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Waffenaufbewahrung

Frage von werwiesowarum werwiesowarum

Hallo, wie müssen Waffen nach dem gültigen Waffengesetz (WaffG §36) aufbewahrt werden? Angenommen es handelt sich um 4 oder 5 Waffen, die getrennt von der Munition aufbewahrt werden. Sollte dafür ein eigener Waffenschrank angeschafft werden? An wen können solche Waffen zur Aufbewahrung gegeben werden. (Schließfach, Schützenverein, irgendwelche Sicherheitsdienste)? Wer hat damit praktische Erfahrung oder weiß darüber Bescheid? Danke.

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Antworten (12)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von Max666 Max666

    1) Waffenschrank Sicherheits-Stufe A Bis zu 10 Langwaffen. Trennung von Waffen und Munition durch separat verschließbares Innenfach notwendig.

    2) Waffenschrank Sicherheits-Stufe A + Innentresor Sicherheits-Stufe B Bis zu 10 Langwaffen in Schrank und bis 5 Kurzwaffen in Innentresor B. Da eine Trennung von Waffen und Munition erforderlich ist, kann Munition nur in einem zusätzlich separaten Innentresor untergebracht werden!

    3) Waffenschrank Sicherheits-Stufe B Langwaffen und bis zu 5 Kurzwaffen ohne räumliche Trennung. Trennung von Waffen und Munition durch separat verschließbaren Innentresor.

    4) Waffenschrank Widerstandsgrad N/0 nach EN 1143-1 Freie Unterbringung von Langwaffen, bis zu 5 Kurzwaffen und Munition.

    5) Waffenschrank Widerstandsgrad I nach EN 1143-1 Freie Unterbringung von Langwaffen, bis zu 20 Kurzwaffen und Munition.

    6) Waffenschrank Widerstandsgrad II nach EN 1143-1 Freie Unterbringung von Langwaffen, ab 20 Kurzwaffen und Munition.

    7) Waffen-Tresorraumtüren Sicherheits-Stufe B nach VDMA und Widerstandsgrad I nach EN 1143-1 und Tresorräume Widerstandsgrad I nach EN 1143-1 Siehe entsprechende Einstufungen unter 3) und 5).

    Quelle: http://www.tresor-discount.de/waffenschran...fbewahrung.html

    Kommentar von werwiesowarum werwiesowarum

    Danke für die Info. Was mich aber noch brennender interessiert ist: An wen können solche Waffen zur Aufbewahrung gegeben werden. (Schließfach, Schützenverein, irgendwelche Sicherheitsdienste)? Eine Aufbewahrung in der eigenen Wohnung kommt nicht in Frage. Danke!

    Kommentar von Max666 Max666Max666

    Naja, deine Waffenrechtsbehörde möchte von dir ja auch wissen wo du diese Aufbewahrst. Im Zweifelsfall würde ich mich vom Sachbearbeiter beraten lassen und mit ihm auf jeden fall die Lagerung absprechen.

    Idr. hat man einen ensprechend zertifizierten Schrank in der Wohnung oder zumindest im Gebäude (Keller mit ensprechender Tür falls Mehrfamilienhaus). Das Gebäude muß auch ständig bewohnt sein sonst reichen die o.g. Widerstandsgrade nicht aus.

    Abweichend davon kann man befristet bei anderen Erlaubnisinhabern lagern. Dazu muß man einen formlosen Leihschein mit definiertem Enddatum ausfüllen. Den SB würde ich auch informieren wenn die Lagerung einen Monat überschreiten soll.

    Ein Büchsenmacher kann deine Waffen auch lagern. Er wird das aber sicher auf Dauer nicht umsonst machen. Außerdem bist du an die Öffnungszeiten des Geschäfts gebunden um die Waffen zu holen/wegzubringen.

    Im Verein sollte es wenn noch genug Platz (Wiederstandsgrad/Waffenmenge) ist problemlos gehen. Allerdings kannst du dann nicht sicherstellen das diverse Leute an deinen Waffen rumfummeln (was ich persönlich nicht wollen würde).

