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Wann Arbeitgeber über Schwangerschaft informieren?

gefragt von Wikingerbraut am 06.05.2008 um 14:16 Uhr

Ab wann muss man eigentlich seinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren aus rechtlicher Sicht?


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anonym
beantwortet von dersvennie am 6. Mai 2008 14:17
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Musste gar nicht, aber besser ist es natürlich wegen der Pflichten, die der Arbeitgeber gegenüber Schwangeren hat.

Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Mutterschutzgesetz § 5


Kairofan
beantwortet von Kairofan am 6. Mai 2008 14:19
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Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist.


gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 6. Mai 2008 14:17
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kriegst ja beim frauenarzt eine bestätigung und die gibst du dann ab. ich glaube rechtlich gesehen, so bald man das weiss

Kommentar von dersvennie am 6. Mai 2008 14:18

FALSCH, rechtlich gesehen gar nicht!

Kommentar von enfield303 am 6. Mai 2008 14:20

Ich glaube du irrst dich. Wenn sie zum Beispiel in einer Wäscherei arbeitet darf der AG sie gar nicht dort beschäftigen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 6. Mai 2008 14:24

Es ging aber um die Frage, ob die Schwangere die Schwangerschaft melden muss und im Gesetz steht nun mal nicht ''muss'', sondern ''soll''.

Ob sie sich damit selber schadet, weil sie ja auch kein Beschäftigungsverbot in Anspruch nimmt, ist dann ihre Entscheidung.

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 6. Mai 2008 14:26

§ 5, Absatz 1 Mutterschutzgesetz es herrscht eine mitteilungspflicht !

Kommentar von 33a09523666e5176dbbee485dba642b5smallTippse am 6. Mai 2008 14:28

Gertrude2, nun musst Du gross FALSCH zu dersvennies Antwort schreiben! rofl

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 6. Mai 2008 14:32

@gertrude sollen ist nicht müssen.

''Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist.''

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 6. Mai 2008 14:35

FALSCH (frl.kunterbunt hat mich dazu gezwungen) ;))

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 6. Mai 2008 14:49

RICHTIG! gibs mir :o))

(Ich muss jetzt mal ganz dringend ....... außer Haus)


anonym
beantwortet von enfield303 am 6. Mai 2008 14:18
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Sobald du es weißt. Dann kann er dir wenn du eine gefahrgeneigte Tätigkeit ausübst einen anderen Arbeitsplatz zuweisen.


Tippse
beantwortet von Tippse am 6. Mai 2008 14:17
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Sobald Du es selbst mit Sicherheit weißt.


Kommentar von dersvennie am 6. Mai 2008 14:18

FALSCH, rechtlich gesehen gar nicht!


Asienpoint
beantwortet von Asienpoint am 9. Mai 2008 12:13
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Hallo, natürlich hat das auch was mit Deiner Arbeit zu tun. Wenn du z.B. wärend der Arbeit Heben und Tragen musst. Dort sind gesetzliche Bestimmungnen wirksam, die eine Überlastung von werdenden Müttern verhindern sollen. Auch bei der Arbeit mit Gefahrstoffen ist das wichtig. Aber Dein Arbeitgeber weiß ja auch nicht, wann du selbst es erfahren hast. Es wäre für den Arbeitgeber sicher auch gut, wenn eine werdende Mutter schon weiß, wie lange sie nach der Geburt von ihrer Arbeitsstelle wegbleiben möchte. Ab 3 Frauen in einer Abteilung muss in der Firma das Mutterschaftsgesetz ausliegen. Schau doch da mal rein. Ich wünsch Dir ein wunderschönes, gesundes Wickingerbaby und viel Freude. Lothar

Kommentar von Wikingerbraut am 9. Mai 2008 15:36

Dankeschön für die lieben Wünsche und guten Ratschläge an alle!!! Ich freue mich schon riesig...


kacysunshine
beantwortet von kacysunshine am 10. Mai 2008 09:59
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@Seraphinchen: VORSICHT: auch die ersten Monate können bereits entscheidend sein: beim fliegenden Personal sind werdende Mütter SOFORT fluguntauglich (nicht nur Stress des Fliegens, Druckunterschiede etc, auch schweres Heben/Schieben können dem Kind irreparable Schäden zufügen), daher würde ich als Purser jede Kollegin, die mir erzählt, dass sie schwanger ist, sofort zum Einsatz schicken, wenn sie ein gesundes Kind haben will. Du musst einem potentiellen Arbeitsgeber beim Einstellungsgespräch NICHT erwähnen, dass Du schwanger bist, aber wenn Du dort schon arbeitest, raus damit, kann nichts passieren! Alles Gute für Euch anderthalb!!! :-)

Kommentar von Naschie am 15. Mai 2008 09:46

DH - es gibt viele Berufe, wo Schwangere nicht mehr arbeiten dürfen (schnellsmöglich die Schwangerschaft angeben) und wenn der AG keinen anderen Arbeitsplatz anbieten kann, dann ist Frau bezahlt(durch die Berufsgenossenschaft über den AG) zu Hause. 10 Monate Urlaub. z.B. Zahnmed. Fachangestellte, früher Zahnarzthelferin, noch früher stomatologische Schwester. Eine schöne Schwangerschaft.


anonym
beantwortet von camiroy am 6. Mai 2008 14:40
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ja normalerweise, sobald du es weisst, dass du dein baby gehalten wirdst.


