Ich bin verheiratet und möchte von der Eifel wieder an die Ostse ziehen mit mann und 2 kindern. Ich bekomme Arbeitslosengeld und mein Mann ist voll berufstätig. Kriege ich jetzt durch meinen Mann den Umzug nicht bezahlt???
Doch natürlich nur durch Deinen Mann wird der Umzug bezahlt.

Wenn ein Partner Arbeit hat - wer sollte dann den Umzug bezahlen, wenn nicht dieser? Mal wieder ein Amt...nanana!
Wenn der Umzug beruflich bedingt ist, bzw. der Familienzusammenführung dient, kann man(n) es soweit ich weiß bei der Steuererklärung angeben, oder?
DH ! ;-)
Ja es dient ja der Familienzusammenführung !!!! Wir sind hier alleine, Verwandschaft sind alle an der Ostsee !!!
bommel65 am 29. April 2008 14:19 Familienzusammenführung meinte ich im Sinne von Zusammenführen der beiden Elternteile.
Die Familie im weiteren Sinne (Eltern, Onkel, Tanten, Großeltern) zählen m. E. nicht dazu...
Wer "nur" Heimweh hat muss selber dafür aufkommen.

Ich denke auch, dass dein Mann den Umzug bezahlt! Kopfschüttel

Verstehe die Frage nicht ganz. Wo hat dein Mann denn den Job? An der Ostsee oder in der Eifel?

Wer sollte Dir den Umzug bezahlen und warum? Dein Mann verdient doch Geld für Eure Familie. Eure Verwandschaft ist doch Euer privates Vergnügen. Vielleicht sammelt ja Deine Verwandschaft für Dich ...