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Wann beginnt die 3 jährige Verjährungsfrist bei Forderungen neu?

gefragt von rbeierrbeier am 18.07.2008 um 11:12 Uhr

Die Verjährungsfrist von Forderungen beginnt immer zum Jahresende in der die Forderung entstanden ist, also am 31.12.. Ich hoffe das habe ich richtig verstanden. Ich habe nun eine Forderung (nicht tituliert) an einem Schulder vom 01.10.2004. Die Verjährungfrist läuft also ab dem 31.12.2004. Der Schuldner hat nun eine Rate am 16.07.2005 bezahlt. Es müsste also ein Hemmnis der Verjährung vorliegen. Wann beginnt nun die Verjährungfrist erneut, am 17.06.2005 oder am 31.12.2005?


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NORDANWALT
beantwortet von NORDANWALT am 18. Juli 2008 14:45
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Hier liegt KEIN Fall der Hemmung der Verjährung (§§ 203 ff. BGB), sondern ein Fall des Neubiginns der Verjährung gem § 212 I Ziff.1 BGB vor. Wirkung: Die Verjährungsfrist beginnt im Ganzen neu, und zwar mit dem, auf das durch die Teilzahlung erfolgte Anerkenntnis, folgenden Tag, das wäre hier der 17.06.2005 . Heute ist die Forderung somit verjährt.


Marieke2712
beantwortet von Marieke2712 am 18. Juli 2008 11:21
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Meines Wissens am 17.07.2005


anonym
beantwortet von jockl am 18. Juli 2008 11:26
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Ist Dein Schuldner Privatperson, dann könnte Deine Forderung erloschen sein. Siehe § 196 BGB, ohne näher in Details einzugehen.

Kommentar von Simple_avatar5smallrbeier am 18. Juli 2008 11:31

In §196 BGB geht es um Grundstücke, das war hier nicht gefragt, es geht um eine normale Forderung aus eine Lieferung. Kunde ist Privatperson.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 18. Juli 2008 11:34

§ 196 BGB regelt die verjährungsfrist bei rechten an einem grundstück.

wie kommst du zu deiner aussage?

Kommentar von jockl am 18. Juli 2008 11:40

Weil ich das BGB komplett mit Kommentaren vor mir liegen habe. Ich könnte Dir auch zu 3-jähriger Frist was sagen. Das führt aber zu weit hier. Der Grundstücksbereich geht in §§ bei 125 §§ ff

Kommentar von Fda1878168e51e5975e9f605116c6748smallNORDANWALT am 29. Juli 2008 16:08

Kann es irgendwie sein, daß da das falsche Gesetz auf dem Tisch liegt??! Die §§ 125 ff. BGB sind FORMVORSCHRIFTEN. Die VERJÄHRUNGSREGELN fangen bei § 194 BGB an und § 196 BGB passt zu der Frage nun überhaupt nicht. ...vielleicht war aber auch alles nur ein Scherz?


anonym
beantwortet von vincent am 18. Juli 2008 11:36
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Kommentar von jockl am 18. Juli 2008 11:43

Alles schön und recht aber ohne Kommentare kann man, nur mit Gesetzestexten, wenig oder nichts anfangen.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 18. Juli 2008 12:25
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bei hemmung, wird die vorher schon verstrichene verjährungszeit nach Ende der hemmung angerechnet.

die verjährungsfrist läuft also an dem zeitpunkt weiter, an dem sie gehemmt wurde.

die zeit der hemmung wird herausgerechnet.


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