgerschaft je nach Recht des Landes, wo das Kind zur Welt gebracht wurde. US-Staatsbürgerschaft z.B. bekommt man de jure per Geburt in den USA selbst. Also wäre dann doppelte Staatsbürgerschaft gegeben.

Kommentar von Simple_avatar4smallfraggle16 am 21. Januar 2008 13:54

ich denke, damit ist die Frage auch beantwortet, Deutsche Staatsbürgerschaft aufgrund von Abstammung definitiv, Fremde Staatsbürgerschaft je nach Recht des Landes, wo das Kind zur Welt gebracht wurde. US-Staatsbürgerschaft z.B. bekommt man de jure per Geburt in den USA selbst. Also wäre dann doppelte Staatsbürgerschaft gegeben.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 20. Januar 2008 15:46
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Das Kind deutscher Eltern ist immer deutscher Staatsbürger; egal wo geboren.

Je nach dem Recht des Geburtsortes hat es darüberhinaus auch die Staatsangehörigkeit des Geburtslandes. Es hat dann also automatisch zwei Staatsbürgerschaften.

Ein früherer Komilitone war als Sohn eines deutschen Vaters und einer französischen Mutter in Brasilien geboren; der hatte sogar drei.


anonym
beantwortet von hclaus am 18. Juli 2008 06:09
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Ein unehelich im Ausland (z.B. Jamaica) geborenes Kind eines Deutschen bekommt erst dann die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn das Kind mindestens 3 Jahre ununterbrochen bei seinem deutschen Vater in Deutschland gelebt hat. Der Vater muß den Antrag auf Einbürgerung stellen. Die Staatsbürgerschaft des Geburtslandes (z.B. Jamaica) behält das Kind in jedem Fall.





anonym
beantwortet von zeborg am 24. Juli 2008 08:24
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Da Du als Du keine Staatsangehörigkeit hast, sollte es kein Problem sein. "Deutsch" ist keine Staatsangehörigkeit, das es kein Land "Deutsch" gibt. Die Staatsangehörigkeit kann keine haben. Kauf Dir mal das Buch " Das Deutschlandprotokoll" und lese es genauestens.

Wir klagen gerade unsere Staansangehörigkeit ein.

Türken können aus diesem Grund einen Ausweis der BRD-GmbH haben.#

Die BRD ist kein Staat , sondern ein Wirtschaftskonstrukt. Der Sitz ist Frankfurt.

Schaue und lese auf : www.BRD-Matrix.de

Daa gehen dir die Augen auf.

Wir lassen uns hier von einer Firma regieren.

Es wird sich aber bald viel ändern.


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