gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Wäschetrocknen in der Mietwohnung, muss ich dafür doch den Trockenraum benutzen?

gefragt von sarinali am 15.04.2009 um 22:27 Uhr

Bei uns hängt ein Rundschreiben am „schwarzen Brett“, mit welchem unser Vermieter daran erinnert, dass größere Mengen Wäsche ausschließlich im Trockenraum zu trocknen sind. Hat er denn ein Recht dazu, dies so festzulegen, ist die Vorgehensweise nicht jedem selbst überlassen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Mietrecht (3598)
Wäsche (1028)
Mieter (639)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


RolfHoegemann
beantwortet von RolfHoegemann am 15. April 2009 22:41
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das Recht hat der Vermieter nicht.

Siehe folgendes Urteil:

Urteil: Wäschetrocknen in der Wohnung erlaubt Ein Vermieter kann seinem Mieter selbst dann nicht das Trocknen seiner Wäsche in der Wohnung verbieten, wenn es im Keller des Hauses einen Trockenraum gibt, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de

(fair-NEWS) - Wäschetrocknen in der Wohnung im üblichen Maße ist generell erlaubt. Das stellte nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das Amtsgericht Düsseldorf in einem Urteil klar (Az.: 53 C 1736/08).

Im verhandelten Fall stand in der Hausordnung, das Trocknen der Wäsche sei den Mietern nur in dem gemeinsamen Waschkeller gestattet. Eine Mieterin des Hauses hielt sich nicht daran, und trocknete - etwa an drei Waschtagen im Monat - ihre Wäsche immer in der Wohnung. Der Vermieter wollte dies der Mieterin mit Verweis auf die Hausordnung untersagen. Er befürchtete, die Feuchtigkeit könne Schimmelschäden verursachen und behauptete, dass das Wäschetrocknen zu einem unangenehmen, feuchtschwangeren Geruch im Treppenhaus führe.

Vor Gericht scheiterte der Vermieter mit seinem Anliegen aus zwei Gründen. Zum einen regelt die Hausordnung nur das Verhalten der Mieter untereinander. Zum anderen gehöre das Wäschetrocknen im üblichen Rahmen zum normalen Gebrauch der Mietsache. Das, was zu diesem normalen Gebrauch gehöre, könne einem Mieter weder im Mietvertrag noch in der Hausordnung untersagt werden.

http://www.fair-news.de/news/Urteil+Waeschetrocknen+in+der+Wohnung+erlaubt/13818...


andrealin
beantwortet von andrealin am 15. April 2009 22:28
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja, weil er der schimmelbildung vorbeugen möchte.


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 15. April 2009 22:27
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kommt er denn in Deine Wohnung und sieht nach? Wichtig ist natürlich, dass Du dann entsprechend lüftest.


jala18
beantwortet von jala18 am 15. April 2009 22:28
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das kommt darauf an, was bei euch im Mietvertrag bzw. in der Hausordnung geregelt ist. Sieht einer der beiden Vereinbarungen diese Regelung vor, so ist der Vermieter im Recht. Ist ein Trockenraum zur Verfügung gestellt und die entsprechende Vereinbarung getroffen, so wirst du dich daran halten müssen. Eine andere Frage ist wohl, wer dies so kontrollieren kann.


WebZecke
beantwortet von WebZecke am 15. April 2009 22:29
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

er hat das Recht,steht auch in den meisten Standardmietverträgen


Kommentar von E13351831a85b89ecf151faf443695fesmallRolfHoegemann am 15. April 2009 22:36

Auch wenn das in den Standardmietverträgen drinsteht ist es nicht gültig... :-)


anonym
beantwortet von Bincilein am 15. April 2009 22:28
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Woher soll er wissen, ob du Wäsche in der Wohnung hängen hast? Ich würde mir das nicht sagen lassen. Musst halt gut lüften


andreas48
beantwortet von andreas48 am 15. April 2009 22:28
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wo kein Kläger ist , gibt es keine Beklagten..


anonym
beantwortet von Maya1998 am 15. April 2009 22:28
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es geht sicher um die Feuchtigkeit, die beim Trocknen großer Mengen entsteht...Beim Trockner wäre die Gefahr wohl nicht gegeben...


anonym
beantwortet von rawi47 am 15. April 2009 22:28
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Meines Wissens gibt es eine Richtlinie, das kleine Wäsche (Handwäsche) auf dem Balkon getrocknet werden darf, bzw. daß auch größere Wäsche auf den Balkon darf, sofern es von aussen nicht sichtbar oder nur wenig sichtbar ist. Vielleicht hilft das weiter


rree3346
beantwortet von rree3346 am 15. April 2009 22:28
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn die Wohnung "nicht beschädigt" wird, dann kann er es nicht verbieten.


talano
beantwortet von talano am 15. April 2009 22:30
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du kannst Trocknen wo Du willst!


anonym
beantwortet von jotde01 am 15. April 2009 22:30
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn ein Trockenraum vorhanden ist sollte er auch genutzt werden. Es geht hier wohl darum, dass viele nasse Wäsche in einem meist kleinen Badezimmer ohne ausreichende Lüftung zu Schimmelbildung an den Wänden oder Durchfeuchtungen führen kann. das würde der Vermieter wohl gern verhindern. Aber kontrollieren wird doch niemand...


Teddyle
beantwortet von Teddyle am 15. April 2009 22:31
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dazu hat er sehr wohl das Recht. Feuchte Wäsche beeinträchtigt die Bausubstanz und kann die Schimmelbildung fördern. Wenn dann hinter den Schränken oder sonst an zugestellten Flächen Schimmel auftritt, steht Ihr als Mieter bei ihm auf der Matte, damit er den Schaden behebt oder Ihr kommt ihm mit Mietkürzung.


KlausNeumann
beantwortet von KlausNeumann am 16. April 2009 09:40
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

NEIN. Ihr könnt die Wäsche trocknen wo Ihr wollt, nur ausreichend Lüften.


anonym
beantwortet von schleudermaxe am 16. April 2009 11:47
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Schaue bitte in Deinen Mietvertrag. Der BGH hat hier ausgesungen, in Euren vier Wänden dürft Ihr machen was Ihr wollt; es ei denn, es gibt anderslautende Vereinbarungen. Klar, so auch der BGH, hat der Mieter vom ihm angerichte etwaige Schäden am Mietgegenstand zu ordnen (Beispiel: Raucher).

Viel Glück.



anonym
beantwortet von Padri am 16. April 2009 13:24
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Diese Sache wird wohl strittig bleiben. Zwar darf der Mieter Wäsche in seiner Wohnung grundsätzlich waschen und trocknen, jedoch wurde eine Hausordung aufgestellt, mit dessen Unterschrift eine Vereinbarung getroffen wurde. Eventuell auftretende Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung hat dann der Mieter zu vertreten. Wird viel Wäsche in einem Raum getrocknet, so muss dieser kontinuierlich gelüftet werden, um Schäden zu vermeiden. Und welcher Mieter ist die ganze Zeit zu Hause wenn die Wäsche trocknet? Verstehe leider Mieter nicht, die, obwohl ein Trockenraum zur Verfügung steht, diesen nicht nutzen wollen.


anonym
beantwortet von guterwolf am 16. April 2009 22:32
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Man sollte doch eigentlich meinen, jeder Mieter ist froh wenn es einen Wasch- und Trockenraum im Haus gibt...aber anscheinend nicht.

Weißt du eigentlich wieviel Luftfeuchte die nasse Wäsche ab gibt? So viel lüften kann man gar nicht und ups...beschwert man sich über Schimmel.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.