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Waffengesetz

Frage von Hooliance Hooliance

Hat jemand Ahnung vom derzeitigen Gesetzesstand was den Besitz von Gaswaffen angeht? Gibt es den Kleinenwaffenschein nun noch? Und ist mit diesem das Mitführen der Waffe noch imme rerlaubt? Bisher nur auf veraltetes Material gestoßen..Vielen Dank.

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Antworten (1)

  • 1
    Antwort von fairlane fairlane

    Da hat sich nichts geändert. Auch die Zugangsvoraussetzungen nicht.

    Kommentar von Hooliance HoolianceHooliance

    Okay, danke. Weisst du dann auch was mit dem Sachkundenachweiss im Genauen gemeint ist? Dreht es sich dabei um die Waffe an sich, oder deren korreckte Handhabung?

    Kommentar von fairlane fairlanefairlane

    Für denn kleinen Waffenschein mußt Du keinen Sachkundennachweis erbringen. Nur beim "Großen".

    Kommentar von Hooliance HoolianceHooliance

    Vielen Dank!

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