Bei uns wurde kurzfristig ein Flug annulliert, nun frage ich mich, ob ich einen Anspruch auf Ausfallentschädigung habe?
Immer dann, wenn nicht gerade ein „außergewöhnlicher Umstand“ vorliegt, muss die Fluggesellschaft Ausfallentschädigung zahlen. Wann genau solch ein Umstand vorliegt ist pauschal schwer zu beurteilen und bemisst sich nach dem üblichen Einzelfall. Du solltest dich also in deinem konkreten Fall nach dem Grund der Annullierung erkundigen und bei einem Fachmann prüfen lassen, ob ggf. ein Anspruch vorliegt.
google mal: Montrealer Abkommen.
wir haben grad 600 € pro Kopf bekommen, wurden wegen Überbuchung des Flugs nicht mitgenommen