Weltraumhippe am 21.10.2009 um 13:48 Uhr
Hallo, bei unserer "Zufahrt" zum Wald ist die Schranke zerstört worden, seitdem mutiert der Wald zu einer Rennstrecke und einem Müllplatz.
Wer ist zu kontaktieren, dass die Schranke repariert wird?
Die Gemeinde?
Danke!
Hallo, mit dem Forstamt hat es nur was zu tun, wenn der Waldweg im Eigentum des Staates oder der Körperschaft ist, die den Staatswald betreut.
Ist der Weg im Besitz einer Einzelperson oder gar von Ihnen, ist es Aufgabe des Inhabers, die Schranke zu reparieren.
Gehört der Weg mehreren Waldbesitzern ist es meist die Sache der Gemeinde oder einer Anliegergemeinschaft. Bei "gewidmeten" Wegen (z.B. Gemeindeverbindungsstraße) ist in jedem Fall die Gemeinde Ansprechpartner (auch wenn die was anderes Sagen ;-) )
Sollte es Ihr Weg sein bitte ich zu Beachten, dass eine Wegesperrung grundsätzlich der Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde bedarf (zumindest in Bayern). Hier gilt das BayNatSchG!
Hoffe ich konnte helfen. Mfg Ihr Förster

Zum Ordnungs- oder Straßenbauamt. Die sind für Verkehrsschilder und ähnliches zuständig.

Wenn es eure Zufahrt ist, dann doch wohl ihr oder? Oder nicht?
Weltraumhippe am 21. Oktober 2009 13:58 Ist nicht unsere, ist an unserer Straße...

Die Gemeinde oder auch die Forstverwaltung.