Waffenschein für Messer
Wie lang darf ein Messer sein bis mann dafür einen Waffenschein braucht ?
pls antwortet
ps.:Ich dachte so um die 8 cm.
MFG fabi
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Für ein Messer an sich braucht man keinen Waffenschein. Ich hab schließlich bei mir zu Hause ein Brotmesser und das eine ca. 15 cm lange Klinge und ich habe keinen Waffenschein.
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Man darf in Deutschland Messer bis zu 9cm haben aber die dürfen nur auf einer Seite geschiffen sein und es darf kein Klappmesser sein ich würd aber trotzdem nicht damit so auffälig rumrennen.
Kommentar von FabStyleTime 24.06.2011danke
Kommentar von PatrickLassanPatrickLassan 24.06.2011Falsche Antwort.
Kommentar von PatrickLassanPatrickLassan 24.06.2011Übrigens: Wie kommst Du eigentlich auf die Idee, dass man keine Klappmesser haben darf ? Jedes Schweizer Taschenmesser ist ein Klappmesser.
Oder verwechselst Du Klappmesser mit Springmessern (die übrigens auch nicht komplett verboten sind) ?
Kommentar von Lalala7584Lalala7584 25.06.2011Echt hart.. Das ist die falscheste Antwort die ich je gelesen habe..
Kommentar von PatSichPatSich 24.06.2011Schon wieder......Kerl du schreibst immer 9 cm die nirgendwo stehen das ist falsch.
§ 42a Es ist verboten1. Anscheinswaffen,2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.
Kommentar von PatrickLassanPatrickLassan 25.06.2011@ PatSich: Wenigstens kam nicht die berühmte 'Handbreit'-Regel.
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http://www.gutefrage.net/frage/stimmt-es-dass-man-fuer-messer-mit-einer-bestimmt...
ANTWORT VON checkdassCHECKDASS 13.11.2007 - 12:52
hier besteht sehr viel Halbwissen im Bezug auf Waffen. Alle Waffen, die keine Schusswaffen sind gliedert man in "Gleichgestellte Gegenstände wie z.b. die Armbrust oder in TRAGBARE GEGENSTÄNDE wie Schlagstöcke, Elektroschocker, bestimmte Messer, Reizgase, Taser. Man muss wissen: Waffen sind Gegenstände die in ihrem Wesen dazu bestimmt sind, die Angriffs oder Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen oder auszuschalten. Umgang mit allen Arten von im Gesetz beschriebenen Gegenständen die Waffen sind dürfen nur Personen haben, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. (Ausnahmen sind möglich) Somit kann man sich vorstellen, dass z.B. ein Brotmesser ein Werkzeug ist und keine Waffe. Ebenso ein Machete oder ein Klappmesser. Ebenfalls das Fahrtenmesser der Pfadfinder ist keine Waffe und kann deshalb ab 14 Jahren erworben werden. Waffen z.b. Schlagstöcke, Bajonette, Samuraischwerter, Degen Säbel usw. sind somit erst ab 18 Jahren zu erwerben. Für alle diese Waffen gibt es keine Vorschriften bezüglich des Führens im Waffengesetz, ausser, dass diese Waffen nicht auf öffentlichen Veranstaltungen geführt werden dürfen (wenn dann nur mit Sondererlaubnis. (das gilt übrigens auch für Securitymitarbeiter) Ich begehe also keine Verstoß gegen das WaffG. wenn ich mit einer Streitaxt oder einer Machete oder Samuraischwert am Gürtel durch die Fußgängerzone laufe. zu den Messern: Deutschland ist ein Messerland, hier tragen mehr Deutsche Messer als z.B. Ausländer (der Grund mag allerdings unterschiedlich sein) Eine weitere weit verbreitete Fehlinformation ist das Pfefferspray. Dieses fällt NICHT unter das Waffengesetz, solange die Flasche den Aufdruck "nur zur Tierabwehr" trägt. Fehlt dieser ist das Fläschchen sofort ein "Verbotener Gegenstand" Pfferspray kann jeder ab 14 Jahren erwerben und dürfte auch auf öffentlichen Veranstaltungen geführt werden, das es ja zur Tierabwehr bestimmt ist. Allerdings in Notwehr kann JEDERMANN jedes Mittel benutzen um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren. Hier gibt nur die Verhältnismäßigkeit uns eine Grenze. Weiterhin darf ich Führen ohne Verstoß gegen das Waffengesetz ab 18 Jahren Vorderladerwaffen mit Lunten oder Funkenzündung die vor dem 01.01.1871 entwickelt worden sind, sogar geladen mit "brennender Lunte", sowie die stärkste Armbrust mit eingelegtem Bolzen oder Pfeil. Ebenso den Bogen. Mit Bogen oder Armbrust kann ich überall "schießen" ohne auf einem Schießstand zu sein, denn das "Schießen" mit der Arbrust oder dem Bogen ist kein "Schießen" im Sinne des Waffengesetz.