    Wenn Schließfach, dann ein Bankschließfach (nich so ein Ding am Bahnhof ;) ). Es könnte problematisch sein da ich nicht ausschließen kann das Unberechtigte (Bankangestellte) ggf. auf die Waffen Zugriff erlangen. Denn das ist ja die eigentliche Aufgabe eines Waffenschranks.

    Darf ich fragen warum die Waffen nicht in zuhause gelagert werden sollen? Putzen muß man die ja auch. Mal abgesehen von der Abhängigkeit von dritten um die Waffen zu holen/wegzubringen. Wenn es Kurze sind reicht ein kleiner B-Würfel. Die sind schon für <150 Eur zu haben und wirklich überall unterzubringen. Zur Not im Kleiderschrank.

    Kommentar von Max666 Max666Max666

    Ah, hab unten deine Antwort unten später gesehen.

    Es hört sich so an als ob der Besitzer der Waffen diese geerbt hat und diese nicht benutzen möchte.

    In diesem Fall hat er 3 Möglichkeiten. 1. Selber aufbewahren (entsprechender Schrank + Blockierung der Waffe (bei Erben, die keine andersweitige Erlaubnis haben, vorgeschrieben). Wenn es für die Waffen kein Sperrelement gibt kann diese ohne aufbewahrt werden. Dabei muß der Erbe die Sperrelemente und den Einbau selbst bezahlen und natürlich auch einen Schrank haben. Je Waffe kosten solche Sperrelemente IMHO ~200-400 Eur weshalb viele die 2. Möglichkeit nutzen. 2. Möglichkeit: einem Berechtigten überlassen. Das kann ein Büchsenmache, Jäger oder Sportschütze sein. Je nach Waffe kann das auch etwas Geld bringen. 3. und schlechteste Möglichkeit: vernichten (lassen).

    Um nochmal das "Platzproblem" aufzugreifen. Ein Langwaffenschrank mit Innenfach für Kurzwaffen hat das Format eines Spinds (~40x35x140 cm) und wiegt ca. 40-50kg. Ein reiner Kurzwaffenschrank ist ein kleiner Würfel mit ~40x35x35 cm der es auf ~35-40kg bringt. Das sind also keine gewaltigen Panzerschränke ;) Es gibt sogar Vitrinen aus Panzerglas. Dann kann mich sich sowas ins Wohnzimmer stellen... sind allerdings nicht ganz billig ;)

    Wenn er die Kosten nicht scheut würde ich die Schätzchen an seiner stelle behalten und in Ehren halten.

    Kommentar von werwiesowarum werwiesowarum

    Perfekte Antwort. Herzlichen Dank!

  • 2
    Antwort von mig112 mig112

    Wenn du DAS nicht weißt, dann besitzt du keine Waffen - sonst wüsstest du um die aktuellen Gesetze Bescheid...!

    Kommentar von stroemy stroemystroemy

    Eigentlich die beste Antwortdie man geben kann.

  • 1
    Antwort von omaha omaha

    Hallo,

    die zentrale Frage ist doch, warum hat dieser Bekannte überhaupt Waffen. Erbe? Dann ist das an zu zeigen bei der Behörde, die dann schon erklärt wie es weiter geht und auch weiß, wo und wie solche Waffen unter zu stellen sind.

    Wer warum auch immer plötzlich legale Waffen unter zu bringen hat, ruft die zuständige Behörde an. Die weiß dann schon eine Waffenkammer. Wobei....es geht um Feuerwaffen,oder? Ansonsten wäre es einfacher.

    Beim Transport beachten, dass die in einem verschlossenen Behältnis sind (ungeladen natürlich). Im Falle, dass kein Spezialbehälte zur Verfügung steht, einen großen Karton nehmen und verkleben, wie ein Paket. Munition in einen Zweiten Behälter. Am besten die Unterbringung vorher mit der zuständigen Behörde klären, so dass der Transport direkt in diese Kammer, also von Kammer zu Kammer führt.

