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Wann Arbeitssuchend melden??

gefragt von FlorianK am 26.03.2009 um 15:55 Uhr

Hi bin im Moment in der Ausbildung und habe meine Mündliche Prüfung am 23.6. Ich habe ein Tipp vom Lehrer bekommen er sagte das wir uns beim Arbeitsamt Arbeitssuchend melden sollen zur Sicherheit da die Verwaltung beim AA 3.Monate braucht bis die Daten gespeichert wurden sind etc und das Arbeitslosengeld ausgezahlt wird. So wahr heute in Kiel beim AA und ein Herr sagte man soll am 1.ten Tag wo man Arbeitslos ist hin und sich melden und er sagte "Man soll den Lehrern nicht alles glauben" Alter Schwede auch unfreundlich wie sonst nichts gutes. So meine Frage wer hat Recht Lehrer oder Arbeitsamt??


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princAss
beantwortet von princAss am 26. März 2009 15:56
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nix zur sicherheit - man muß sich 3 monate vor eintritt der möglichen arbeitslosigkeit melden! sonst kanns abzüge geben!


Ajamos
beantwortet von Ajamos am 26. März 2009 15:59
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Ich kenne es auch nicht anders,als 3 Monate vorher. Obwohl mir jetzt eine freundin erzählt hat,man hat ihr vom Arbeitsamt gesagt,es reicht am tag wenn man arbeitslos ist. Wobei im vorraus ist immer besser,denn bis alles bearbeitet ist dauert es auch beim arbeitsamt seine Zeit. So können wenigstens schon mal Berechnungen durchgeführt werden,ohne das man nachher noch Wochen auf sein Geld warten muss. Aber um sicher zu gehen,rufe dort an.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 26. März 2009 16:00
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Geh auf Nr. Sicher und melde dich arbeitslos. Du bist verpflichtet, ab dem Moment der Kenntnis dich zu melden.

Kannst du auch schriftlich machen


Kittymogul
beantwortet von Kittymogul am 26. März 2009 16:01
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Der Typ vom Amt bekommt wohl nen boni für Kürzungen oder Sperrungen. Der gehört gemeldet. Man muss sich drei Monate vor Beschäftigungs/ Ausbildungsverhältnis melden.


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 26. März 2009 16:02
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Der Lehrer hat Recht.Man soll sich,wenn möglich,drei Monate vor dem voraussichtlichen Arbeitsplatzverlust bei der Agentur für Arbeit melden.


sarrex
beantwortet von sarrex am 26. März 2009 15:58
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3 monate vorher...zum beispiel bei lehrende,saisonbeschäftigung....ansonsten sobald du kenntniss der kündigung hast


coalblack
beantwortet von coalblack am 26. März 2009 15:59
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Auf jeden Fall so schnell wie möglich, wenn du schon weißt, dass du nicht vom Ausbildungsbetrieb übernommen wirst. Die Agentur kann in der Zeit schon für dich tätig werden und du hast dann vielleicht das Glück, gleich in Arbeit zu kommen.


Eizoine
beantwortet von Eizoine am 26. März 2009 15:59
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Im Zweifel haben immer die vom Arbeitsamt Recht, die sitzen meist am längeren Hebel. Aber um sicher zu gehen ,am besten schriftlich vom Arbeitsamt geben lassen.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 26. März 2009 16:01
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Du bist Kunde beim Arbeitsamt was erwartest Du da? Auch wenn das jetzt Jobcenter heißt oder ARGE das sind immer noch die alten Beamten von früher. Erst wenn das Privatisiert wird und die Leute auch ihren Job verlieren können ohne vorher eine Straftat zu begehen erst dann wirst Du dort den freundlichen Ton hören der neuerdings bei der Post herscht.


Simmi821
beantwortet von Simmi821 am 26. März 2009 16:02
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... Du kannst Dich jetzt schon beim AA arbeitssuchend melden. Die helfen auch, Ausbildungsplätze zu finden. Alternativ: gib Dir Mühe und such Dir noch einen Ausbildungsplatz!! Gerade kurz vor Schluß gibt es noch genügend freie Stellen, vor allem, weil manche Leute ihre 3-5 Zusagen so lange behalten, bis sie sich entschieden haben. Dadurch werden leider die noch freien Stellen geblockt. Finde ich unmöglich, ist aber wohl Praxis. Und nicht den Mut verlieren!


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