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Waffengesetz

gefragt von Hooliance am 19.05.2008 um 22:45 Uhr

Hat jemand Ahnung vom derzeitigen Gesetzesstand was den Besitz von Gaswaffen angeht? Gibt es den Kleinenwaffenschein nun noch? Und ist mit diesem das Mitführen der Waffe noch imme rerlaubt? Bisher nur auf veraltetes Material gestoßen..Vielen Dank.


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anonym
beantwortet von fairlane am 19. Mai 2008 22:47
1x
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Da hat sich nichts geändert. Auch die Zugangsvoraussetzungen nicht.

Kommentar von Hooliance am 19. Mai 2008 22:51

Okay, danke. Weisst du dann auch was mit dem Sachkundenachweiss im Genauen gemeint ist? Dreht es sich dabei um die Waffe an sich, oder deren korreckte Handhabung?

Kommentar von fairlane am 19. Mai 2008 23:03

Für denn kleinen Waffenschein mußt Du keinen Sachkundennachweis erbringen. Nur beim "Großen".

Kommentar von Hooliance am 19. Mai 2008 23:06

Vielen Dank!



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