sturmei am 03.11.2009 um 21:38 Uhr
schon vor der musterung oder reicht es erst nach der musterung? (<<-- den vielleicht habe ich glück und werde als untauglich eingestuft, dann muss ich garnichts machen)
ich habe mal gehört, dass man sogar jederzeit verweigern kann, also auch erst, wenn man schon den einberufungsbescheid erhalten hat. aber stimmt das?
Man wird bei der Musterung gefragt, ob man einen Antrag stellen will. Das sollte man dann mit ja beantworten, weil man sonst im Antrag begründen muss, wieso die Gewissensgründe erst nach der Musterung aufgetreten sind.
Einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung kann man jederzeit, auch nach dem Einberufungsbescheid, stellen, jedoch hat er keine aufschiebende Wirkung, wenn der Einberufungsbescheid schon da ist, d.h. du musst dann erst mal zum Bund...
Nach der Musterung! Wenn sie dich ziehen, kannst du jederzeit ausgemustert werden, wenn du dir z.B das Knie verletzt!
Wenns so easy wäre, dann wären wir alle wegen ner Lapalie nicht eingezogen wurden. Nein nein, Militärärzte sind dafür bekannt das sie eben nicht so schnell ausmustern.

Das Glück wirst du nicht haben. Es reicht, wenn du bis nach der Musterung wartest.
Verweigern kann man immer! Das hat mit der Musterung überhaupt nichts zu tun. Lediglich das Verweigern in der Truppe wirft neue Fragen auf. Wichtig ist, den KDV-Antrag VOR einer Einberufung zu stellen, weil man anderenfalls trotzdem erstmal in die Kaserne kommt.