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Wann Arbeitgeber über Schwangerschaft informieren?

gefragt von Wikingerbraut am 06.05.2008 um 14:16 Uhr

Ab wann muss man eigentlich seinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren aus rechtlicher Sicht?


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anonym
beantwortet von dersvennie am 6. Mai 2008 14:17
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Musste gar nicht, aber besser ist es natürlich wegen der Pflichten, die der Arbeitgeber gegenüber Schwangeren hat.

Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Mutterschutzgesetz § 5


anonym
beantwortet von Kairofan am 6. Mai 2008 14:19
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Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist.


gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 6. Mai 2008 14:17
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kriegst ja beim frauenarzt eine bestätigung und die gibst du dann ab. ich glaube rechtlich gesehen, so bald man das weiss

Kommentar von dersvennie am 6. Mai 2008 14:18

FALSCH, rechtlich gesehen gar nicht!

Kommentar von enfield303 am 6. Mai 2008 14:20

Ich glaube du irrst dich. Wenn sie zum Beispiel in einer Wäscherei arbeitet darf der AG sie gar nicht dort beschäftigen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 6. Mai 2008 14:24

Es ging aber um die Frage, ob die Schwangere die Schwangerschaft melden muss und im Gesetz steht nun mal nicht ''muss'', sondern ''soll''.

Ob sie sich damit selber schadet, weil sie ja auch kein Beschäftigungsverbot in Anspruch nimmt, ist dann ihre Entscheidung.

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 6. Mai 2008 14:26

§ 5, Absatz 1 Mutterschutzgesetz es herrscht eine mitteilungspflicht !

Kommentar von F7c2a2cc208049360eba4edbb71f0be8smallFrl. Kunterbunt am 6. Mai 2008 14:28

Gertrude2, nun musst Du gross FALSCH zu dersvennies Antwort schreiben! rofl

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 6. Mai 2008 14:32

@gertrude sollen ist nicht müssen.

''Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist.''

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 6. Mai 2008 14:35

FALSCH (frl.kunterbunt hat mich dazu gezwungen) ;))

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 6. Mai 2008 14:49

RICHTIG! gibs mir :o))

(Ich muss jetzt mal ganz dringend ....... außer Haus)


Frl.  Kunterbunt
beantwortet von Frl. Kunterbunt am 6. Mai 2008 14:17
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Sobald Du es selbst mit Sicherheit weißt.

Kommentar von dersvennie am 6. Mai 2008 14:18

FALSCH, rechtlich gesehen gar nicht!


anonym
beantwortet von enfield303 am 6. Mai 2008 14:18
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Sobald du es weißt. Dann kann er dir wenn du eine gefahrgeneigte Tätigkeit ausübst einen anderen Arbeitsplatz zuweisen.


Lothar Seifert
beantwortet von Lothar Seifert am 9. Mai 2008 12:13
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Hallo, natürlich hat das auch was mit Deiner Arbeit zu tun. Wenn du z.B. wärend der Arbeit Heben und Tragen musst. Dort sind gesetzliche Bestimmungnen wirksam, die eine Überlastung von werdenden Müttern verhindern sollen. Auch bei der Arbeit mit Gefahrstoffen ist das wichtig. Aber Dein Arbeitgeber weiß ja auch nicht, wann du selbst es erfahren hast. Es wäre für den Arbeitgeber sicher auch gut, wenn eine werdende Mutter schon weiß, wie lange sie nach der Geburt von ihrer Arbeitsstelle wegbleiben möchte. Ab 3 Frauen in einer Abteilung muss in der Firma das Mutterschaftsgesetz ausliegen. Schau doch da mal rein. Ich wünsch Dir ein wunderschönes, gesundes Wickingerbaby und viel Freude. Lothar

Kommentar von Wikingerbraut am 9. Mai 2008 15:36

Dankeschön für die lieben Wünsche und guten Ratschläge an alle!!! Ich freue mich schon riesig...


anonym
beantwortet von camiroy am 6. Mai 2008 14:40
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ja normalerweise, sobald du es weisst, dass du dein baby gehalten wirdst.


Seraphinchen
beantwortet von Seraphinchen am 7. Mai 2008 14:59
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wie alle schon gesagt haben, so schnell wie möglich. Ich habe aber die ersten 3 Monate abgewartet, falls was passiert, dann muss man sich nicht rechtfertigen oder kassiert überall mitleidige Blicke bzw. jeder spricht einen drauf an.


anonym
beantwortet von Kindeswohl am 9. Mai 2008 20:30
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Zu Deiner eigenen Sicherheit: SOFORT !


anonym
beantwortet von shadows am 10. Mai 2008 00:06
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Du bist nicht verflichtet aber du verlierst diene schutz recht in deine Firma und bei deine Krankenkasse, melde dich als Schwanger, kann nichts passieren


kacysunshine
beantwortet von kacysunshine am 10. Mai 2008 09:59
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@Seraphinchen: VORSICHT: auch die ersten Monate können bereits entscheidend sein: beim fliegenden Personal sind werdende Mütter SOFORT fluguntauglich (nicht nur Stress des Fliegens, Druckunterschiede etc, auch schweres Heben/Schieben können dem Kind irreparable Schäden zufügen), daher würde ich als Purser jede Kollegin, die mir erzählt, dass sie schwanger ist, sofort zum Einsatz schicken, wenn sie ein gesundes Kind haben will. Du musst einem potentiellen Arbeitsgeber beim Einstellungsgespräch NICHT erwähnen, dass Du schwanger bist, aber wenn Du dort schon arbeitest, raus damit, kann nichts passieren! Alles Gute für Euch anderthalb!!! :-)


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