    Gruß Omaha

  • 1
    Antwort von stroemy stroemy

    Waffen und Munition müssen getrennt von einander aufbewahrt werden. Heisst für mich, beides Sepperat verschlossen werden in einen dafür geeigneten Waffenschrank.

    Den kannst du auch zu hause stehen haben

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    Antwort von Leichnam69 Leichnam69

    auf jeden Fall in einem verschliessbaren Waffenschrank oder bei einem Schützenverein! Waffen und Munition immer getrennt voneinander aufbewahren und unter Verschluss.Selbst Dienstwaffen!

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    Antwort von Kabark Kabark

    Zuhause im Waffenschrank/Tresor. Aufbewahrung im Schützenverein nach Absprache möglich.

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    Antwort von Enrico7 Enrico7

    Kurzübersicht über die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition findest Du hier (in rechter Spalte)

    http://www.waffenschrank.mitterhuber.de/f-einstufung.php

    Kommentar von werwiesowarum werwiesowarum

    Danke, aber darum gehts mir nicht. Mir gehts um alternative Aufbewahrung AUSSERHALB der eigenen Wohnung.

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    Antwort von werwiesowarum werwiesowarum

    Danke für die Info. Was mich aber noch brennender interessiert ist: An wen können solche Waffen zur Aufbewahrung gegeben werden. (Schließfach, Schützenverein, irgendwelche Sicherheitsdienste)? Eine Aufbewahrung in der eigenen Wohnung kommt nicht in Frage. Danke!

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    Antwort von Mugowsky Mugowsky

    Hinweise zur Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition Warum ist die sichere Aufbewahrung so wichtig? Ziel ist es auf jeden Fall, das öffentliche Interesse an einer sicheren Unterbringung von Schusswaffen und Munition zu gewährleisten. Dies ist aber auch im Interesse des jeweiligen Waffenbesitzers. Schließlich kann eine nicht sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition zu tragischen Unglücksfällen mit unter Umständen tödlichen Folgen führen. Verwahrt ein Waffenbesitzer seine Waffe nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000,00 € geahndet werden kann. Weiterhin führt die nicht sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition zur Unzuverlässigkeit des Waffenbesitzers und damit zum Widerruf der Waffenbesitzkarte. Die gesetzlichen Bestimmungen: Aus den gesetzlichen Bestimmungen (§ 36 WaffG, §§ 13, 14 AWaffV) ergibt sich für den Normalfall folgende Einteilung: Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 bis 10 Langwaffen Keine Munition Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 mit Innentresor aus Stahlblech ohne Klassifizierung bis 10 Langwaffen im Innentresor: Munition Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 mit Innentresor nach Klassifizierung B („Jägerschrank“) bis 10 Langwaffen im Innentresor (B): bis 5 Kurzwaffen; Munition für Lang- und Kurzwaffen Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 Mehr als 10 Langwaffen + bis zu 5 Kurzwaffen (bei Schrankgewicht/Verankerung über 200 kg: bis 10 Kurzwaffen) Keine Munition Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 mit Innentresor aus Stahlblech ohne Klassifizierung Mehr als 10 Langwaffen + bis zu 5 Kurzwaffen (bei Schrankgewicht/Verankerung über 200 kg: bis 10 Kurzwaffen) im Innentresor: Munition Widerstandsgrad N/0 nach DIN/EN 1143-1 Mehr als 10 Langwaffen + bis zu 5 Kurzwaffen + Munition (bei Schrankgewicht/Verankerung über 200 kg: bis 10 Kurzwaffen) Widerstandsgrad 1 Nach DIN/EN 1143-1 Mehr als 10 Lang- u. Kurzwaffen + Munition Wie kann die sichere Aufbewahrung nachgewiesen werden? Den genannten gesetzlichen Bestimmungen liegen DIN – Normen zu Grunde. Es ist also beschrieben, wie „Waffenschränke“ beschaffen sein müssen. Wichtig ist also, dass z.B. durch ein „Typenschild“, eine Bestätigung auf dem Lieferschein oder auf der Rechnung belegt ist, dass die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Sollte von Ihnen nicht zweifelsfrei festzustellen sein, ob die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind, wird empfohlen, mit dem Hersteller oder dem Lieferanten zur weiteren Klärung Verbindung aufzunehmen. Eine rein optische Bewertung („Mein Schrank sieht so aus, wie der geprüfte und zugelassene Waffenschrank im Fachhandel“) ist nicht ausreichend. Durch eine allein optische Prüfung lassen sich Art und Stärke des verwendeten Materials nicht feststellen. Auf Antrag kann eine andere Aufbewahrung, z.B. in einem Waffenraum, welcher dem Stand der Technik entspricht, zugelassen werden. Es ist im Übrigen auch möglich, im Einzelfall – wenn erforderlich – an den Waffenbesitzer höhere Anforderungen zu stellen. Waffentransport Sollen Waffen transportiert werden, z.B. zum Büchsenmacher oder zum Schießstand, muss das in einem verschlossenen Behältnis erfolgen.

