Ab wann muss man eigentlich seinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren aus rechtlicher Sicht?
Musste gar nicht, aber besser ist es natürlich wegen der Pflichten, die der Arbeitgeber gegenüber Schwangeren hat.
Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Mutterschutzgesetz § 5
Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist.

kriegst ja beim frauenarzt eine bestätigung und die gibst du dann ab. ich glaube rechtlich gesehen, so bald man das weiss
FALSCH, rechtlich gesehen gar nicht!
Ich glaube du irrst dich. Wenn sie zum Beispiel in einer Wäscherei arbeitet darf der AG sie gar nicht dort beschäftigen.
bitmap am 6. Mai 2008 14:24 Es ging aber um die Frage, ob die Schwangere die Schwangerschaft melden muss und im Gesetz steht nun mal nicht ''muss'', sondern ''soll''.
Ob sie sich damit selber schadet, weil sie ja auch kein Beschäftigungsverbot in Anspruch nimmt, ist dann ihre Entscheidung.
gertrude2 am 6. Mai 2008 14:26 § 5, Absatz 1 Mutterschutzgesetz es herrscht eine mitteilungspflicht !
Frl. Kunterbunt am 6. Mai 2008 14:28 Gertrude2, nun musst Du gross FALSCH zu dersvennies Antwort schreiben! rofl
bitmap am 6. Mai 2008 14:32 @gertrude sollen ist nicht müssen.
''Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist.''

Sobald Du es selbst mit Sicherheit weißt.
FALSCH, rechtlich gesehen gar nicht!
Sobald du es weißt. Dann kann er dir wenn du eine gefahrgeneigte Tätigkeit ausübst einen anderen Arbeitsplatz zuweisen.

Hallo, natürlich hat das auch was mit Deiner Arbeit zu tun. Wenn du z.B. wärend der Arbeit Heben und Tragen musst. Dort sind gesetzliche Bestimmungnen wirksam, die eine Überlastung von werdenden Müttern verhindern sollen. Auch bei der Arbeit mit Gefahrstoffen ist das wichtig. Aber Dein Arbeitgeber weiß ja auch nicht, wann du selbst es erfahren hast. Es wäre für den Arbeitgeber sicher auch gut, wenn eine werdende Mutter schon weiß, wie lange sie nach der Geburt von ihrer Arbeitsstelle wegbleiben möchte. Ab 3 Frauen in einer Abteilung muss in der Firma das Mutterschaftsgesetz ausliegen. Schau doch da mal rein. Ich wünsch Dir ein wunderschönes, gesundes Wickingerbaby und viel Freude. Lothar
Dankeschön für die lieben Wünsche und guten Ratschläge an alle!!! Ich freue mich schon riesig...
ja normalerweise, sobald du es weisst, dass du dein baby gehalten wirdst.
wie alle schon gesagt haben, so schnell wie möglich. Ich habe aber die ersten 3 Monate abgewartet, falls was passiert, dann muss man sich nicht rechtfertigen oder kassiert überall mitleidige Blicke bzw. jeder spricht einen drauf an.
Du bist nicht verflichtet aber du verlierst diene schutz recht in deine Firma und bei deine Krankenkasse, melde dich als Schwanger, kann nichts passieren

@Seraphinchen: VORSICHT: auch die ersten Monate können bereits entscheidend sein: beim fliegenden Personal sind werdende Mütter SOFORT fluguntauglich (nicht nur Stress des Fliegens, Druckunterschiede etc, auch schweres Heben/Schieben können dem Kind irreparable Schäden zufügen), daher würde ich als Purser jede Kollegin, die mir erzählt, dass sie schwanger ist, sofort zum Einsatz schicken, wenn sie ein gesundes Kind haben will. Du musst einem potentiellen Arbeitsgeber beim Einstellungsgespräch NICHT erwähnen, dass Du schwanger bist, aber wenn Du dort schon arbeitest, raus damit, kann nichts passieren! Alles Gute für Euch anderthalb!!! :-)