Seraphinchen
beantwortet von Seraphinchen am 7. Mai 2008 14:59
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wie alle schon gesagt haben, so schnell wie möglich. Ich habe aber die ersten 3 Monate abgewartet, falls was passiert, dann muss man sich nicht rechtfertigen oder kassiert überall mitleidige Blicke bzw. jeder spricht einen drauf an.


anonym
beantwortet von Kindeswohl am 9. Mai 2008 20:30
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Zu Deiner eigenen Sicherheit: SOFORT !


anonym
beantwortet von shadows am 10. Mai 2008 00:06
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Du bist nicht verflichtet aber du verlierst diene schutz recht in deine Firma und bei deine Krankenkasse, melde dich als Schwanger, kann nichts passieren

Kommentar von Mar10 am 12. Mai 2008 22:46

????? Was meinst Du damit??????

Kommentar von Naschie am 15. Mai 2008 10:02

z.B. wenn der AG nicht weis, dass eine Schwangerschaft besteht und eine Kündigung ausspricht, dann wird es schwierig. Versicherungstechnisch gibt es zum Teil auch kleine Unterschiede. Nicht zu vergessen in jedem Unternehmen gibt es einen guten Buschfunk, wenn Fr.... es dem Chef steckt ist es richtig dumm gelaufen. Für einen AG bedeutet eine Schwangere - Risiko und Geldverlust. Einige möchten daher schon vorab gern die Jenige los werden. Ich arbeite mit freien Dozenten zusammen und habe nach einer Schwangerschaft eine junge Mutti wieder eingegliedert- war kein muß, denn da gibt es keinen Mutterschutz. Mit im Hinterkopf immer einen Ausweich Dozenten. Dafür braucht man ein tolles Team, weil 2. zu sein heißt warten und hoffen, das man der 1. wird - nur da gibt es Geld. Also wer fest Angestellt ist sofort Bescheid geben, dann sind AG und AN auf der sicheren Seite.


anonym
beantwortet von rudy1 am 15. Mai 2008 13:07
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Nach dem Gesetz des Mutterschutzgesetzes musst du bescheid geben sobald du weißt das du schwanger bist, auch musst du deinem arbeitgeber den mutmaßlichen tag der entbindung mitteilen. hast du dies getan muss nun der arbeitgeber seinen pflichten entgegegen kommen...


jessueh
beantwortet von jessueh am 16. Mai 2008 17:49
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Wie gesagt du musst dies tuhen sobald du es weißt.


LaMariposa
beantwortet von LaMariposa am 25. Mai 2008 15:08
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eigentlich solltest du es sagen sobald du es weißt, da du ja auch Rechte in der Schwangerschaft hast und u.U. mache Sachen / Arbeiten garnicht machen darfst!

Ich würde aus eigener Erfahrung die ersten 3 Monate abwarten. Ich hatte das selbe Problem: hab nen Vertrag unterschrieben und wusste noch nicht das ich schwanger bin...als ich dann 1 Monat später dort angefangen habe, hab ich auch kurz zur vor meine Schwangerschaft festgestellt.. ich war so ehrlich und hab´s meinem Chef erzählt, er ist völlig ausgetickt...letztendlich hab ich in der 13. SSW mein Baby verloren und somit war ich nicht mehr im Mutterschutz, da ich ja noch in der Probezeit war hat mir mein Chef gekündigt und während ich wegen der Fehlgeburt in der Klinik war hat er sich ne andere gesucht!

Lg


anonym
beantwortet von Nordfriesin am 28. Mai 2008 22:12
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Sobald Du Deinen Mutterpaß hast!!!



anonym
beantwortet von jotde01 am 29. Mai 2008 20:53
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diese Frage taucht alle Woche auf....ist doch schon stundenlang erörtert worden - schau doch einfach mal ins Archiv


anonym
beantwortet von Wunderschlaue am 25. Juni 2008 13:40
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Hallo, Also meines Wissen nach gibt es schon einen Termin, bis zu dem du es mitgeteilt haben musst. Ich dachte mal das wären 3 Monate, ist aber scho ne Weile her bei mir. Ansonsten möchte der AG auch immer eine Bestätigung vom Arzt, wo auch der Geburtstermin drauf steht. Das ist wichtig, da er dann gucken kann ab wann er nimma mit dir rechnen braucht :) Ansonsten ist es aber immer sinnvoll so früh wie möglich den AG zu informieren. Denn: sollte er dich kündigen und wusste nix von der Schwangerschaft haste Pech :) Auch gibt es für bestimmte Berufe andere Regeln. Du darfst zb nicht nach 20 Uhr arbeiten, nix schweres heben und und und...


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