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Waisenrente und Hartz IV

gefragt von SandraBerlinSandraBerlin am 04.09.2008 um 16:49 Uhr

Folgendes: Mein Bruder bezieht derzeit Hartz IV, holt gerade seinen Abschluss nach. Jetzt hatte er vor einer Weile die Waisenrente beantragt und würde auch Rückwirkend eine Nachzahlung bekommen. Das Jobcenter meint das ihnen alles von der Nachzahlung zusteht. Bekommt er tatsächlich gar nichts? Wird Waisenrente bei Hartz IV komplett angerechnet oder ist das ähnlich wie bei einem 400 € Job? Danke schon mal.


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anonym
beantwortet von Cedira am 4. September 2008 17:01
2x
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Alles wird nicht angerechnet. Grundsätzlich gibt es einen Abzug von pauschal 30,00 Euro. Sollte er jedoch Erwerbseinkünfte haben, so sind diese 30 Euro schon bei den Absetzungen des Erwerbseinkommens berücksichtigt und werden nicht noch einmal gewährt.

Der ARGE steht nur der Anteil zu, den sie auch monatlich geleistet haben. Erhielt er beispielsweise 450,00 Euro monatlich von der ARGE und kekäme jetzt rückwirkend 470,00 Euro Waisenrente, so könnte die ARGE davon auch nur 450,00 Euro beanspruchen. Die Ansprüche der ARGE beziehen sich auch nur auf die Zeit in der er Leistungen erhalten hat. Wenn er also ab März Leistungen bezogen hat, die Waisenrente aber rückwirkend ab Januar bewilligt wird, so bleibt die Rentennachzahlung von Januar und Februar unberücksichtigt.

Kommentar von Da90f58b80db77d5c1ea7420cd7cbd0asmallSandraBerlin am 4. September 2008 17:06

Danke. Glaub er würde nur 300€ WR bekommen. Also dürfen sie dann alles abziehen?

Kommentar von Cedira am 4. September 2008 17:42

Wenn er mehr als 300,00 Euro an Leistungen erhält, werden sie diese einbehalten ja.

Hätte er die Waisenrente nicht rückwirkend bekommen, sondern laufend während des Bezuges, so hätten sie ihm die Leistungen ja auch um diesen Betrag gekürzt. Wäre ja sonst ungerecht denen gegenüber, die schon eine Rente beziehen und dann Hartz IV bekommen die, würden sich dann wegen der laufenden Anrechnung dann schlechter stehen als jemand der eine Nachzahlung erhält.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 4. September 2008 16:59
1x
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Eine Waisenrente zählt als Einkommen und wird voll angerechnet. Ebenso wie die Witwenrente. Deswegen darf die ARGE den Betrag einbehalten. Leider!

Kommentar von Da90f58b80db77d5c1ea7420cd7cbd0asmallSandraBerlin am 4. September 2008 17:01

Hallo, Danke. Aber gilt ein 400€ Job nicht auch als Einkommen? Da darf man doch auch was über behalten?!

Kommentar von Fc79fbbeff80352f2626db4f72e0c114smallpippi60 am 4. September 2008 17:08

Wie Renten generell behandelt werden, weiß ich nicht genau. Ich kenne eine Frau, die bekommt Witwenrente (knapp 400 €) und die wird voll auf ihren Regelsatz angerechnet.

Kommentar von Cedira am 4. September 2008 17:52

Ein 400-Euro-Job ist aber Einkommen aus Erwerbstätigkeit, da gibts dann noch andere Absetzungen.



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