Kommentar von FabStyleTime 24.06.2011danke für die antwort
Kommentar von PatrickLassanPatrickLassan 24.06.2011"Ich begehe also keine Verstoß gegen das WaffG. wenn ich mit einer Streitaxt oder einer Machete oder Samuraischwert am Gürtel durch die Fußgängerzone laufe"
Doch , seit 2008 und der Einführung des § 42 a WaffG schon. Streitäxte und Schwerter sind Hieb- und Stoßwaffen, das Führen ist nach diesem Paragraphen grundsätzlich verboten.
Kommentar von PatSichPatSich 24.06.2011Naja laut Waffengesetz darf man die Vorderlader zwar führen, aber um sie geladen zu führen brauchste nen Pulverschein nach Sprengstoffgesetz $27.
Weil sonst kannste kein Schwarzpulver kaufen =) Könne auch sein das im Sprengstoffgesetz noch was zum Führen steht und somit das Führen eines geladenen Vorderladers wieder nicht erlaubt ist. Das weiß ich aber nicht is nur ne Vermutung, werd erst nächstes Jahr die Sprengpappe in Angriff nehmen. =)
Kommentar von PatSichPatSich 24.06.2011Hab mir grade Ardesa Hawken .45 bei Frankonia in Dortmund gekauft. ganz doll freu happy is
Kommentar von ES1956ES1956 26.06.2011Diese gut gemeinte Antwort ist leider völlig falsch soweit sie sich auf das Führen von Messern bezieht, da sie sich auf das WaffG von vor dem 01.04.2008 bezieht.
Seit der Verschärfung vom 01.04.08 gelten gerade für das Führen von Messern ganz andere Regeln.
Waffenschein ist sowieso absoluter Blödsinn
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Keinen Waffenschein für Messer, die Klingenlänge ist nicht begrenzt ( Säbel ) . Zum Führen nicht längere Klinge als 12 cm ( § 42 a WaffG )
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Hausaufgabe:
- Ermittle den Sinn des Wortes "Waffenschein"
- Ist ein Messer ein geeignetes Mittel um einen Angreifer abzuwehren?
Jetzt solltest du wissen das es keinen "Waffenschein" für jegliche Art von Blankwaffe gibt.
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Es ist vollkommen egal wie lang ein Messer ist du darfst es kaufen.
Du darfst nur kein messer FÜHREN das heißt ZUGRIFFSBEREIT mit durch die Gegend laufen in der Öffentlichkeit wenn die Klinge 12 cm oder länger ist, oder es ein Messer ist welches man mit einer Hand aufklappen kann.
Kommentar von PatrickLassanPatrickLassan 25.06.2011Es sein denn , man hat einen 'sozialdäquaten' Grund dafür (Beruf, Hobby usw.).
§ 42a WaffG ist ein gutes Beispiel für schlechte Gesetzgebung (meiner Meinung nach). Ebsenso sinnvoll wie dieses Führungsverbot, das angeblich die Jugendkriminalität eindämmen soll, wäre ein Parkverbott vor Banken, um die Zahl der Banküberfälle zu reduzieren.
Kommentar von ES1956ES1956 25.06.2011Wobei die 12-cm-Begrenzung sich ausschlieslich auf feststehende Messer bezieht.
Zweihandklappmesser oder Einhandklappmesser ohne Verriegelung dürfen mit beliebiger Klingenlänge geführt werden.
Und ( "klugscheiß an" ) im Gesetz steht **** "über 12 cm"**** , also sind 12 cm durchaus noch legal ( "klugscheiß aus" )
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Führen darf man feststehende Messer mit einer Klingenlänge bis zu 12 cm sowie Klappmesser, die sich nur mit beiden Händen öffnen lassen, unabhängig von der Klingenlänge. Das ergibt sich aus § 42a Waffengesetz.
Besitzen darf man noch einiges mehr.
Einen Waffenschein gibt's nur für Schusswaffen (und er ist schwierig zu bekommen).
Kommentar von FabStyleTime 24.06.2011aber was ich weiß wenn man waffenschein hat darf man eben auch messer mit größerer Klinge besitzen z.B. SEK-Messer
Kommentar von PatrickLassanPatrickLassan 24.06.2011Mit Verlaub: Das stimmt nicht.Ausserdem gibt es einen Unterschied zwischen Besitzen und Führen von Messern.
Besitzen darf man , was nicht direkt verboten ist (z.B. Fallmesser, Faustmesser, Butterfly-Messer und Springmesser,die nicht den gestzlichen Beschränkungen entsprechen). Diese verbotenen Gegenstände darf auch der Inhaber eines Waffenscheins nicht in seinem Besitz haben.
Es wird gern behauptet, dass Waffenscheininhaber von der Vorschrift des § 42a Waffengesetz (Führen bestimmter Gegenstände, z.B. Einhandmesser) befreit sind. Möglich ist das, aber es kann sein , dass Polizei und Gerichte das anders sehen.
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Für ein Messer bekommt man auch gar keinen Waffenschein (oder eine Waffenbesitzkarte), aber das wurde hier schon -zig mal erklärt. Im übrigen sind Messer grundsätzlich Werkzeuge, das erwähnte Brotmesser auf jeden Fall.