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    Antwort von Igitta Igitta

    Sicherer wäre es in einer Kaserne!!!

    Kommentar von werwiesowarum werwiesowarum

    Ist Ihnen/Dir bekannt, das sowas für Privatpersonen möglich wäre? Das würde mich sehr überraschen.

    Kommentar von Igitta IgittaIgitta

    Ja, wenn das Gesetz geändert würde, und die Soldaten das militärische Sturmgewehr nicht mehr zu Hause aufbewahren müssten.

    Kommentar von werwiesowarum werwiesowarum

    Das ist grotesk! Soldaten müssen Waffen keinesfalls zu Hause aufbewahren. Ich glaube sogar, sie dürfen das definitv nicht! Außerdem reden wir nicht von Soldaten, sondern Zivilisten, die Waffen besitzen.

    Kommentar von stroemy stroemystroemy

    Dürfen Soldaten AFAIK nicht! Grad mit nem berufssoldaten der was zu sagen hat telefoniert

    Kommentar von Igitta IgittaIgitta

    Aber in der Schweiz, ist das leider der Fall!!!???

    Kommentar von sebu848 sebu848sebu848

    Leider!! wa eine waffe ist bur so gefährlich wie der besitzer

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    Antwort von werwiesowarum werwiesowarum

    Kann ich bitte auch fachmännische Antworten bekommen, keine Meinungen und Mutmaßungen. Das Thema ist mir zu heikel. Es geht nicht um mich und der rechtmäßige Besitzer hat keinen Platz für einen Waffenschrank oder Tresor und auch kein Interesse daran, Waffen zu benutzen. Es geht um den reinen Besitz, ohne Munition. Der Besitzer ist auch nicht interessiert an einem Schützenverein. Danke.

    Kommentar von stroemy stroemystroemy

    Fachmänniche siehe meine! Damit bist du gut dran!

    Ansonsten, geb deinen Waffenschein ab! Du hast nichteinmal Ahnung von Gesetzen! Da hab ich ohne Waffenschein mehr ahnung

    Kommentar von werwiesowarum werwiesowarum

    Das sehe ich. Du machst Dir noch nichtmal Mühe, meinen Text zu lesen. Es gibt übrigens einen himmelweiten Unterschied zwischen einer Waffenbesitzkarte, von der ich rede und einem Waffenschein, von dem Du redest. Schade.

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    Antwort von damager232 damager232

    Falls du Kinder hast Vergiss es am besten sonst leg sie in einen schrank (ohne munition drinne) den du gut verschliest und den schlüssel siher verwarst

    Kommentar von Kabark KabarkKabark

    Schmarrn.

    Kommentar von stroemy stroemystroemy

    Es muss ein Waffenschrank seiN!

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