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Wann bekomme ich Arbeitslosengeld?

gefragt von KrissyKrissy am 03.11.2009 um 12:28 Uhr

Hallo,

ich habe heute einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt und dabei erfahren das mir keines zusteht weil mir 2 Wochen zu den vollen 12 Monaten fehlen. Auf Steuerkarte gearbeitet habe ich 01. - 31.10.07, 01.07 - 31.10.08 und 10.04 - 30.11.09. Das würde ja eigentlich reichen aber nun sagte mir die Dame vom Arbeitsamt das der Monat von 2007 nicht mit gerechnet wird. Ist das richtig so oder was könnte man machen um doch noch Arbeitslosengeld zu bekommen? Es wäre auch nur bis März da ich ab 01. April wieder Arbeit habe.


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anonym
beantwortet von anjanni am 3. November 2009 12:30
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Kannst Du nichts machen. 31.10.07 liegt deutlich mehr als zwei Jahre zurück, wenn Du jetzt erst zum 01.12. arbeitslos wirst.

Gibt's kein ALG1, gibt's höchstens ALG2.

Verding Dich doch auf Weihnachtsmärkten oder so als Aushilfe auf etwas mehr als 400 Euro, so daß Du versicherungspflichtig arbeitest. Dann bekommst Du noch einen Monat dazu. Im Weihnachtsgeschäft werden immer mal Leute gesucht.


anonym
beantwortet von Morti am 3. November 2009 12:31
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Es stimmt schon, das sind 11,5 Monate, also fehlen dir 2 Wochen hast ja 2009 nur den halben April gearbeitet. ALG2 beantragen!

Kommentar von Morti am 3. November 2009 12:36

KORREKTUR: - Oktober 07 = 1 Monat
- Juli bis Oktober 08 = 4 Monate
- Mai bis November 09 = 7 Monate
- April 09 = 2 Wochen
macht 12,5 Monate
Man muss aber die letzten 2 Jahre 12 Monate gearbeitet haben.

Kommentar von anjanni am 3. November 2009 12:38

Oktober 07 liegt aber mehr als zwei Jahre zurück. Ist die Regel nicht, 12 Monate in zwei Jahren gearbeitet zu haben?

Kommentar von Morti am 3. November 2009 12:39

Echt heftig oder - hätte er einen Monat eher den Antrag gestellt, hätte er noch ALG1 bekommen

Kommentar von Morti am 3. November 2009 12:42

"Die Hauptvoraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist die folgende: in einer Rahmenfrist, die vor der der Arbeitslosigkeit liegt und die drei Jahre beträgt, muss mindestens 360 Tage beitragspflichtig gearbeitet worden sein, d.h. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt worden sein. Achtung: Ab dem 1. Februar 2006 wird die Anwartschaftszeit nur noch dann erfüllt, wenn man innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren (statt bisher drei) mindestens ein Jahr versicherungspflichtig war."
http://www.sozialhilfe24.de/arbeitslosengeld-alg-i-1/anspruch.html

Kommentar von anjanni am 3. November 2009 14:04

Sag ich ja die ganze Zeit.

Kommentar von Morti am 4. November 2009 09:29

genau anjanni ;o) und ich bestätige deine Aussage


usagirl
beantwortet von usagirl am 3. November 2009 12:28
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die vom amt sollten eigentlich wissen, was dir wann zusteht. dann erkundige dich einfach nochmal und erklär denen deine situation.


Tessa13
beantwortet von Tessa13 am 3. November 2009 12:30
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na wenn sie sagt du bekommst keins,dann rechn e doch mal nach,ob du 12 Monate zusammenhängend gearbeitet hast???Wenn nicht,nimm deine Reserven,du arbeitest ja bald wieder,oder ein Darlehn bei Familie.


anonym
beantwortet von tergenna am 3. November 2009 12:31
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lege gegen den Bescheid Einspruch ein. Der Einspruch wird von einer anderen Stelle geprüft als der, die den Ablehnungsbescheid erstellt hat. Dann hast du zwei Meinungen. Wenn beide sagen: Hast keinen Anspruch, hast du Pech gehabt aber evtl. hat ja die erste Bearbeiterin einen Denkfehler und den behebt dann dein Einspruch/Widerspruch

Kommentar von anjanni am 3. November 2009 12:39

Es gibt doch klare nachprüfbare Regeln... Da geht es doch nicht um Meinungen und persönliche Einschätzungen.

Kommentar von tergenna am 3. November 2009 12:41

aber bei den Zeiten (gehört ein Monat 2007 dazu...) kann sich ein Mensch schon mal vertun. Ich würde immer eine zweite Meinung bei einem Ablehungsbescheid haben wollen...


anonym
beantwortet von Reiff am 3. November 2009 12:38
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Du musst 12 Monate am Stück ohne Unterbrechung gearbeitet haben, um den Anspruch zu haben. Die Arbeitszeiten aus 2007 werden hier nicht mehr angerechnet.

Kommentar von Morti am 3. November 2009 12:43

Muss nicht am Stück sein. Man dürfte nur bei einer Unterbrechung keinen Antrag auf ALG stellen.


anonym
beantwortet von MikeLinde am 9. November 2009 10:10
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Für Das ALG 1 wird eine sozialversich.pflichtige Beschäftigung von mind. 12 Monaten im Zeitraum von den letzten 24 Monaten vorausgesetzt. Mehr zu Arbeitslosengeld Vorausssetzungen und Anspruch: http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/arbeitslosengeldrechneronlin...


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