Bei uns hängt ein Rundschreiben am „schwarzen Brett“, mit welchem unser Vermieter daran erinnert, dass größere Mengen Wäsche ausschließlich im Trockenraum zu trocknen sind. Hat er denn ein Recht dazu, dies so festzulegen, ist die Vorgehensweise nicht jedem selbst überlassen?

Das Recht hat der Vermieter nicht.
Siehe folgendes Urteil:
Urteil: Wäschetrocknen in der Wohnung erlaubt Ein Vermieter kann seinem Mieter selbst dann nicht das Trocknen seiner Wäsche in der Wohnung verbieten, wenn es im Keller des Hauses einen Trockenraum gibt, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de
(fair-NEWS) - Wäschetrocknen in der Wohnung im üblichen Maße ist generell erlaubt. Das stellte nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das Amtsgericht Düsseldorf in einem Urteil klar (Az.: 53 C 1736/08).
Im verhandelten Fall stand in der Hausordnung, das Trocknen der Wäsche sei den Mietern nur in dem gemeinsamen Waschkeller gestattet. Eine Mieterin des Hauses hielt sich nicht daran, und trocknete - etwa an drei Waschtagen im Monat - ihre Wäsche immer in der Wohnung. Der Vermieter wollte dies der Mieterin mit Verweis auf die Hausordnung untersagen. Er befürchtete, die Feuchtigkeit könne Schimmelschäden verursachen und behauptete, dass das Wäschetrocknen zu einem unangenehmen, feuchtschwangeren Geruch im Treppenhaus führe.
Vor Gericht scheiterte der Vermieter mit seinem Anliegen aus zwei Gründen. Zum einen regelt die Hausordnung nur das Verhalten der Mieter untereinander. Zum anderen gehöre das Wäschetrocknen im üblichen Rahmen zum normalen Gebrauch der Mietsache. Das, was zu diesem normalen Gebrauch gehöre, könne einem Mieter weder im Mietvertrag noch in der Hausordnung untersagt werden.
http://www.fair-news.de/news/Urteil+Waeschetrocknen+in+der+Wohnung+erlaubt/13818...
Kommt er denn in Deine Wohnung und sieht nach? Wichtig ist natürlich, dass Du dann entsprechend lüftest.
Das kommt darauf an, was bei euch im Mietvertrag bzw. in der Hausordnung geregelt ist. Sieht einer der beiden Vereinbarungen diese Regelung vor, so ist der Vermieter im Recht. Ist ein Trockenraum zur Verfügung gestellt und die entsprechende Vereinbarung getroffen, so wirst du dich daran halten müssen. Eine andere Frage ist wohl, wer dies so kontrollieren kann.

er hat das Recht,steht auch in den meisten Standardmietverträgen
RolfHoegemann am 15. April 2009 22:36 Auch wenn das in den Standardmietverträgen drinsteht ist es nicht gültig... :-)
Woher soll er wissen, ob du Wäsche in der Wohnung hängen hast? Ich würde mir das nicht sagen lassen. Musst halt gut lüften
Es geht sicher um die Feuchtigkeit, die beim Trocknen großer Mengen entsteht...Beim Trockner wäre die Gefahr wohl nicht gegeben...
Meines Wissens gibt es eine Richtlinie, das kleine Wäsche (Handwäsche) auf dem Balkon getrocknet werden darf, bzw. daß auch größere Wäsche auf den Balkon darf, sofern es von aussen nicht sichtbar oder nur wenig sichtbar ist. Vielleicht hilft das weiter

Wenn die Wohnung "nicht beschädigt" wird, dann kann er es nicht verbieten.
wenn ein Trockenraum vorhanden ist sollte er auch genutzt werden. Es geht hier wohl darum, dass viele nasse Wäsche in einem meist kleinen Badezimmer ohne ausreichende Lüftung zu Schimmelbildung an den Wänden oder Durchfeuchtungen führen kann. das würde der Vermieter wohl gern verhindern. Aber kontrollieren wird doch niemand...

Dazu hat er sehr wohl das Recht. Feuchte Wäsche beeinträchtigt die Bausubstanz und kann die Schimmelbildung fördern. Wenn dann hinter den Schränken oder sonst an zugestellten Flächen Schimmel auftritt, steht Ihr als Mieter bei ihm auf der Matte, damit er den Schaden behebt oder Ihr kommt ihm mit Mietkürzung.

NEIN. Ihr könnt die Wäsche trocknen wo Ihr wollt, nur ausreichend Lüften.
Schaue bitte in Deinen Mietvertrag. Der BGH hat hier ausgesungen, in Euren vier Wänden dürft Ihr machen was Ihr wollt; es ei denn, es gibt anderslautende Vereinbarungen. Klar, so auch der BGH, hat der Mieter vom ihm angerichte etwaige Schäden am Mietgegenstand zu ordnen (Beispiel: Raucher).
Viel Glück.
Diese Sache wird wohl strittig bleiben. Zwar darf der Mieter Wäsche in seiner Wohnung grundsätzlich waschen und trocknen, jedoch wurde eine Hausordung aufgestellt, mit dessen Unterschrift eine Vereinbarung getroffen wurde. Eventuell auftretende Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung hat dann der Mieter zu vertreten. Wird viel Wäsche in einem Raum getrocknet, so muss dieser kontinuierlich gelüftet werden, um Schäden zu vermeiden. Und welcher Mieter ist die ganze Zeit zu Hause wenn die Wäsche trocknet? Verstehe leider Mieter nicht, die, obwohl ein Trockenraum zur Verfügung steht, diesen nicht nutzen wollen.
Man sollte doch eigentlich meinen, jeder Mieter ist froh wenn es einen Wasch- und Trockenraum im Haus gibt...aber anscheinend nicht.
Weißt du eigentlich wieviel Luftfeuchte die nasse Wäsche ab gibt? So viel lüften kann man gar nicht und ups...beschwert man sich über Schimmel.